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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 26.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfragen der CDU-Fraktion      
Ö 3.1.1  
Breitbandversorgung  
Enthält Anlagen
I/131/2012  
Ö 3.1.2  
Wohnungsunterbringung/Notunterkünfte  
Enthält Anlagen
I/132/2012  
Ö 3.1.3  
Schulgottesdienste  
Enthält Anlagen
I/133/2012  
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Interkommunale Einkaufsgenossenschaft  
Enthält Anlagen
I/134/2012  
Ö 4.1.2  
Gestaltung Kreisverkehrsplätze  
Enthält Anlagen
I/135/2012  
Ö 4.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Sichere Gestaltung der B 256 zwischen Hermesdorf und Denklingen  
Enthält Anlagen
I/136/2012  
Ö 4.2.2  
Kooperation mit angrenzenden Grundschul-Bezirken zur Erlangung kleinerer Klassen  
Enthält Anlagen
I/137/2012  
Ö 4.2.3  
Wiederbelebung der Klus als Badegelegenheit  
Enthält Anlagen
I/138/2012  
Ö 4.2.4  
Nichtverpachtung oder Veräußerung des Campingplatzes  
Enthält Anlagen
I/139/2012  
Ö 4.3  
Anträge der UWG-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Niederschlagwassergebühr für Straßenbaulastträger  
Enthält Anlagen
I/140/2012  
Ö 4.3.2  
Sitzbänke auf dem Marktplatz  
Enthält Anlagen
I/141/2012  
Ö 5  
40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl - Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl  
III/119/2012  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl ausschließlich zum Inhalt hat, den Zentralen Versorgungsbereich räumlich abzugrenzen. Die Änderung von bestehenden Bauflächen und sonstigen Darstellungen ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Falls für die vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW aufgeführten Grundstücke verbindliche Bauleitplanung zukünftig städtebaulich erforderlich wird, ist der Flächennutzungsplan dann ggf. im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Gummersbach

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der IHK zustimmend zur Kenntnis. Das Sortiment „Teppiche“ wird in die „Waldbröler Liste“ als nicht zentrenrelevantes Sortiment aufgenommen. Die Begründung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wird dementsprechend angepasst.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl ausschließlich das städtebauliche Ziel verfolgt, den Zentralen Versorgungsbereich räumlich abzugrenzen. Diesbezüglich werden die bestehenden Darstellungen, die im Rahmen dieses Verfahrens nicht geändert werden sollen, überlagert. Die Darstellung und Erläuterung der Altlast-Verdachtsflächen ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. In der existierenden verbindlichen Bauleitplanung wurden die Verdachtsflächen bereits überwiegend berücksichtigt. Im Umweltbericht werden die Anregungen entsprechend des Vortrages des Landrates aufgenommen.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus wasserwirtschaftlicher und artenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis.

 

 

Feststellungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl“ gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.

 

 

 

   
    05.09.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl ausschließlich zum Inhalt hat, den Zentralen Versorgungsbereich räumlich abzugrenzen. Die Änderung von bestehenden Bauflächen und sonstigen Darstellungen ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Falls für die vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW aufgeführten Grundstücke verbindliche Bauleitplanung zukünftig städtebaulich erforderlich wird, ist der Flächennutzungsplan dann ggf. im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Gummersbach

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der IHK zustimmend zur Kenntnis. Das Sortiment „Teppiche“ wird in die „Waldbröler Liste“ als nicht zentrenrelevantes Sortiment aufgenommen. Die Begründung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wird dementsprechend angepasst.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl ausschließlich das städtebauliche Ziel verfolgt, den Zentralen Versorgungsbereich räumlich abzugrenzen. Diesbezüglich werden die bestehenden Darstellungen, die im Rahmen dieses Verfahrens nicht geändert werden sollen, überlagert. Die Darstellung und Erläuterung der Altlast-Verdachtsflächen ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. In der existierenden verbindlichen Bauleitplanung wurden die Verdachtsflächen bereits überwiegend berücksichtigt. Im Umweltbericht werden die Anregungen entsprechend des Vortrages des Landrates aufgenommen.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus wasserwirtschaftlicher und artenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis.

 

 

Feststellungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl“ gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.

 

 

 

 

   
    26.09.2012 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat fasst einstimmig folgende

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl ausschließlich zum Inhalt hat, den Zentralen Versorgungsbereich räumlich abzugrenzen. Die Änderung von bestehenden Bauflächen und sonstigen Darstellungen ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Falls für die vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW aufgeführten Grundstücke verbindliche Bauleitplanung zukünftig städtebaulich erforderlich wird, ist der Flächennutzungsplan dann ggf. im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Gummersbach

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der IHK zustimmend zur Kenntnis. Das Sortiment „Teppiche“ wird in die „Waldbröler Liste“ als nicht zentrenrelevantes Sortiment aufgenommen. Die Begründung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wird dementsprechend angepasst.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl ausschließlich das städtebauliche Ziel verfolgt, den Zentralen Versorgungsbereich räumlich abzugrenzen. Diesbezüglich werden die bestehenden Darstellungen, die im Rahmen dieses Verfahrens nicht geändert werden sollen, überlagert. Die Darstellung und Erläuterung der Altlast-Verdachtsflächen ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. In der existierenden verbindlichen Bauleitplanung wurden die Verdachtsflächen bereits überwiegend berücksichtigt. Im Umweltbericht werden die Anregungen entsprechend des Vortrages des Landrates aufgenommen.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus wasserwirtschaftlicher und artenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis.

 

 

Feststellungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl“ gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.

 

 

 

 

Ö 6  
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A - Hochstraße / Kaiserstraße - der Stadt Waldbröl im Bereich Hochstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)  
III/120/2012  
Ö 7  
7. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Biebelshof / Escherhof  
III/121/2012  
Ö 8  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 - Naturerlebnispark Nutscheid - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)  
III/124/2012  
Ö 9  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Schule und Kultur v. 12.06.2012 - Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 09.11.2010, 18.01.2011, 15.03.2011, 17.05.2011, 19.07.2011, 20.09.2011, 25.10.2011, 22.11.2011, 13.03.2012, 08.05.2012, 26.06.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 02.02.2011, 06.06.2011, 29.06.2011, 23.11.2011, 01.02.2012, 27.06.2012, - Ausschuss für Soziales und Sport vom 30.03.2011, 25.05.2011, 20.07.2011, 06.02.2012      
Ö 10  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 11     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Schule und Kultur v. 12.06.2012 - Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 09.11.2010, 18.01.2011, 15.03.2011, 17.05.2011, 19.07.2011, 20.09.2011, 25.10.2011, 22.11.2011, 13.03.2012, 08.05.2012, 26.06.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 02.02.2011, 06.06.2011, 29.06.2011, 23.11.2011, 01.02.2012, 27.06.2012, - Ausschuss für Soziales und Sport vom 30.03.2011, 25.05.2011, 20.07.2011, 06.02.2012      
N 12     Vergabe der Arbeiten für die Erneuerung bzw. den Neubau von 13 Buswartehallen sowie den Bau von 32 B+R-Stellplätzen im Stadtgebiet Waldbröl      
N 13     Beschaffung eines Schleppers für den städtischen Bauhof      
N 14     Beschaffung eines Baggerladers für den städtischen Bauhof      
N 15     Vergleich zwischen Herrn Jens Lieser (Insolvenzverwalter Firma IBS) und der Stadt Waldbröl      
N 16     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 17     Nichtöffentliche Bekanntgaben