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Tagesordnung - Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Datum: Mi, 13.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Zwischenbericht zur Flächenpool-Konzeption (Öko-Konto) der Stadt durch Herrn Landschaftsarchitekt Hellmann      
Ö 2  
Tätigkeitsbericht des Wirtschaftsförderers Eckhard Becker      
Ö 3  
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof; Bebauungsplan Nr. 110 - Brölerhütte / Niederhof - der Stadt Waldbröl  
60/375/2006  
Ö 4  
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Diezenkausen; Bebauungsplan Nr. 28 - Diezenkausen-Südost - der Stadt Waldbröl  
60/379/2006  
    VORLAGE
    Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

a)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt fest, dass der Aspekt der zukünftigen Niederschlagswasserbehandlung in der Bauleitplanung berücksichtigt worden ist. Im Vorfeld wurde ein hydrogeologisches Gutachten zur Versickerungsfähigkeit der Böden im Plangebiet erarbeitet. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass für eine schadlose Versickerung von Niederschlagsabflüssen im Untersuchungsgebiet die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Aus diesem Grund hat die Einleitung des Regenwassers in einen Regenwasserkanal zu erfolgen. Hierbei kann es sich um einen zukünftigen öffentlichen oder einen über Erschließungsvertrag privat gebauten Regenwasserkanal handeln. Diese Bauleitplanung stellt eine Angebotsplanung dar. Erst wenn die gesicherte Ableitung des Regenwassers konzipiert und genehmigt vorliegt, ist eine Realisierung der Planung möglich. Die Anregung des Aggerverbandes bezüglich der infiltrationsfähigen Befestigungen von Stellplätzen, Zufahrten usw. ist bereits in den Textlichen Festsetzungen und der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 110 enthalten.

 

b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen lehnt den Vorschlag des Aggerverbandes bezüglich der Offenlegung des namenlosen Siefens am nordwestlichen Rand des Bebauungsplangebietes ab. Der Bebauungsplan sieht keine Eingriffe in dieses Gewässer vor. Das Ausgleichskonzept der Stadt Waldbröl zielt eindeutig in eine andere Richtung. Es soll durch eine neue Ortsrandeingrünung sowohl der ökologische Ausgleich für die vorzunehmenden Eingriffe als auch eine denkmalpflegerisch relevante Freiflächengestaltung für einen harmonischen Übergang in die freie Landschaft gewährleistet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich das Plangebiet innerhalb des Denkmalbereiches befindet und gerade die Freiflächen als prägend angesehen werden.

 

c)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt fest, dass das Plangebiet zwar nicht im derzeit gültigen Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl enthalten ist, jedoch nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – hinsichtlich des zusätzlichen Anschlusses von 3 bis maximal 5 neuen Einfamilienhäusern gegen diese zusätzliche Abwassermenge (kleiner als 0,3 l/sek.) keine Bedenken bestehen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Hinweise des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht sowie die Begründung werden entsprechend ergänzt.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt fest, dass durch den Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Waldbröl die südöstlich der vorhandenen Bebauung angrenzenden Freiflächen zwar in gewissem Umfange in Anspruch genommen werden, der denkmalpflegerische Verlust jedoch durch entsprechende Maßnahmen verträglich gestaltet wird. Es werden gestalterische Festsetzungen nach § 86 der Landesbauordnung aufgenommen, um eine Einbindung der geplanten Bebauung in die dörfliche Struktur von Diezenkausen zu gewährleisten. Neben der Anordnung und Ausrichtung der Gebäude, die die vorhandenen angrenzenden Strukturen aufnimmt bzw. fortführt, sind insbesondere die Dach- und Fassadengestaltung sowie die Höhenentwicklung der Gebäude von entscheidender Bedeutung für die neu zu schaffende Ortsrandsituation. Um eine dem Ortsbild angepasste Gestaltung der Außenanlagen zu gewährleisten, werden Vorgaben zur Art und Gestaltung von Böschungen und Einfriedungen sowie Stützmauern gemacht. Diese Summe dieser Festsetzungen trägt dazu bei, dass sich die 5 maximal möglichen Wohngebäude in einer verträglichen Art und Weise an die vorhandene Ortsrandsituation anpassen und so die Belange des Denkmalschutzes in der Ortslage Diezenkausen Berücksichtigung finden. Darüber hinaus werden zur Erhaltung der ländlichen Ortsrandstruktur und zum Ausgleich für die betroffenen Obstbäume in erheblichem Umfang neue Obstbäume angepflanzt und außerdem die neuen Baugrundstücke zur freien Landschaft hin mit Gehölzstreifen aus Sträuchern abgeschirmt. Somit wird insgesamt eine dem Denkmalensemble entsprechende Freiraumgestaltung vorgenommen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

