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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mo, 06.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorstellung der Umnutzung des Gebäudes Gerdesstraße 8 (alte Winterschule) in ein Wohnheim für psychisch Behinderte      
Ö 2  
Vorstellung der Planung zur Errichtung eines Fachmarktzentrums in Form von zwei Gebäudeteilen in Waldbröl, Kaiserstraße 94 (ehem. Bungenberg) durch die Becker Immobilien GmbH & Co. KG, 57399 Kirchhundem      
Ö 3  
Vorstellung der Planung zur Errichtung eines dreigruppigen Kindergartens durch die Evangelische Kirchengemeinde in Waldbröl, Robert-Koch-Weg / Ecke Martin-Breuer-Weg      
Ö 4  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl     II /825/2010  
    06.12.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung lehnt bei Stimmengleichheit (jeweils 7 Stimmen dafür und dagegen) den Antrag des StV. Solbach auf Zulassung von Walmdächern ab.

 

Der Antrag der StV. Theuer auf Zulassung aller Dachformen mit Ausnahme von Krüppelwalmdächern hat sich somit erledigt.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung lehnt mit 9 gegen 3 Stimmen den Antrag der StV. Theuer auf Reduzierung der zulässigen Außenlänge von Dachgauben ab.

 

Vorsitzender Steiniger stellt abschließend fest, dass der Bebauungsplan der Innenentwicklung somit entsprechend der Vorlage der Verwaltung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Geologischen Dienstes NRW zur Kenntnis und stellt fest, dass das Schutzgut Boden in der Planung im erforderlichen Umfange berücksichtigt worden ist.

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der möglichen Bodenbelastungen zur Kenntnis. Da eine Umweltprüfung für den Bebauungsplan der Innenentwicklung entfällt, werden die Angaben in die Begründung aufgenommen.

 

Zu 3. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Aggerverbandes zur Kenntnis. An der planerischen Konzeption, im Planbereich keine Flächen für Gewässer und Uferschutzstreifen auszuweisen, wird festgehalten. Die Bedeutung des nur temporären namenlosen Siefens und des Quellbereiches am nordwestlichen Plangebietsrand ist aufgrund der aktuellen Ausprägung der erheblichen Vorbelastungen und der bestehenden Beeinträchtigungen aus ökologischer Sicht als sehr gering einzustufen.

 

Der teilweise bereits verfüllte Quellbereich weist keine charakteristische Quellvegetation auf. Das Quelleinzugsgebiet ist bereits weitgehend überbaut. Das nur zeitweise nach starken Niederschlägen wasserführende Gerinne weist keine charakteristische  gewässerbegleitende Vegetation auf und es befinden sich Ablagerungen (vor allem Holz, Schüttgut, Planen und ähnliches) in diesem Bereich. Im südwestlichen Bereich ist das Gerinne im Bereich der Wohnbebauung und des Kindergartens verrohrt.

 

Das ökologische Entwicklungspotential des temporär wasserführenden Siefens ist aufgrund der o. a. Ausprägungen und Vorbelastungen im Plangebiet als sehr gering einzuschätzen. Aufgrund der Geländehöhenverhältnisse und der Standortbedingungen erfolgt die Entwässerung des neuen Wohngebietes (Oberflächenwasser) im Trennsystem. Das anfallende Oberflächenwasser wird außerhalb des Plangebietes in den Happacher Bach unterhalb des Birkenweges (RRB) gedrosselt eingeleitet. Die ortsnahe Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers innerhalb des Plangebietes hat sich aufgrund des vorliegenden hydrogeologischen Gutachtens als nicht durchführbar erwiesen.

 

 

Beschlüsse:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hebt den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 12 A – Thüringer Straße  / Mecklenburger Straße – der Stadt Waldbröl vom 13.04.2005 auf.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 12 A – Thüringer Straße – der Stadt Waldbröl nach § 13 a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der nunmehr aufgehobenen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 A – Thüringer Straße / Mecklenburger Straße – der Stadt Waldbröl durchgeführt worden ist.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 A gemäß § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

   
    08.12.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschlüsse:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig den Hinweis des Geologischen Dienstes NRW zur Kenntnis und stellt fest, dass das Schutzgut Boden in der Planung im erforderlichen Umfange berücksichtigt worden ist.

