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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mo, 06.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorstellung der Umnutzung des Gebäudes Gerdesstraße 8 (alte Winterschule) in ein Wohnheim für psychisch Behinderte      
Ö 2  
Vorstellung der Planung zur Errichtung eines Fachmarktzentrums in Form von zwei Gebäudeteilen in Waldbröl, Kaiserstraße 94 (ehem. Bungenberg) durch die Becker Immobilien GmbH & Co. KG, 57399 Kirchhundem      
Ö 3  
Vorstellung der Planung zur Errichtung eines dreigruppigen Kindergartens durch die Evangelische Kirchengemeinde in Waldbröl, Robert-Koch-Weg / Ecke Martin-Breuer-Weg      
Ö 4  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl     II /825/2010  
Ö 5  
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf - Oben im Appensiefen; Bebauungsplan Nr. 50 C - Hermesdorf - Oben im Appensiefen - der Stadt Waldbröl     II /837/2010  
Ö 6  
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 - Lerchenweg / Amselweg - der Stadt Waldbröl     II /841/2010  
    06.12.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung einstimmig dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Beschlüsse:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Geologischen Dienstes zur Kenntnis und stellt hierzu fest, dass die vermutete Quelle zwar innerhalb des Plangebietes liegt, jedoch außerhalb des bau-, anlage- oder betriebsbedingten Wirkbereiches des Straßenbauvorhabens. Aufgrund des unklaren Status der vermuteten Quelle wurde trotzdem bei mehreren Begehungen im Verlaufe des Sommers bis in den Frühherbst 2010 eben dieser Bereich besonders beachtet und Auskünfte weiterer Fachplanungsbüros eingeholt. Eine letzte Überprüfung fand Mitte November 2010 statt. Hinweise auf das Vorhandensein der Quelle gab es dadurch nicht. Auch die Vegetation des vermuteten Quellenumfeldes weist keine feuchtigkeitsanzeigenden Arten auf. Auf eine weitere Begehung im Frühjahr 2011 kann deshalb verzichtet werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein empfindlicher Quellbereich von der Planung betroffen ist.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates zustimmend zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass im Rahmen der Abwägung über das Straßenbauprojekt der Evangelischen-Christen-Baptisten Gemeinde die Erhaltung des kulturhistorisch bedeutsamen Hohlweges einschließlich der angrenzenden Biotoptypen und Biotopstrukturen planerisch im Vordergrund stand. Es wurde eine Trasse erarbeitet, die diesen Anforderungen vollinhaltlich gerecht wird. Eine weitere Verschiebung in südöstliche Richtung ist nicht erforderlich. Auch werden keine ergänzenden fachplanerischen Unterlagen zur verfahrensbedingten Fortschreibung von Umweltbericht und Umweltprüfung benötigt.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig bei 2 Enthaltungen folgenden Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 – Lerchenweg / Amselweg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

   
    08.12.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlüsse:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Stadtrat nimmt bei 3 Enthaltungen die Stellungnahme des Geologischen Dienstes zur Kenntnis und stellt hierzu fest, dass die vermutete Quelle zwar innerhalb des Plangebietes liegt, jedoch außerhalb des bau-, anlage- oder betriebsbedingten Wirkbereiches des Straßenbauvorhabens. Aufgrund des unklaren Status der vermuteten Quelle wurde trotzdem bei mehreren Begehungen im Verlaufe des Sommers bis in den Frühherbst 2010 eben dieser Bereich besonders beachtet und Auskünfte weiterer Fachplanungsbüros eingeholt. Eine letzte Überprüfung fand Mitte November 2010 statt. Hinweise auf das Vorhandensein der Quelle gab es dadurch nicht. Auch die Vegetation des vermuteten Quellenumfeldes weist keine feuchtigkeitsanzeigenden Arten auf. Auf eine weitere Begehung im Frühjahr 2011 kann deshalb verzichtet werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein empfindlicher Quellbereich von der Planung betroffen ist.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt bei 3 Enthaltungen die Stellungnahme des Landrates zustimmend zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass im Rahmen der Abwägung über das Straßenbauprojekt der Evangelischen-Christen-Baptisten Gemeinde die Erhaltung des kulturhistorisch bedeutsamen Hohlweges einschließlich der angrenzenden Biotoptypen und Biotopstrukturen planerisch im Vordergrund stand. Es wurde eine Trasse erarbeitet, die diesen Anforderungen vollinhaltlich gerecht wird. Eine weitere Verschiebung in südöstliche Richtung ist nicht erforderlich. Auch werden keine ergänzenden fachplanerischen Unterlagen zur verfahrensbedingten Fortschreibung von Umweltbericht und Umweltprüfung benötigt.

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt bei 3 Enthaltungen die öffentliche Auslegung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 – Lerchenweg / Amselweg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Ö 7  
Einfacher Bebauungsplan Nr. 104 A - Hundeübungsplatz Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl     II /840/2010  
Ö 8  
2. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Waldbröl-Wilkenroth, Bereich Nüchels-Weiher     II /832/2010  
Ö 9  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Wehn     II /831/2010  
Ö 10  
Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Altehufen     II /830/2010  
Ö 11  
Sachstandsbericht der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 12.06.2009 zum Stand der Bauleitplanung (Durchführung einer Sondersitzung)      
Ö 12  
Sachstandsbericht Einzelhandelskonzept Waldbröl      
Ö 13  
Bericht des Wirtschaftsförderers      
Ö 14  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 15  
Bekanntgaben      
N 16     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 16.1     Veräußerung eines Grundstücks im Gewerbepark Waldbröl, 5. BA, an die Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte mbH (Mieter: RAPS Gemeinnützige Werkstätten GmbH) zur Errichtung einer Werkstatt      
N 16.2     Veräußerung des Grundstücks Gerdesstraße (Winterschule)      
N 17     Bekanntgaben