a)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt zur Kenntnis, dass für die Durchführung der Umweltprüfung keine besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen vorliegen.

 

b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt zur Kenntnis, dass die bestehenden Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 4 des Oberbergischen Kreises nach den Regelungen des § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes außer Kraft treten.

 

c)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt, den Umweltbericht um die vorgeschlagenen bodenschutzrechtlichen Angaben zu ergänzen.

 

d)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt fest, dass aufgrund eines vorliegenden hydrogeologischen Gutachtens die Versickerungsfähigkeit für Niederschlagswasser im Plangebiet nicht ausreichend gegeben ist. Die vorliegende Bauleitplanung stellt eine Angebotsplanung dar. Bei der baulichen Realisierung der Erschließung einschließlich Ver- und Entsorgung ist es erforderlich, eine Regenentwässerung mittels öffentlichem oder privatem Kanal zum nächstgelegenen Vorfluter herzustellen. Dies ist in der Begründung des Bebauungsplanes bereits ausgeführt. Der Umweltbericht enthält ebenfalls diese Aussagen.

 

e)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt fest, dass im Bereich Diezenkausen eine Löschwasserversorgung von 800 l/min. über 2 Stunden gesichert ist. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt weiterhin fest, dass die Bestimmungen der Landesbauordnung anlässlich des Baugenehmigungsverfahrens und nicht im Bauleitplanverfahren zu prüfen sind.

 

f)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

 

 

Zu 5. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Kenntnis.  Der Umweltbericht wird um die Aussage ergänzt, dass die an das Plangebiet angrenzenden Flächen intensiv landwirtschaftlich genutzt und im Zuge dieser Nutzung mehrmals im Jahr Wirtschaftsdünger (Gülle) ausgebracht wird. Diese Situation wird angesichts des festgesetzten Dorfgebietes (MD) als unkritisch eingestuft.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer bezüglich der Bedenken gegen die geplante Ausgleichsmaßnahme „Pflanzung einer Obstbaumreihe östlich der Diezenkausener Straße“ zurück. Die Anlegung von neuen Obstbaumstrukturen ist innerhalb des Denkmalbereiches Diezenkausen unerlässlich. Die Fläche befindet sich im Übrigen im Eigentum eines Vorhabenträgers und ist mit diesem abgestimmt.

 

 

Beschlussvorschlag zur öffentlichen Auslegung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Diezenkausen sowie des Bebauungsplanes Nr. 28 – Diezenkausen-Südost – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

   
    13.12.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

a)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass der Aspekt der zukünftigen Niederschlagswasserbehandlung in der Bauleitplanung berücksichtigt worden ist. Im Vorfeld wurde ein hydrogeologisches Gutachten zur Versickerungsfähigkeit der Böden im Plangebiet erarbeitet. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass für eine schadlose Versickerung von Niederschlagsabflüssen im Untersuchungsgebiet die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Aus diesem Grund hat die Einleitung des Regenwassers in einen Regenwasserkanal zu erfolgen. Hierbei kann es sich um einen zukünftigen öffentlichen oder einen über Erschließungsvertrag privat gebauten Regenwasserkanal handeln. Diese Bauleitplanung stellt eine Angebotsplanung dar. Erst wenn die gesicherte Ableitung des Regenwassers konzipiert und genehmigt vorliegt, ist eine Realisierung der Planung möglich. Die Anregung des Aggerverbandes bezüglich der infiltrationsfähigen Befestigungen von Stellplätzen, Zufahrten usw. ist bereits in den Textlichen Festsetzungen und der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 110 enthalten.

