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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 14.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen (siehe nichtöffentlicher Teil)      
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Nachbesetzung im Ausschuss für Soziales und Sport  
Enthält Anlagen
I/149/2012  
Ö 4.1.2  
Antrag des StV. Hennlein auf Einrichtung einer 30-km-Zone in Grünenbach  
Enthält Anlagen
I/150/2012  
Ö 4.2  
Antrag der Fraktionen von SPD und FDP betr. Verkehrsberuhigung Turnerstraße  
Enthält Anlagen
I/148/2012  
Ö 4.3  
Antrag der UWG-Fraktion betr. Benehmensverfahren Kreishaushalt - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 24.10.2012      
Ö 4.4  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 4.4.1  
Überprüfung der Schaltung der Fußgängerampel an der Kaiserstraße, Einmündung Nümbrechter Straße  
Enthält Anlagen
I/152/2012  
Ö 4.4.2  
Markierung der Radwegquerungen an der Einmündung Niederhof Strandbadstraße L 339 und der Einmündung Ruher Weg auf die Brölstraße B 478  
Enthält Anlagen
I/153/2012  
Ö 5  
Einbringung des Entwurfs des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes für die Stadt Waldbröl Vorstellung durch das Büro ASS      
Ö 6  
1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hermesdorf im Bereich "Im Langengarten", "Fahrenseifener Weg" und "Appensiefener Weg" der Stadt Waldbröl  
III/146/2012  
Ö 7  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A - Hermesdorf - Auf dem Berg - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)  
III/147/2012  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Landrates vom 13.09.2012:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis. Hinsichtlich der Verminderung der Bodenversiegelung enthält der Bebauungsplan Nr. 50 A keine Festsetzungen, weil er ein fast vollständig bebautes Gebiet beinhaltet. Auch auf dem nunmehr mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A zusätzlich ausgewiesenen Grundstück für die planungsrechtliche Absicherung zur Errichtung von Garagen ist die Zufahrt einschließlich einer Stellplatzanlage bereits in den 1990er Jahren mit Ökopflaster angelegt worden. Somit werden diese Vorgaben beachtet. Der abgeschobene humose Oberboden soll im Plangebiet verbleiben.

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Landrates aus wasserwirtschaftlicher Sicht zur Kenntnis. Der Anschluss an den vorhandenen öffentlichen Mischwasserkanal ist herzustellen.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A – Hermesdorf – Auf dem Berg – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) in Verbindung mit §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 14.11.2012 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A – Hermesdorf – Auf dem Berg – der Stadt Waldbröl, Gemarkung Hermesdorf, Flur 43, Flurstück Nr. 67, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

(1)   Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)   Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

   
    14.11.2012 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss zur Stellungnahme des Landrates vom 13.09.2012:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis. Hinsichtlich der Verminderung der Bodenversiegelung enthält der Bebauungsplan Nr. 50 A keine Festsetzungen, weil er ein fast vollständig bebautes Gebiet beinhaltet. Auch auf dem nunmehr mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A zusätzlich ausgewiesenen Grundstück für die planungsrechtliche Absicherung zur Errichtung von Garagen ist die Zufahrt einschließlich einer Stellplatzanlage bereits in den 1990er Jahren mit Ökopflaster angelegt worden. Somit werden diese Vorgaben beachtet. Der abgeschobene humose Oberboden soll im Plangebiet verbleiben.

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Landrates aus wasserwirtschaftlicher Sicht zur Kenntnis. Der Anschluss an den vorhandenen öffentlichen Mischwasserkanal ist herzustellen.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A – Hermesdorf – Auf dem Berg – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) in Verbindung mit §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 14.11.2012 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A – Hermesdorf – Auf dem Berg – der Stadt Waldbröl, Gemarkung Hermesdorf, Flur 43, Flurstück Nr. 67, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

(1)   Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)   Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ö 8  
Jahresabschlüsse 2009 und 2010 Beschlussvorlage wird nachgereicht      
Ö 9  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 11.09.2912 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 05.09.2012 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 15.05.2012 - Ausschuss für Schule und Kultur vom 24.09.2012      
Ö 10  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 11     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 11.09.2912 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 05.09.2012 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 15.05.2012 - Ausschuss für Schule und Kultur vom 24.09.2012      
N 12     Anfragen      
N 12.1     Anfrage der UWG-Fraktion betreffend die Servicestelle Recht      
N 12.2     Anfrage der SPD-Fraktion betreffend die Servicestelle Recht      
N 13     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 14     Nichtöffentliche Bekanntgaben