Auf
Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger empfiehlt der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem Stadtrat einstimmig folgende
Beschlussfassung:
Beschluss:
Zur
Stellungnahme Oberbergischer Kreis:
Der
Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis.
Eine Berücksichtigung in der Planung hat bereits stattgefunden.
Feststellungsbeschluss:
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf – Oben im Appensiefen gemäß §§ 2
und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung
einschließlich Umweltbericht hierzu.
Satzungsbeschluss:
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 50 C –
Hermesdorf – Oben im Appensiefen -
der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen ( GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009
(GV NRW S. 950) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in
seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf
– Oben im Appensiefen – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der
Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung
mit Umweltbericht hierzu.
§ 2
Die
Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.