 

b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen lehnt einstimmig den Vorschlag des Aggerverbandes bezüglich der Offenlegung des namenlosen Siefens am nordwestlichen Rand des Bebauungsplangebietes ab. Der Bebauungsplan sieht keine Eingriffe in dieses Gewässer vor. Das Ausgleichskonzept der Stadt Waldbröl zielt eindeutig in eine andere Richtung. Es soll durch eine neue Ortsrandeingrünung sowohl der ökologische Ausgleich für die vorzunehmenden Eingriffe als auch eine denkmalpflegerisch relevante Freiflächengestaltung für einen harmonischen Übergang in die freie Landschaft gewährleistet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich das Plangebiet innerhalb des Denkmalbereiches befindet und gerade die Freiflächen als prägend angesehen werden.

 

c)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass das Plangebiet zwar nicht im derzeit gültigen Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl enthalten ist, jedoch nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – hinsichtlich des zusätzlichen Anschlusses von 3 bis maximal 5 neuen Einfamilienhäusern gegen diese zusätzliche Abwassermenge (kleiner als 0,3 l/sek.) keine Bedenken bestehen.

 

 

Beschluss zu 2. Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig die Hinweise des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht sowie die Begründung werden entsprechend ergänzt.

 

 

Beschluss zu  3. Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass durch den Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Waldbröl die südöstlich der vorhandenen Bebauung angrenzenden Freiflächen zwar in gewissem Umfange in Anspruch genommen werden, der denkmalpflegerische Verlust jedoch durch entsprechende Maßnahmen verträglich gestaltet wird. Es werden gestalterische Festsetzungen nach § 86 der Landesbauordnung aufgenommen, um eine Einbindung der geplanten Bebauung in die dörfliche Struktur von Diezenkausen zu gewährleisten. Neben der Anordnung und Ausrichtung der Gebäude, die die vorhandenen angrenzenden Strukturen aufnimmt bzw. fortführt, sind insbesondere die Dach- und Fassadengestaltung sowie die Höhenentwicklung der Gebäude von entscheidender Bedeutung für die neu zu schaffende Ortsrandsituation. Um eine dem Ortsbild angepasste Gestaltung der Außenanlagen zu gewährleisten, werden Vorgaben zur Art und Gestaltung von Böschungen und Einfriedungen sowie Stützmauern gemacht. Diese Summe dieser Festsetzungen trägt dazu bei, dass sich die 5 maximal möglichen Wohngebäude in einer verträglichen Art und Weise an die vorhandene Ortsrandsituation anpassen und so die Belange des Denkmalschutzes in der Ortslage Diezenkausen Berücksichtigung finden. Darüber hinaus werden zur Erhaltung der ländlichen Ortsrandstruktur und zum Ausgleich für die betroffenen Obstbäume in erheblichem Umfang neue Obstbäume angepflanzt und außerdem die neuen Baugrundstücke zur freien Landschaft hin mit Gehölzstreifen aus Sträuchern abgeschirmt. Somit wird insgesamt eine dem Denkmalensemble entsprechende Freiraumgestaltung vorgenommen.

 

 

Beschluss zu 4. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

a)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass für die Durchführung der Umweltprüfung keine besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen vorliegen.

 

b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass die bestehenden Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 4 des Oberbergischen Kreises nach den Regelungen des § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes außer Kraft treten.

 

c)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig, den Umweltbericht um die vorgeschlagenen bodenschutzrechtlichen Angaben zu ergänzen.

