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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mo, 06.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorstellung der Umnutzung des Gebäudes Gerdesstraße 8 (alte Winterschule) in ein Wohnheim für psychisch Behinderte      
Ö 2  
Vorstellung der Planung zur Errichtung eines Fachmarktzentrums in Form von zwei Gebäudeteilen in Waldbröl, Kaiserstraße 94 (ehem. Bungenberg) durch die Becker Immobilien GmbH & Co. KG, 57399 Kirchhundem      
Ö 3  
Vorstellung der Planung zur Errichtung eines dreigruppigen Kindergartens durch die Evangelische Kirchengemeinde in Waldbröl, Robert-Koch-Weg / Ecke Martin-Breuer-Weg      
Ö 4  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl     II /825/2010  
Ö 5  
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf - Oben im Appensiefen; Bebauungsplan Nr. 50 C - Hermesdorf - Oben im Appensiefen - der Stadt Waldbröl     II /837/2010  
Ö 6  
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 - Lerchenweg / Amselweg - der Stadt Waldbröl     II /841/2010  
Ö 7  
Einfacher Bebauungsplan Nr. 104 A - Hundeübungsplatz Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl     II /840/2010  
Ö 8  
2. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Waldbröl-Wilkenroth, Bereich Nüchels-Weiher     II /832/2010  
Ö 9  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Wehn     II /831/2010  
    06.12.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 9 - (offen)
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat ein-stimmig folgende Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Beschlüsse:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserbetrieb:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Abwasserbetriebes zustimmend zur Kenntnis. Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt mittels DIN-Kleinkläranlagen, die der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde bedürfen. Das Niederschlagswasser wird in das bestehende Regenwasserkanalsystem eingeleitet. Die Satzungsbegründung wird diesbezüglich angepasst.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates zustimmend zur Kenntnis. Die Satzungsbegründung wird entsprechend ergänzt. Bezüglich des Niederschlagswassers erfolgt eine Einleitung in das bestehende Regenwasserkanalsystem.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

 

Satzung

 

nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch zur 1. Ergänzung für den

bebauten Bereich im Außenbereich Wehn

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i. V. m. § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Wehn ist den Festsetzungen der beiliegenden Anlage (Kartenausschnitt Maßstab 1 : 1.000), die Bestandteil dieser Satzung ist, zu entnehmen.

 

 

§ 2

 

Im Geltungsbereich der Satzung kann den in § 3 näher bezeichneten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch nicht entgegengehalten werden, dass sie

 

-          der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder

 

-          die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

 

§ 3

 

Vorhaben, auf die § 2 anzuwenden ist, müssen Wohnzwecken dienen. Kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe sind ebenfalls zulässig.

 

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    08.12.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlüsse:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserbetrieb:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Abwasserbetriebes zustimmend zur Kenntnis. Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt mittels DIN-Kleinkläranlagen, die der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde bedürfen. Das Niederschlagswasser wird in das bestehende Regenwasserkanalsystem eingeleitet. Die Satzungsbegründung wird diesbezüglich angepasst.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Landrates zustimmend zur Kenntnis. Die Satzungsbegründung wird entsprechend ergänzt. Bezüglich des Niederschlagswassers erfolgt eine Einleitung in das bestehende Regenwasserkanalsystem.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die 1. Ergänzung des bebauten Bereiches im Außenbereich Wehn folgende

 

 

Satzung

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i. V. m. § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Wehn ist den Festsetzungen der beiliegenden Anlage (Kartenausschnitt Maßstab 1 : 1.000), die Bestandteil dieser Satzung ist, zu entnehmen.

 

 

§ 2

 

Im Geltungsbereich der Satzung kann den in § 3 näher bezeichneten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch nicht entgegengehalten werden, dass sie

 

-          der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder

 

-          die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

 

§ 3

 

Vorhaben, auf die § 2 anzuwenden ist, müssen Wohnzwecken dienen. Kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe sind ebenfalls zulässig.

 

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ö 10  
Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Altehufen     II /830/2010  
Ö 11  
Sachstandsbericht der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 12.06.2009 zum Stand der Bauleitplanung (Durchführung einer Sondersitzung)      
Ö 12  
Sachstandsbericht Einzelhandelskonzept Waldbröl      
Ö 13  
Bericht des Wirtschaftsförderers      
Ö 14  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 15  
Bekanntgaben      
N 16     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 16.1     Veräußerung eines Grundstücks im Gewerbepark Waldbröl, 5. BA, an die Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte mbH (Mieter: RAPS Gemeinnützige Werkstätten GmbH) zur Errichtung einer Werkstatt      
N 16.2     Veräußerung des Grundstücks Gerdesstraße (Winterschule)      
N 17     Bekanntgaben