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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 22.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Neubau einer multifunktionalen Halle am Markt - Vorstellung der Projektstudie (Herr Prof. Krenz) und Vorstellung des Verfahrens in der Städtebauförderung (Herr Hamerla und Herr Kemme, Regionale 2025)      
Ö 3  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 4  
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO      
Ö 5     Anfragen der Fraktionen und Stadtverordneten      
Ö 5.1     Anfrage der CDU-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Sicherheit kommunaler und schulischer Bedienstete sowie Feuerwehreinsatzkräfte  
Enthält Anlagen
I/726/2022  
Ö 5.1.2  
Anfrage betr. Wahlergebnis im Stimmbezirk 040  
Enthält Anlagen
I/735/2022  
Ö 5.1.3  
Anfrage Eröffnung Gartenhallenbad  
Enthält Anlagen
I/737/2022  
Ö 5.1.4  
CDU-Anfrage betr. Verlegung der invasiven Kardiologie (außer Frage 9)  
Enthält Anlagen
I/744/2022  
Ö 5.2     Anfragen der SPD-Fraktion      
Ö 5.2.1  
SPD-Anfrage "Zivilschutz"  
Enthält Anlagen
I/714/2022  
Ö 5.2.2  
SPD-Anfrage "Baumpflanzungen"  
Enthält Anlagen
I/716/2022  
Ö 5.2.3  
SPD-Anfrage "Baumfällungen"  
Enthält Anlagen
I/718/2022  
Ö 6     Anträge von Stadtverordneten und Fraktionen      
Ö 6.1     Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 6.1.1  
Antrag der CDU-Fraktion betr. SAE-Stab  
Enthält Anlagen
II/704/2022  
Ö 6.1.2  
Namensgebung für den Rollsportpark Klus  
Enthält Anlagen
I/727/2022  
Ö 6.1.3  
Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Außenortschaften  
Enthält Anlagen
I/728/2022  
Ö 6.1.4  
Ausschussumbesetzungen  
Enthält Anlagen
I/729/2022  
Ö 6.2     Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 6.2.1  
Abbau der Infotafel am Parkplatz "Lehmkuhle"  
Enthält Anlagen
I/719/2022  
Ö 6.2.2  
Verbesserung Aufenthaltsqualität Kirchenhecke  
Enthält Anlagen
I/733/2022  
Ö 6.3  
Anträge der Fraktion "Bündnis 90 / Die Grünen      
Ö 6.3.1  
Geschäftsfelderweiterung der SWW  
Enthält Anlagen
I/738/2022  
Ö 6.3.2  
Umbesetzung Ausschüsse  
Enthält Anlagen
I/739/2022  
Ö 6.3.3  
Änderung d. Planung Zubringer Diezenkausen  
Enthält Anlagen
I/740/2022  
Ö 7  
Richtlinie über Ehrungen in der Marktstadt Waldbröl     I/689/2022  
Ö 8  
Jahresabschluss 2021 - siehe Rechnungsprüfungsausschuss v. 02.05.2022  
Enthält Anlagen
V/715/2022  
Ö 9  
Entlastung der Bürgermeisterin  
V/717/2022  
Ö 10  
5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach im Bereich „Kremberg“ und „Schraubenberg“ - siehe Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung vom 23.05.2022  
Enthält Anlagen
III/713/2022  
    VORLAGE
   

 

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 22.06.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles "Grünenbach" werden im Bereich "Kremberg" für die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstücke 8, 16 und im Bereich „Schraubenberg“r das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstück 18 festgelegt.

 

Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Kiefer
 

   
    23.05.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 3 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 22.06.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles "Grünenbach" werden im Bereich "Kremberg" für die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstücke 8, 16 und im Bereich „Schraubenberg“r das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstück 18 festgelegt.

 

Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

   
    22.06.2022 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Markstadt Waldbröl beschließt einstimmig folgende

 

 

Satzung:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 22.06.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles "Grünenbach" werden im Bereich "Kremberg" für die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstücke 8, 16 und im Bereich „Schraubenberg“r das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstück 18 festgelegt.

 

Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ö 11  
Neuaufstellung des Regionalplans Köln - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung vom 23.05.2022  
Enthält Anlagen
III/711/2022  
Ö 12  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2022  
Enthält Anlagen
V/732/2022  
Ö 13  
Bestellung eines Betriebsleiters für das Abwasserwerk der Marktstadt Waldbröl  
V/742/2022  
Ö 14  
Genehmigung d. dringlichen Entscheidung betr. verkaufsoffener Sonntage  
Enthält Anlagen
II/731/2022  
Ö 15  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 16     Kreditangelegenheiten - Bericht erfolgt in der Sitzung      
N 17     Anfragen der CDU-Fraktion      
N 17.1     Anfrage der CDU-Fraktion betr. Verlegung der invasiven Kardiologie (Frage 9) siehe TOP 5.1.4      
N 17.2     CDU-Anfrage betr. Dringlichkeitsentscheidung in Sachen Feuerwehr      
N 18     Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung betr. Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs      
N 19     Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung betr. Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeugs      
N 20     Beschaffung v. Schulbüchern      
N 21     Breitbandverkabelung      
N 22     Vergabe von Planungsleistungen für eine multifunktionale Halle am Markt      
N 23     Grundstücksangelegenheit      
N 24     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 25     Nichtöffentliche Bekanntgaben