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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mo, 06.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorstellung der Umnutzung des Gebäudes Gerdesstraße 8 (alte Winterschule) in ein Wohnheim für psychisch Behinderte      
Ö 2  
Vorstellung der Planung zur Errichtung eines Fachmarktzentrums in Form von zwei Gebäudeteilen in Waldbröl, Kaiserstraße 94 (ehem. Bungenberg) durch die Becker Immobilien GmbH & Co. KG, 57399 Kirchhundem      
Ö 3  
Vorstellung der Planung zur Errichtung eines dreigruppigen Kindergartens durch die Evangelische Kirchengemeinde in Waldbröl, Robert-Koch-Weg / Ecke Martin-Breuer-Weg      
Ö 4  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl     II /825/2010  
Ö 5  
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf - Oben im Appensiefen; Bebauungsplan Nr. 50 C - Hermesdorf - Oben im Appensiefen - der Stadt Waldbröl     II /837/2010  
    06.12.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung einstimmig dem

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Zur Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis. Eine Berücksichtigung in der Planung hat bereits stattgefunden.

 

 

Feststellungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf – Oben im Appensiefen gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf – Oben im Appensiefen  - der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf – Oben im Appensiefen – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    08.12.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Zur Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis. Eine Berücksichtigung in der Planung hat bereits stattgefunden.

 

 

Feststellungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf – Oben im Appensiefen gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für den Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf – Oben im Appensiefen  - der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf – Oben im Appensiefen – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 6  
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 - Lerchenweg / Amselweg - der Stadt Waldbröl     II /841/2010  
Ö 7  
Einfacher Bebauungsplan Nr. 104 A - Hundeübungsplatz Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl     II /840/2010  
Ö 8  
2. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Waldbröl-Wilkenroth, Bereich Nüchels-Weiher     II /832/2010  
Ö 9  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Wehn     II /831/2010  
Ö 10  
Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Altehufen     II /830/2010  
Ö 11  
Sachstandsbericht der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 12.06.2009 zum Stand der Bauleitplanung (Durchführung einer Sondersitzung)      
Ö 12  
Sachstandsbericht Einzelhandelskonzept Waldbröl      
Ö 13  
Bericht des Wirtschaftsförderers      
Ö 14  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 15  
Bekanntgaben      
N 16     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 16.1     Veräußerung eines Grundstücks im Gewerbepark Waldbröl, 5. BA, an die Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte mbH (Mieter: RAPS Gemeinnützige Werkstätten GmbH) zur Errichtung einer Werkstatt      
N 16.2     Veräußerung des Grundstücks Gerdesstraße (Winterschule)      
N 17     Bekanntgaben