Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 14.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen (siehe nichtöffentlicher Teil)      
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Nachbesetzung im Ausschuss für Soziales und Sport  
Enthält Anlagen
I/149/2012  
Ö 4.1.2  
Antrag des StV. Hennlein auf Einrichtung einer 30-km-Zone in Grünenbach  
Enthält Anlagen
I/150/2012  
Ö 4.2  
Antrag der Fraktionen von SPD und FDP betr. Verkehrsberuhigung Turnerstraße  
Enthält Anlagen
I/148/2012  
Ö 4.3  
Antrag der UWG-Fraktion betr. Benehmensverfahren Kreishaushalt - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 24.10.2012      
Ö 4.4  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 4.4.1  
Überprüfung der Schaltung der Fußgängerampel an der Kaiserstraße, Einmündung Nümbrechter Straße  
Enthält Anlagen
I/152/2012  
Ö 4.4.2  
Markierung der Radwegquerungen an der Einmündung Niederhof Strandbadstraße L 339 und der Einmündung Ruher Weg auf die Brölstraße B 478  
Enthält Anlagen
I/153/2012  
Ö 5  
Einbringung des Entwurfs des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes für die Stadt Waldbröl Vorstellung durch das Büro ASS      
Ö 6  
1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hermesdorf im Bereich "Im Langengarten", "Fahrenseifener Weg" und "Appensiefener Weg" der Stadt Waldbröl  
III/146/2012  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat gibt den Anregungen des Oberbergischen Kreises vollinhaltlich statt. Vor Rechtskraft der Satzung wird mit dem Planungsträger ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Durchführung der landschaftspflegerischen Maßnahmen abgeschlossen.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Auflagen der Brandschutzdienststelle vollinhaltlich erfüllt werden. Diesbezügliche Aussagen sind bereits in die Begründung der Satzung aufgenommen worden.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 1. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Hermesdorf im Bereich „Im Langengarten“, „Fahrenseifener Weg“ und „Appensiefener Weg“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) in Verbindung mit § 34 Absätze 4 bis 6 und § 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 14.11.2012 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Hermesdorf im Bereich „Im Langengarten“, „Fahrenseifener Weg“ und „Appensiefener Weg“ in der Urfassung vom 17.06.2009 wird im nordwestlichen Ortsbereich um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst Teile des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 44, Flurstück Nr. 60.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Durchführung der landschaftspflegerischen Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

(1)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)    Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht durchzuführen.

 

(3)    Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

   
    14.11.2012 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss zur Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat gibt einstimmig den Anregungen des Oberbergischen Kreises vollinhaltlich statt. Vor Rechtskraft der Satzung wird mit dem Planungsträger ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Durchführung der landschaftspflegerischen Maßnahmen abgeschlossen.

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass die Auflagen der Brandschutzdienststelle vollinhaltlich erfüllt werden. Diesbezügliche Aussagen sind bereits in die Begründung der Satzung aufgenommen worden.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die 1. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Hermesdorf im Bereich „Im Langengarten“, „Fahrenseifener Weg“ und „Appensiefener Weg“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) in Verbindung mit § 34 Absätze 4 bis 6 und § 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 14.11.2012 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Hermesdorf im Bereich „Im Langengarten“, „Fahrenseifener Weg“ und „Appensiefener Weg“ in der Urfassung vom 17.06.2009 wird im nordwestlichen Ortsbereich um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst Teile des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 44, Flurstück Nr. 60.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Durchführung der landschaftspflegerischen Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

(1)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)    Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht durchzuführen.

 

(3)    Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 7  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A - Hermesdorf - Auf dem Berg - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)  
III/147/2012  
Ö 8  
Jahresabschlüsse 2009 und 2010 Beschlussvorlage wird nachgereicht      
Ö 9  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 11.09.2912 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 05.09.2012 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 15.05.2012 - Ausschuss für Schule und Kultur vom 24.09.2012      
Ö 10  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 11     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 11.09.2912 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 05.09.2012 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 15.05.2012 - Ausschuss für Schule und Kultur vom 24.09.2012      
N 12     Anfragen      
N 12.1     Anfrage der UWG-Fraktion betreffend die Servicestelle Recht      
N 12.2     Anfrage der SPD-Fraktion betreffend die Servicestelle Recht      
N 13     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 14     Nichtöffentliche Bekanntgaben