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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mo, 26.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: (Nieder)Geilenkausen, Geilenkausener Straße / Ecke Kostengarten um 16:00 Uhr

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
Änderung der Satzung Niedergeilenkausen, Kostengarten, Antrag Nöltgen      
Ö 1.2  
2. Ergänzung der Satzung Herfen, Pfaffenweiher, Antrag Müller      
Ö 1.3  
2. Änderung Bebauungsplan 62 Wilkenroth, Nüchels-Weiher, Antrag Stenkamp      
Ö 2  
Bebauungsplan Nr. 29 "Isengarten" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB  
III/064/2018  
Ö 3  
Änderung der 4. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen  
III/066/2018  
Ö 4  
2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Herfen im Bereich "Pfaffenweiher"  
III/067/2018  
    VORLAGE
   

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 19.12.2018 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Herfen“ werden im Bereich „Pfaffenweiher“ für die Grundstücke Gemarkung Schnörringen, Flur 65, Flurstücke 205, 206 und 238 festgelegt.

 

Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    26.11.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 4 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung dem Stadtrat folgenden

 

Satzungsbeschluss:

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 19.12.2018 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Herfen“ werden im Bereich „Pfaffenweiher“ für die Grundstücke Gemarkung Schnörringen, Flur 65, Flurstücke 205, 206 und 238 festgelegt.

 

Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    19.12.2018 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 16 - (offen)
   

Satzungsbeschluss:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 19.12.2018 folgende Satzung einstimmig beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Herfen“ werden im Bereich „Pfaffenweiher“ für die Grundstücke Gemarkung Schnörringen, Flur 65, Flurstücke 205, 206 und 238 festgelegt.

 

Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 5  
2. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 62 "Wilkenroth - westlicher Teil" im Bereich "Nüchels-Weiher" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  
III/065/2018  
Ö 6  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 7  
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