Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mo, 06.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorstellung der Umnutzung des Gebäudes Gerdesstraße 8 (alte Winterschule) in ein Wohnheim für psychisch Behinderte      
Ö 2  
Vorstellung der Planung zur Errichtung eines Fachmarktzentrums in Form von zwei Gebäudeteilen in Waldbröl, Kaiserstraße 94 (ehem. Bungenberg) durch die Becker Immobilien GmbH & Co. KG, 57399 Kirchhundem      
Ö 3  
Vorstellung der Planung zur Errichtung eines dreigruppigen Kindergartens durch die Evangelische Kirchengemeinde in Waldbröl, Robert-Koch-Weg / Ecke Martin-Breuer-Weg      
Ö 4  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl     II /825/2010  
Ö 5  
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf - Oben im Appensiefen; Bebauungsplan Nr. 50 C - Hermesdorf - Oben im Appensiefen - der Stadt Waldbröl     II /837/2010  
Ö 6  
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 - Lerchenweg / Amselweg - der Stadt Waldbröl     II /841/2010  
Ö 7  
Einfacher Bebauungsplan Nr. 104 A - Hundeübungsplatz Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl     II /840/2010  
Ö 8  
2. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Waldbröl-Wilkenroth, Bereich Nüchels-Weiher     II /832/2010  
Ö 9  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Wehn     II /831/2010  
Ö 10  
Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Altehufen     II /830/2010  
    06.12.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 10 - (offen)
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat ein-stimmig folgende Beschlussfassung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserbetrieb:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Abwasserbetriebes der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis. Die Schmutzwasserentsorgung mittels DIN-Kleinkläranlagen erfolgt nach Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises. Dem Abwasserbetrieb ist zum Nachweis der gemeinwohlverträglichen Versickerung des Niederschlagswassers jeweils ein hydrogeologisches Einzelgutachten vorzulegen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis. Die Bilanzierung des Ausgleichs hat bei Außenbereichsvorhaben im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erfolgen.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Satzung

 

nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich

im Außenbereich Altehufen

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i. V. m. § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2412), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

 

Der Geltungsbereich der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Altehufen ist den Festsetzungen der beiliegenden Anlage (Kartenausschnitt Maßstab 1 : 1.000), die Bestandteil dieser Satzung ist, zu entnehmen.

 

§ 2

 

Im Geltungsbereich der Satzung kann den in § 3 näher bezeichneten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch nicht entgegengehalten werden, dass sie

 

-          der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder

 

-          die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

§ 3

 

Vorhaben, auf die § 2 anzuwenden ist, müssen Wohnzwecken dienen. Kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe sind ebenfalls zulässig.

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    08.12.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserbetrieb:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Abwasserbetriebes der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis. Die Schmutzwasserentsorgung mittels DIN-Kleinkläranlagen erfolgt nach Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises. Dem Abwasserbetrieb ist zum Nachweis der gemeinwohlverträglichen Versickerung des Niederschlagswassers jeweils ein hydrogeologisches Einzelgutachten vorzulegen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis. Die Bilanzierung des Ausgleichs hat bei Außenbereichsvorhaben im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erfolgen.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig nachstehenden

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für den bebauten Bereich im Außenbereich Altehufen folgende

 

 

Satzung

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i. V. m. § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2412), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

 

Der Geltungsbereich der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Altehufen ist den Festsetzungen der beiliegenden Anlage (Kartenausschnitt Maßstab 1 : 1.000), die Bestandteil dieser Satzung ist, zu entnehmen.

 

§ 2

 

Im Geltungsbereich der Satzung kann den in § 3 näher bezeichneten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch nicht entgegengehalten werden, dass sie

 

-          der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder

 

-          die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

§ 3

 

Vorhaben, auf die § 2 anzuwenden ist, müssen Wohnzwecken dienen. Kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe sind ebenfalls zulässig.

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 11  
Sachstandsbericht der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 12.06.2009 zum Stand der Bauleitplanung (Durchführung einer Sondersitzung)      
Ö 12  
Sachstandsbericht Einzelhandelskonzept Waldbröl      
Ö 13  
Bericht des Wirtschaftsförderers      
Ö 14  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 15  
Bekanntgaben      
N 16     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 16.1     Veräußerung eines Grundstücks im Gewerbepark Waldbröl, 5. BA, an die Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte mbH (Mieter: RAPS Gemeinnützige Werkstätten GmbH) zur Errichtung einer Werkstatt      
N 16.2     Veräußerung des Grundstücks Gerdesstraße (Winterschule)      
N 17     Bekanntgaben