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Tagesordnung - Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Datum: Mi, 13.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Zwischenbericht zur Flächenpool-Konzeption (Öko-Konto) der Stadt durch Herrn Landschaftsarchitekt Hellmann      
Ö 2  
Tätigkeitsbericht des Wirtschaftsförderers Eckhard Becker      
Ö 3  
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof; Bebauungsplan Nr. 110 - Brölerhütte / Niederhof - der Stadt Waldbröl  
60/375/2006  
Ö 4  
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Diezenkausen; Bebauungsplan Nr. 28 - Diezenkausen-Südost - der Stadt Waldbröl  
60/379/2006  
Ö 5  
39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Sondergebiet Hermesdorf-Bettinger Weg; Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 - Sondergebiet Hermesdorf- Bettinger Weg - der Stadt Waldbröl  
60/380/2006  
    VORLAGE
    Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt fest, dass der Zugang zum Gewässer für Unterhaltungsarbeiten durch den Aggerverband vom städtischen Wirtschaftsweg aus gewährleistet wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt fest, dass die Uferschutzstreifen durch die Festsetzung von Grünflächen, Zweckbestimmung: Private Grünfläche „Parkanlage“ gewährleistet werden. Außerdem ist der Bereich mit Festsetzungen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB belegt. In den Textlichen Festsetzungen, Ziff. 2.1 „Erhaltungsmaßnahme E 1“ heißt es, dass die Bereiche dauerhaft zu erhalten und Beeinträchtigungen des Bestandes infolge Erschließung und Bebauung der Grundstücke zu vermeiden sind. Damit ist der Stellungnahme des Aggerverbandes vollinhaltlich gefolgt worden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt fest, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan zur Bestandsicherung des Betriebes aufgestellt wird. Änderungen an der Niederschlagsentwässerung werden durch den Bebauungsplan somit nicht ausgelöst. Festsetzungen bezüglich infiltrationsfähiger Befestigungen sind wegen des vorhandenen Bestandes nicht möglich. Der Fachbereich Planung und Bau des Aggerverbandes schreibt selbst, dass die Schmutz- und Regenwasserentsorgung unverändert bleibt. Somit ist die Stellungnahme in sich unschlüssig.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

a)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Hinweise des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zur Kenntnis. Es bestehen hier keine besonderen Anforderungen an die Planung.

 

b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt zur Kenntnis, dass die bestehenden Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 5 des Oberbergischen Kreises erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes außer Kraft treten.

 

c)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt zur Kenntnis, dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Der Umweltbericht wird um die spezielle Beeinflussung des Bodens durch den Baumschul- und Gartencenter-Betrieb textlich ergänzt.

 

d)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt zur Kenntnis, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die gemäß § 90 a Landeswassergesetz geforderten Gewässerrandstreifen von mindestens 5 m ab Böschungsoberkante werden durch entsprechende zeichnerische und textliche Festsetzungen (Grünfläche und Erhaltungsmaßnahme) gesichert.

 

e)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt fest, dass die Löschwasserversorgung mit mindestens 800 l/min. über 2 Stunden gesichert ist. Die Einhaltung der Bestimmungen der Landesbauordnung NRW wird im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren geprüft.

 

f)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Forstamtes Waldbröl:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen entspricht der Stellungnahme des Forstamtes Waldbröl. Die geforderten Änderungen der Textlichen Festsetzungen bzw. der Begründungen werden vorgenommen. Die Waldfläche verbleibt innerhalb des Plangebietes.

 

 

Zu 4. Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege vollinhaltlich statt. Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt. Die Begründung enthält bereits Hinweise zum Auftreten archäologischer Bodenfunde.