 

d)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass aufgrund eines vorliegenden hydrogeologischen Gutachtens die Versickerungsfähigkeit für Niederschlagswasser im Plangebiet nicht ausreichend gegeben ist. Die vorliegende Bauleitplanung stellt eine Angebotsplanung dar. Bei der baulichen Realisierung der Erschließung einschließlich Ver- und Entsorgung ist es erforderlich, eine Regenentwässerung mittels öffentlichem oder privatem Kanal zum nächstgelegenen Vorfluter herzustellen. Dies ist in der Begründung des Bebauungsplanes bereits ausgeführt. Der Umweltbericht enthält ebenfalls diese Aussagen.

 

e)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass im Bereich Diezenkausen eine Löschwasserversorgung von 800 l/min. über 2 Stunden gesichert ist. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt weiterhin einstimmig fest, dass die Bestimmungen der Landesbauordnung anlässlich des Baugenehmigungsverfahrens und nicht im Bauleitplanverfahren zu prüfen sind.

 

f)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

 

 

Beschluss zu 5. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Kenntnis.  Der Umweltbericht wird um die Aussage ergänzt, dass die an das Plangebiet angrenzenden Flächen intensiv landwirtschaftlich genutzt und im Zuge dieser Nutzung mehrmals im Jahr Wirtschaftsdünger (Gülle) ausgebracht wird. Diese Situation wird angesichts des festgesetzten Dorfgebietes (MD) als unkritisch eingestuft.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer bezüglich der Bedenken gegen die geplante Ausgleichsmaßnahme „Pflanzung einer Obstbaumreihe östlich der Diezenkausener Straße“ zurück. Die Anlegung von neuen Obstbaumstrukturen ist innerhalb des Denkmalbereiches Diezenkausen unerlässlich. Die Fläche befindet sich im Übrigen im Eigentum eines Vorhabenträgers und ist mit diesem abgestimmt.

 

 

Beschluss zur öffentlichen Auslegung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Diezenkausen sowie des Bebauungsplanes Nr. 28 – Diezenkausen-Südost – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

Auf Antrag von StV. Theuer fasst der Ausschuss folgenden

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, bei zukünftigen Bauvorhaben in Bebauungsplangebieten darauf zu achten, dass die Bauherren über die Textlichen Festsetzungen im Vorfeld eindeutig informiert werden. Bei Verstößen soll die Bauaufsicht eingeschaltet werden.

 

 

Des Weiteren bittet StV. Theuer, in der nächsten Sitzung den Ausschuss über das Thema Gestaltungssatzungen zu informieren.

 

Ö 5  
39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Sondergebiet Hermesdorf-Bettinger Weg; Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 - Sondergebiet Hermesdorf- Bettinger Weg - der Stadt Waldbröl  
60/380/2006  
Ö 6  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 6.1  
Antrag auf Baulandausweisung der Frau Christel Kirsch und der Frau Ulrike Müller für das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 44, Flurstück 59, in Hermesdorf; hier: Änderung des gefassten Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung vom 23.10.2006      
Ö 6.2  
Schreiben des Herrn Siegfried Steffen vom 12.12.2006 - Beschwerde gemäß § 24 GO NRW und Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen am 13.12.2006 zu Tagesordnungspunkt 6      
Ö 6.3  
Schreiben des Rechtsanwaltes Volker Steffen vom 30.11.2006 sowie der Anlieger und Grundstückseigentümer des Appensiefener Weges vom 24.10.2006 - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen vom 23.10.2006      
Ö 6.4  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 6.5  
Antrag der Frau Christel Kirsch und der Frau Ulrike Müller vom 06.12.2006 - Baulandausweisung in Hermesdorf, Gemarkung Hermesdorf, Flur 44, Flurstück 59      
Ö 7  
Bekanntgaben      
N 8     Sachstandsberichte      
N 8.1     Merkur-Haus      
N 8.2     Ehemaliges Petz-Gelände      
N 9     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 10     Bekanntgaben