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der möglichen Bodenbelastungen zur Kenntnis. Da eine Umweltprüfung für den Bebauungsplan der Innenentwicklung entfällt, werden die Angaben in die Begründung aufgenommen.

 

Zu 3. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Aggerverbandes zur Kenntnis. An der planerischen Konzeption, im Planbereich keine Flächen für Gewässer und Uferschutzstreifen auszuweisen, wird festgehalten. Die Bedeutung des nur temporären namenlosen Siefens und des Quellbereiches am nordwestlichen Plangebietsrand ist aufgrund der aktuellen Ausprägung der erheblichen Vorbelastungen und der bestehenden Beeinträchtigungen aus ökologischer Sicht als sehr gering einzustufen.

 

Der teilweise bereits verfüllte Quellbereich weist keine charakteristische Quellvegetation auf. Das Quelleinzugsgebiet ist bereits weitgehend überbaut. Das nur zeitweise nach starken Niederschlägen wasserführende Gerinne weist keine charakteristische  gewässerbegleitende Vegetation auf und es befinden sich Ablagerungen (vor allem Holz, Schüttgut, Planen und ähnliches) in diesem Bereich. Im südwestlichen Bereich ist das Gerinne im Bereich der Wohnbebauung und des Kindergartens verrohrt.

 

Das ökologische Entwicklungspotential des temporär wasserführenden Siefens ist aufgrund der o. a. Ausprägungen und Vorbelastungen im Plangebiet als sehr gering einzuschätzen. Aufgrund der Geländehöhenverhältnisse und der Standortbedingungen erfolgt die Entwässerung des neuen Wohngebietes (Oberflächenwasser) im Trennsystem. Das anfallende Oberflächenwasser wird außerhalb des Plangebietes in den Happacher Bach unterhalb des Birkenweges (RRB) gedrosselt eingeleitet. Die ortsnahe Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers innerhalb des Plangebietes hat sich aufgrund des vorliegenden hydrogeologischen Gutachtens als nicht durchführbar erwiesen.

 

 

Beschlüsse:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hebt einstimmig den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 12 A – Thüringer Straße  / Mecklenburger Straße – der Stadt Waldbröl vom 13.04.2005 auf.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 12 A – Thüringer Straße – der Stadt Waldbröl nach § 13 a BauGb. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der nunmehr aufgehobenen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 A – Thüringer Straße / Mecklenburger Straße – der Stadt Waldbröl durchgeführt worden ist.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 A gemäß § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

Ö 5  
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf - Oben im Appensiefen; Bebauungsplan Nr. 50 C - Hermesdorf - Oben im Appensiefen - der Stadt Waldbröl     II /837/2010  
Ö 6  
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 - Lerchenweg / Amselweg - der Stadt Waldbröl     II /841/2010  
Ö 7  
Einfacher Bebauungsplan Nr. 104 A - Hundeübungsplatz Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl     II /840/2010  
Ö 8  
2. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Waldbröl-Wilkenroth, Bereich Nüchels-Weiher     II /832/2010  
Ö 9  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Wehn     II /831/2010  
Ö 10  
Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Altehufen     II /830/2010  
Ö 11  
Sachstandsbericht der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 12.06.2009 zum Stand der Bauleitplanung (Durchführung einer Sondersitzung)      
Ö 12  
Sachstandsbericht Einzelhandelskonzept Waldbröl      
Ö 13  
Bericht des Wirtschaftsförderers      
Ö 14  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 15  
Bekanntgaben      
N 16     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 16.1     Veräußerung eines Grundstücks im Gewerbepark Waldbröl, 5. BA, an die Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte mbH (Mieter: RAPS Gemeinnützige Werkstätten GmbH) zur Errichtung einer Werkstatt      
N 16.2     Veräußerung des Grundstücks Gerdesstraße (Winterschule)      
N 17     Bekanntgaben