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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Mo, 23.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Neuaufstellung des Regionalplans Köln  
Enthält Anlagen
III/711/2022  
Ö 3  
5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach im Bereich „Kremberg“ und „Schraubenberg“  
Enthält Anlagen
III/713/2022  
    VORLAGE
   

 

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 22.06.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles "Grünenbach" werden im Bereich "Kremberg" für die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstücke 8, 16 und im Bereich „Schraubenberg“r das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstück 18 festgelegt.

 

Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Kiefer
 

   
    23.05.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 3 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 22.06.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles "Grünenbach" werden im Bereich "Kremberg" für die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstücke 8, 16 und im Bereich „Schraubenberg“r das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstück 18 festgelegt.

 

Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

   
    22.06.2022 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Markstadt Waldbröl beschließt einstimmig folgende

 

 

Satzung:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 22.06.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles "Grünenbach" werden im Bereich "Kremberg" für die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstücke 8, 16 und im Bereich „Schraubenberg“r das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstück 18 festgelegt.

 

Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ö 4  
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A "Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Lise-Meitner-Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  
Enthält Anlagen
III/710/2022  
Ö 5  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Im Langenbacher Siefen" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB  
Enthält Anlagen
III/706/2022  
Ö 6  
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II - der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Marie-Curie-Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  
Enthält Anlagen
III/712/2022  
Ö 7  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 8  
Bekanntgaben      
N 9     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 10     Bekanntgaben