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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mo, 06.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorstellung der Umnutzung des Gebäudes Gerdesstraße 8 (alte Winterschule) in ein Wohnheim für psychisch Behinderte      
Ö 2  
Vorstellung der Planung zur Errichtung eines Fachmarktzentrums in Form von zwei Gebäudeteilen in Waldbröl, Kaiserstraße 94 (ehem. Bungenberg) durch die Becker Immobilien GmbH & Co. KG, 57399 Kirchhundem      
Ö 3  
Vorstellung der Planung zur Errichtung eines dreigruppigen Kindergartens durch die Evangelische Kirchengemeinde in Waldbröl, Robert-Koch-Weg / Ecke Martin-Breuer-Weg      
Ö 4  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl     II /825/2010  
Ö 5  
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf - Oben im Appensiefen; Bebauungsplan Nr. 50 C - Hermesdorf - Oben im Appensiefen - der Stadt Waldbröl     II /837/2010  
Ö 6  
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 - Lerchenweg / Amselweg - der Stadt Waldbröl     II /841/2010  
Ö 7  
Einfacher Bebauungsplan Nr. 104 A - Hundeübungsplatz Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl     II /840/2010  
Ö 8  
2. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Waldbröl-Wilkenroth, Bereich Nüchels-Weiher     II /832/2010  
    06.12.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des RWE bezüglich Umverlegung der Mittelspannungsfreileitung zustimmend zur Kenntnis. Da die Kosten der Netzänderung vom RWE zu übernehmen sind, ist im vorliegenden Fall nur zu beachten, dass eine rechtzeitige Information über die Bautätigkeit erfolgt, weil das RWE für die Planung und Umsetzung der Maßnahme ca. sechs Monate benötigt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserbetrieb:

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Abwasserbetriebes zustimmend zur Kenntnis. Zur Versickerung auf dem Grundstück ist dem Abwasserbetrieb ein hydrogeologisches Einzelgutachten vorzulegen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Unteren Bodenschutzbehörde zur Kenntnis und stellt fest, dass die konzipierten Ausgleichsmaßnahmen auch für Eingriffe in das Bodenpotential ausreichend dimensioniert sind. Der Eingriff wird durch die Umsetzung der Maßnahme A1 vollständig kompensiert. Dabei stellt der Stadtrat fest, dass es sich im vorliegenden Fall entgegen der Kartierung des Geologischen Dienstes nicht um schutzwürdige Grundwasserböden, sondern um eine Braunerde, zum Teil Psyeudogley-Braunerde über devonischem Festgestein aus Ton-, Schluff- und Sandstein handelt. Der Boden gilt somit als schluffiger, grusiger Lehmboden ohne Grundwasser oder Staunässeeinfluss und ist der Kategorie I zuzuordnen. Der schutzwürdige Grundwasserboden befindet sich eindeutig in der Talaue des Wilkenrother Baches und nicht im Ergänzungsbereich.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die Klarstellung und 2. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wilkenroth im Bereich Nüchels-Weiher folgende

 

 

S a t z u n g

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i. V. m. § 34 Abs. 4 bis 6 und § 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

(1)    Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Wilkenroth wird südlich der Straße „Nüchels-Weiher“ im Bereich der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstücke Nr. 8 tlw., 89 tlw., 90 tlw. und 112 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB als dem vorhandenen Innenbereich zugehörend klargestellt. Die Satzung ist insoweit rein deklaratorisch.

 

(2)    Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Wilkenroth wird im Bereich des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 11, Flurstück Nr. 50 tlw. nördlich der Straße „Nüchels-Weiher“ um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(3)    Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

(4)    Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen im Bereich der Ergänzungssatzung gemäß Abs. 2 ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen landschaftsökologischen Maßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

(1)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz für die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)    Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    08.12.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlüss:

 

Zu 1. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des RWE bezüglich Umverlegung der Mittelspannungsfreileitung zustimmend zur Kenntnis. Da die Kosten der Netzänderung vom RWE zu übernehmen sind, ist im vorliegenden Fall nur zu beachten, dass eine rechtzeitige Information über die Bautätigkeit erfolgt, weil das RWE für die Planung und Umsetzung der Maßnahme ca. sechs Monate benötigt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserbetrieb:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Ausführungen des Abwasserbetriebes zustimmend zur Kenntnis. Zur Versickerung auf dem Grundstück ist dem Abwasserbetrieb ein hydrogeologisches Einzelgutachten vorzulegen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Ausführungen der Unteren Bodenschutzbehörde zur Kenntnis und stellt fest, dass die konzipierten Ausgleichsmaßnahmen auch für Eingriffe in das Bodenpotential ausreichend dimensioniert sind. Der Eingriff wird durch die Umsetzung der Maßnahme A1 vollständig kompensiert. Dabei stellt der Stadtrat fest, dass es sich im vorliegenden Fall entgegen der Kartierung des Geologischen Dienstes nicht um schutzwürdige Grundwasserböden, sondern um eine Braunerde, zum Teil Psyeudogley-Braunerde über devonischem Festgestein aus Ton-, Schluff- und Sandstein handelt. Der Boden gilt somit als schluffiger, grusiger Lehmboden ohne Grundwasser oder Staunässeeinfluss und ist der Kategorie I zuzuordnen. Der schutzwürdige Grundwasserboden befindet sich eindeutig in der Talaue des Wilkenrother Baches und nicht im Ergänzungsbereich.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die Klarstellung und 2. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wilkenroth im Bereich Nüchels-Weiher folgende

 

 

S a t z u n g

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i. V. m. § 34 Abs. 4 bis 6 und § 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

(1)    Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Wilkenroth wird südlich der Straße „Nüchels-Weiher“ im Bereich der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstücke Nr. 8 tlw., 89 tlw., 90 tlw. und 112 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB als dem vorhandenen Innenbereich zugehörend klargestellt. Die Satzung ist insoweit rein deklaratorisch.

 

(2)    Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Wilkenroth wird im Bereich des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 11, Flurstück Nr. 50 tlw. nördlich der Straße „Nüchels-Weiher“ um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(3)    Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

(4)    Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen im Bereich der Ergänzungssatzung gemäß Abs. 2 ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen landschaftsökologischen Maßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

(1)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz für die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)    Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 9  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Wehn     II /831/2010  
Ö 10  
Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Altehufen     II /830/2010  
Ö 11  
Sachstandsbericht der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 12.06.2009 zum Stand der Bauleitplanung (Durchführung einer Sondersitzung)      
Ö 12  
Sachstandsbericht Einzelhandelskonzept Waldbröl      
Ö 13  
Bericht des Wirtschaftsförderers      
Ö 14  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 15  
Bekanntgaben      
N 16     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 16.1     Veräußerung eines Grundstücks im Gewerbepark Waldbröl, 5. BA, an die Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte mbH (Mieter: RAPS Gemeinnützige Werkstätten GmbH) zur Errichtung einer Werkstatt      
N 16.2     Veräußerung des Grundstücks Gerdesstraße (Winterschule)      
N 17     Bekanntgaben