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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 12.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 21:37 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 3.1.1  
Sozialpass, BuT  
Enthält Anlagen
I/362/2014  
Ö 3.1.2  
Alte Schule Hermesdorf      
Ö 3.2  
Anfragen der SPD-Fraktion      
Ö 3.2.1  
Vertrag mit dem Anglerverein betreffend die Klus      
Ö 3.2.2  
Energiekosten am Standort Alsberg  
Enthält Anlagen
I/365/2014  
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Änderung Verkehrsregelung Friedrich-Engels-Weg und Im Langenbacher Siefen  
Enthält Anlagen
I/343/2014  
Ö 4.1.2  
Handhabung der Abwassergebührenpflicht für Niederschlagswasser  
Enthält Anlagen
I/352/2014  
Ö 4.1.3  
Einbahnstraßenregelung in der Otto-Eichhorn-Straße  
Enthält Anlagen
I/356/2014  
Ö 4.2  
SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Reinigung städt. Gebäude  
Enthält Anlagen
I/357/2014  
Ö 4.2.2  
Straßenlaternen auf der B478  
Enthält Anlagen
I/358/2014  
Ö 4.2.3  
Informationen über die Wir-für-Waldböl GmbH  
Enthält Anlagen
I/359/2014  
Ö 4.3  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen: Unterstützung der Aktion "Installation von "Stolpersteinen"      
Ö 4.4  
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.4.1  
Investive Vergaben 2013      
Ö 4.4.2  
Beantragung von Fördergeldern für die Erstellung einer Mobilitätserhebung  
Enthält Anlagen
I/364/2014  
Ö 5  
Haushalt 2014      
Ö 5.1  
Haushaltsreden der Fraktionen      
Ö 5.2  
Anträge zum Haushalt 2014      
Ö 5.2.1  
CDU- Antrag: Eigenanteil Breitbandverkabelung  
Enthält Anlagen
I/340/2014  
Ö 5.2.2  
CDU-Antrag: Alte Schule Hermesdorf  
Enthält Anlagen
I/342/2014  
Ö 5.2.3  
Gemeinsamer Antrag CDU/UWG: Vitalisierung der Feuerwache I  
Enthält Anlagen
I/344/2014  
Ö 5.2.4  
SPD-Antrag: Zusammenlegung von Büchereien  
Enthält Anlagen
I/348/2014  
Ö 5.2.5  
SPD-Antrag: Verringerung von Friedhofsflächen  
Enthält Anlagen
I/349/2014  
Ö 5.2.6  
SPD-Antrag: Ansatzstreichung Sanierung Bauamt  
Enthält Anlagen
I/351/2014  
Ö 5.2.7  
SPD-Antrag: Alte Schule Hermesdorf  
Enthält Anlagen
I/350/2014  
Ö 5.2.8  
SPD-Antrag: Feuerwache  
Enthält Anlagen
I/361/2014  
Ö 5.3  
Änderungsliste zum Haushalt - Liste wird in aktualisierter Form versandt -      
Ö 5.4  
Erlass der Haushaltssatzung 2014 mit Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2014 - 2017 Haushaltssicherungskonzept mit Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2014 - 2022 sowie Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2014 - 2017 Stellenplan 2014     V/354/2014  
Ö 6  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2013     V/355/2014  
Ö 7  
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Nümbrechter Straße / Bahnhofstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 03.02.2014     III/338/2014  
Ö 8  
8. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil - Biebelshof/Escherhof im Bereich Buschweg - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 03.02.2014     III/345/2014  
Ö 9  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile "Bröl", "Brölerhütte" und "Thierseifen" - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 03.02.2014     III/346/2014  
    03.02.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem                          Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Aggerverband:

 

Der Stadtrat nimmt die Vorgaben des Aggerverbandes bezüglich der Beachtung der Gesserrandstreifen von 5,00 m zustimmend zur Kenntnis. In den Baugenehmigungsverfahren ist diese Vorgabe gemäß § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 90a Landeswassergesetz zwingend zu berücksichtigen.

 

Zu 2. Stellungnahme Landesbetrieb Straßen NRW:

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Landesbetriebes Straßen NRW bezüglich der Unzulässigkeit von neuen Zufahrten außerhalb der OD der Landesstraße 339 zustimmend zur Kenntnis.

