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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mo, 26.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: (Nieder)Geilenkausen, Geilenkausener Straße / Ecke Kostengarten um 16:00 Uhr

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
Änderung der Satzung Niedergeilenkausen, Kostengarten, Antrag Nöltgen      
Ö 1.2  
2. Ergänzung der Satzung Herfen, Pfaffenweiher, Antrag Müller      
Ö 1.3  
2. Änderung Bebauungsplan 62 Wilkenroth, Nüchels-Weiher, Antrag Stenkamp      
Ö 2  
Bebauungsplan Nr. 29 "Isengarten" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB  
III/064/2018  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Isengarten“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Isengarten“ der Stadt Waldbröl gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

   
    26.11.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 2 - (offen)
   

 

 

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Isengarten“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Isengarten“ der Stadt Waldbröl gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

 

Ö 3  
Änderung der 4. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen  
III/066/2018  
Ö 4  
2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Herfen im Bereich "Pfaffenweiher"  
III/067/2018  
Ö 5  
2. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 62 "Wilkenroth - westlicher Teil" im Bereich "Nüchels-Weiher" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  
III/065/2018  
Ö 6  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 7  
Bekanntgaben      
N 8     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 9     Bekanntgaben