Beschluss:
Der Rat beschließt ohne weiteren Verweis in den Fachausschuss einstimmig, in Grünenbach eine Zone 30, insbesondere Grünenbacher Straße und Weiherweg, einzurichten. Alternativ wären Schilder „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30“ (Nr. 274-53) an Nord- und Südseite der engen Dorfdurchfahrt anzubringen.