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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 19.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:13 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung - Verpflichtung der neuen Stadtverordneten Monika Steiniger - Verleihung des Ehrenschildes an den Stadtverordneten Jürgen Hennlein für 25-jährige Ratsarbeit      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfrage der SPD-Fraktion zu Finanzmitteln für die Schulen  
Enthält Anlagen
I/316/2020  
Ö 5  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Interkommunale Zusammenarbeit bei niederschwelliger Unterbringung Obdachloser/Nichtseßhafter  
Enthält Anlagen
I/298/2020  
Ö 5.1.2  
Umbesetzung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Soziales und Sport  
Enthält Anlagen
I/299/2020  
Ö 5.1.3  
Umbesetzung im Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH  
Enthält Anlagen
I/315/2020  
Ö 5.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 5.2.1  
Halbierung der Straßenbaubeiträge für Anlieger  
Enthält Anlagen
I/300/2020  
Ö 5.2.2  
Errichtung einer Ver- und Entsorgungsstation für Wohnmobile  
Enthält Anlagen
I/301/2020  
Ö 5.2.3  
Installation einer Stromsäule am Wohnmobilstellplatz Vennstraße  
Enthält Anlagen
I/302/2020  
Ö 5.2.4  
Einbau von Krötentunneln an der G172 (Straße nach Schönenbach)  
Enthält Anlagen
I/303/2020  
Ö 5.3  
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 5.3.1  
Thematische und inhaltliche Erweiterung des "AK Insektenschutz"  
Enthält Anlagen
I/304/2020  
Ö 5.4  
Antrag der UWG-Fraktion      
Ö 5.4.1  
Keine Änderung Düngevorschriften  
Enthält Anlagen
I/306/2020  
Ö 6  
4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Wilkenroth, Denklinger Straße - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 17.02.2020  
Enthält Anlagen
III/284/2020  
Ö 7  
9. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Biebelshof-Escherhof im Bereich Hardtweg - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 17.02.2020  
Enthält Anlagen
III/296/2020  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Zur Stellungnahme des Oberbergischen Kreises

 

Landschaftspflege

 

Der Stadtrat entspricht grundsätzlich der Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht. Die erforderlichen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen gemäß des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags werden zeitnah umgesetzt. Mit den Grundstückseigentümern / Vorhabenträgern wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Durchführung der planinternen und planexternen Kompensationsmaßnahmen abgeschlossen. Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Baumaßnahmen auf dem jeweiligen Baugrundstück sind die Maßnahmen fertigzustellen. Die Extensivierungsmaßnahme A 1 beginnt spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten auf dem ersten Baugrundstück. Auf eine grundbuchrechtliche Sicherung wird im vorliegenden Fall verzichtet, weil die Vorhabenträger auf die bisher geübte Verwaltungspraxis vertrauen dürfen. Die dingliche Sicherung ist hier erstmalig von der Unteren Naturschutzbehörde gefordert worden.

 

Die Mitteilungspflicht hinsichtlich des Ausgleichskatasters wird erfüllt

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Brandschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Vorgaben des Brandschutzes eingehalten werden.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die 9. Ergänzung der Satzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl / Biebelshof-Escherhof folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV NRW S. 202) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 und § 34 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 19.02.2020 folgende Satzung beschlossen:

 

 

 

 

§ 1

 

 

(1)   Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Biebelshof-Escherhof in der Fassung vom 25.06.2014 wird am südwestlichen Ortsrand im Bereich „Hardtweg“ um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Schnörringen, Flur 11, Flurstücke Nr. 97, 147, 171 und 180.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ist mit der Marktstadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)   Durch diese Ergänzungssatzung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben be­gründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Ge­setz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

 

(2)   Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    17.02.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 9 - (offen)
   

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 4 Gegenstimmen dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Zur Stellungnahme des Oberbergischen Kreises

 

Landschaftspflege

 

Der Stadtrat entspricht grundsätzlich der Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht. Die erforderlichen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen gemäß des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags werden zeitnah umgesetzt. Mit den Grundstückseigentümern / Vorhabenträgern wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Durchführung der planinternen und planexternen Kompensationsmaßnahmen abgeschlossen. Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Baumaßnahmen auf dem jeweiligen Baugrundstück sind die Maßnahmen fertigzustellen. Die Extensivierungsmaßnahme A 1 beginnt spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten auf dem ersten Baugrundstück. Auf eine grundbuchrechtliche Sicherung wird im vorliegenden Fall verzichtet, weil die Vorhabenträger auf die bisher geübte Verwaltungspraxis vertrauen dürfen. Die dingliche Sicherung ist hier erstmalig von der Unteren Naturschutzbehörde gefordert worden.