 

 

Beschlussvorschlag zur Offenlage:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die öffentliche Auslegung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Sondergebiet Hermesdorf-Bettinger Weg – der Stadt Waldbröl sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 – Sondergebiet Hermesdorf-Bettinger Weg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

   
    13.12.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass der Zugang zum Gewässer für Unterhaltungsarbeiten durch den Aggerverband vom städtischen Wirtschaftsweg aus gewährleistet wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die Uferschutzstreifen durch die Festsetzung von Grünflächen, Zweckbestimmung: Private Grünfläche „Parkanlage“ gewährleistet werden. Außerdem ist der Bereich mit Festsetzungen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB belegt. In den Textlichen Festsetzungen, Ziff. 2.1 „Erhaltungsmaßnahme E 1“ heißt es, dass die Bereiche dauerhaft zu erhalten und Beeinträchtigungen des Bestandes infolge Erschließung und Bebauung der Grundstücke zu vermeiden sind. Damit ist der Stellungnahme des Aggerverbandes vollinhaltlich gefolgt worden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan zur Bestandsicherung des Betriebes aufgestellt wird. Änderungen an der Niederschlagsentwässerung werden durch den Bebauungsplan somit nicht ausgelöst. Festsetzungen bezüglich infiltrationsfähiger Befestigungen sind wegen des vorhandenen Bestandes nicht möglich. Der Fachbereich Planung und Bau des Aggerverbandes schreibt selbst, dass die Schmutz- und Regenwasserentsorgung unverändert bleibt. Somit ist die Stellungnahme in sich unschlüssig.

 

 

Beschluss zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

a)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Hinweise des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht einstimmig zur Kenntnis. Es bestehen hier keine besonderen Anforderungen an die Planung.

 

b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass die bestehenden Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 5 des Oberbergischen Kreises erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes außer Kraft treten.

 

c)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Der Umweltbericht wird um die spezielle Beeinflussung des Bodens durch den Baumschul- und Gartencenter-Betrieb textlich ergänzt.

 

d)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die gemäß § 90 a Landeswassergesetz geforderten Gewässerrandstreifen von mindestens 5 m ab Böschungsoberkante werden durch entsprechende zeichnerische und textliche Festsetzungen (Grünfläche und Erhaltungsmaßnahme) gesichert.

 

e)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die Löschwasserversorgung mit mindestens 800 l/min. über 2 Stunden gesichert ist. Die Einhaltung der Bestimmungen der Landesbauordnung NRW wird im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren geprüft.

 

f)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

Beschluss zu 3. Stellungnahme des Forstamtes Waldbröl:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen entspricht einstimmig der Stellungnahme des Forstamtes Waldbröl. Die geforderten Änderungen der Textlichen Festsetzungen bzw. der Begründungen werden vorgenommen. Die Waldfläche verbleibt innerhalb des Plangebietes.

 

 

Beschluss zu 4. Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege einstimmig vollinhaltlich statt. Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt. Die Begründung enthält bereits Hinweise zum Auftreten archäologischer Bodenfunde.

 

 

Beschluss zur Offenlage:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Sondergebiet Hermesdorf-Bettinger Weg – der Stadt Waldbröl sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 – Sondergebiet Hermesdorf-Bettinger Weg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

Ö 6  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 6.1  
Antrag auf Baulandausweisung der Frau Christel Kirsch und der Frau Ulrike Müller für das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 44, Flurstück 59, in Hermesdorf; hier: Änderung des gefassten Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung vom 23.10.2006      
Ö 6.2  
Schreiben des Herrn Siegfried Steffen vom 12.12.2006 - Beschwerde gemäß § 24 GO NRW und Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen am 13.12.2006 zu Tagesordnungspunkt 6      
Ö 6.3  
Schreiben des Rechtsanwaltes Volker Steffen vom 30.11.2006 sowie der Anlieger und Grundstückseigentümer des Appensiefener Weges vom 24.10.2006 - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen vom 23.10.2006      
Ö 6.4  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 6.5  
Antrag der Frau Christel Kirsch und der Frau Ulrike Müller vom 06.12.2006 - Baulandausweisung in Hermesdorf, Gemarkung Hermesdorf, Flur 44, Flurstück 59      
Ö 7  
Bekanntgaben      
N 8     Sachstandsberichte      
N 8.1     Merkur-Haus      
N 8.2     Ehemaliges Petz-Gelände      
N 9     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 10     Bekanntgaben