Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Aufstellung der Änderung der 4. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf den Entfall der festgesetzten Grundflächenzahl GRZ im gesamten Planbereich.
26.11.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Ö 3 - (offen)
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die Aufstellung der Änderung der 4. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf den Entfall der festgesetzten Grundflächenzahl GRZ im gesamten Planbereich.