 

Die Mitteilungspflicht hinsichtlich des Ausgleichskatasters wird erfüllt

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Brandschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Vorgaben des Brandschutzes eingehalten werden.

 

 

Satzungsbeschluss :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 4 Gegenstimmen dem Stadtrat folgenden Satzungsbeschluss:

 

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die 9. Ergänzung der Satzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl / Biebelshof-Escherhof folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV NRW S. 202) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 und § 34 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 19.02.2020 folgende Satzung beschlossen:

 

 

 

 

§ 1

 

 

(1)   Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Biebelshof-Escherhof in der Fassung vom 25.06.2014 wird am südwestlichen Ortsrand im Bereich „Hardtweg“ um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Schnörringen, Flur 11, Flurstücke Nr. 97, 147, 171 und 180.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ist mit der Marktstadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)   Durch diese Ergänzungssatzung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben be­gründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Ge­setz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

 

(2)   Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

   
    19.02.2020 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl fasst nachstehend mit 8 Gegenstimmen folgende Beschlüsse:

 

Zur Stellungnahme des Oberbergischen Kreises

 

Landschaftspflege

 

Der Stadtrat entspricht grundsätzlich der Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht. Die erforderlichen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen gemäß des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags werden zeitnah umgesetzt. Mit den Grundstückseigentümern / Vorhabenträgern wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Durchführung der planinternen und planexternen Kompensationsmaßnahmen abgeschlossen. Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Baumaßnahmen auf dem jeweiligen Baugrundstück sind die Maßnahmen fertigzustellen. Die Extensivierungsmaßnahme A 1 beginnt spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten auf dem ersten Baugrundstück. Auf eine grundbuchrechtliche Sicherung wird im vorliegenden Fall verzichtet, weil die Vorhabenträger auf die bisher geübte Verwaltungspraxis vertrauen dürfen. Die dingliche Sicherung ist hier erstmalig von der Unteren Naturschutzbehörde gefordert worden.

 

Die Mitteilungspflicht hinsichtlich des Ausgleichskatasters wird erfüllt

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Brandschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Vorgaben des Brandschutzes eingehalten werden.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt mit 8 Gegenstimmen r die 9. Ergänzung der Satzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl / Biebelshof-Escherhof folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV NRW S. 202) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 und § 34 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 19.02.2020 folgende Satzung beschlossen:

 

 

 

 

§ 1

 

 

(1)   Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Biebelshof-Escherhof in der Fassung vom 25.06.2014 wird am dwestlichen Ortsrand im Bereich „Hardtweg um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Schnörringen, Flur 11, Flurstücke Nr. 97, 147, 171 und 180.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ist mit der Marktstadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)   Durch diese Ergänzungssatzung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben be­gründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Ge­setz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

 

(2)   Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 55 "Hermesdorf-Süd II" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 17.02.2020  
Enthält Anlagen
III/297/2020  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 11 G "Hermesdorf-Breitenfeld" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 17.02.2020  
Enthält Anlagen
III/308/2020  
Ö 10  
Haushaltsüberschreitungen der Jahre 2019 und 2020  
Enthält Anlagen
V/287/2020  
Ö 11  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 03.12.2019 - Haupt- und Finanzausschuss vom 20.11.2019 und 28.11.2019 - Ausschuss für Soziales und Sport vom 06.11.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 27.11.2019 - Wahlausschuss vom 27.01.2020      
Ö 12  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 13     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 03.12.2019 - Haupt- und Finanzausschuss vom 20.11.2019 und 28.11.2019 - Ausschuss für Soziales und Sport vom 06.11.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 27.11.2019 - Wahlausschuss vom 27.01.2020      
N 14     Zuschuss an die "Wir-für-Waldbröl GmbH" -Aufhebung des Sperrvermerkes-      
N 15     Vergabe der Ingenieurleistungen zur nachmaligen Herstellung der Industriestraße vom KVP B 256 / L 339 / Industriestraße bis zum Viadukt      
N 16     Vergabe der Ingenieurleistungen zum Ausbau der Zubringerstraße zwischen Diezenkausen und der L 339      
N 17     Vergabe der Bauleistungen zur Umgestaltung der Kaiserstraße / B 256      
N 18     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 19     Nichtöffentliche Bekanntgaben