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

a)      Der Stadtrat stellt fest, dass die im landschaftspflegerischen Fachbeitrag aufgeführten Maßnahmen auf den vorgesehenen Flächen realisiert und dauerhaft erhalten bleiben. Hierzu werden jeweils Städtebauliche Verträge abgeschlossen.

 

b)      Der Stadtrat gibt den Anregungen des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht statt. Das Verhältnis der Ausgleichsverpflichtung zur Ausgleichsmaßnahme wird in diesem Einzelfall im Verhältnis 1 : 1 umgesetzt. Der Ausgleichsbedarf reduziert sich somit um die Hälfte. Der landschaftspflegerische Fachbeitrag wird dementsprechend angepasst. Im Ökokonto der Stadt Waldbröl ist die Maßnahme festgelegt.

 

c)      Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Landrates aus wasserrechtlicher Sicht vollinhaltlich statt. Die Abwasserbeseitigung der Grundstücke wird über die öffentliche Kanalisation erfolgen. Die Gewässerschutzstreifen werden festgeschrieben. Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist nachrichtlich in die Planunterlagen aufgenommen worden.

 

d)      Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Kreises als Straßenbaulastträger zustimmend zur Kenntnis. Die Aufteilung der Baugrundstücke einschließlich ihrer Erschließung wird rechtzeitig mit dem Tiefbauamt des Kreises abgestimmt.

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt zur Festlegung und Ergänzung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Bröl, Brölerhütte und Thierseifen folgende

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 12.02.2014 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

(1)   Die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Bröl, Brölerhütte und Thierseifen werden unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt.

 

(2)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

(3)   Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist im Bereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)   Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    12.02.2014 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat fasst einstimmig folgende

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Aggerverband:

 

Der Stadtrat nimmt die Vorgaben des Aggerverbandes bezüglich der Beachtung der Gesserrandstreifen von 5,00 m zustimmend zur Kenntnis. In den Baugenehmigungsverfahren ist diese Vorgabe gemäß § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 90a Landeswassergesetz zwingend zu berücksichtigen.

 

Zu 2. Stellungnahme Landesbetrieb Straßen NRW:

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Landesbetriebes Straßen NRW bezüglich der Unzulässigkeit von neuen Zufahrten außerhalb der OD der Landesstraße 339 zustimmend zur Kenntnis.

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

a)      Der Stadtrat stellt fest, dass die im landschaftspflegerischen Fachbeitrag aufgeführten Maßnahmen auf den vorgesehenen Flächen realisiert und dauerhaft erhalten bleiben. Hierzu werden jeweils Städtebauliche Verträge abgeschlossen.

 

b)      Der Stadtrat gibt den Anregungen des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht statt. Das Verhältnis der Ausgleichsverpflichtung zur Ausgleichsmaßnahme wird in diesem Einzelfall im Verhältnis 1 : 1 umgesetzt. Der Ausgleichsbedarf reduziert sich somit um die Hälfte. Der landschaftspflegerische Fachbeitrag wird dementsprechend angepasst. Im Ökokonto der Stadt Waldbröl ist die Maßnahme festgelegt.

 

c)      Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Landrates aus wasserrechtlicher Sicht vollinhaltlich statt. Die Abwasserbeseitigung der Grundstücke wird über die öffentliche Kanalisation erfolgen. Die Gewässerschutzstreifen werden festgeschrieben. Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist nachrichtlich in die Planunterlagen aufgenommen worden.

 

d)      Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Kreises als Straßenbaulastträger zustimmend zur Kenntnis. Die Aufteilung der Baugrundstücke einschließlich ihrer Erschließung wird rechtzeitig mit dem Tiefbauamt des Kreises abgestimmt.

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt zur Festlegung und Ergänzung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Bröl, Brölerhütte und Thierseifen folgende

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 12.02.2014 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

(1)   Die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Bröl, Brölerhütte und Thierseifen werden unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt.

 

(2)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

(3)   Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist im Bereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)   Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ö 10  
Genehmigung der dringlichen Entscheidung des Haupt- und Finanzausschuss vom 22.01.2014 zur Besetzung der Gesellschafterversammlung der EWW      
Ö 11  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 27.11.2013 - Haupt- und Finanzausschuss vom 08.01.2014      
Ö 12  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 13     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil siehe Niederschriften öffentlicher Teil      
N 14     Anfrage der SPD-Fraktion zum Gebäude Westerwaldstraße 13      
N 15     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 16     Nichtöffentliche Bekanntgaben Mit freundlichen Grüßen Peter Koester