Der Rat fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl begrüßt grundsätzlich die Bemühungen um die Senkung bzw. Vermeidung der Nitratbelastung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer.
Der Rat der Stadt Waldbröl weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Nitratbelastung der Gewässer und des Grundwassers im Kreisgebiet weit unter den gesetzlichen festgelegten Grenzwerten liegt und somit der Oberbergische Kreis nicht zu den belasteten Gebieten zählt.
Der Rat der Stadt Waldbröl fordert daher die Bundesregierung auf, den Verordnungsentwurf dahingehend zu überarbeiten, dass für die unbelasteten Gebiete keine Regelungen in Kraft gesetzt werden, die das Instrument des Vertragsnaturschutzes gefährden könne.
Der Rat der Stadt Waldbröl fordert außerdem die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, von den in der Düngeverordnung vorgesehenen Öffnungsklauseln dahingehend Gebrauch zu machen, die Einschränkungen für unbelastete Gebiete möglichst gering zu halten, um die Bereitschaft der hiesigen Landwirtinnen und Landwirte an einer Teilnahme am Vertragsnaturschutz (Oberbergisches Kulturlandschaftsprogramm) weiterhin zu erhalten.
Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil
- Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 03.12.2019
- Haupt- und Finanzausschuss vom 20.11.2019 und 28.11.2019
- Ausschuss für Soziales und Sport vom 06.11.2019
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 27.11.2019
- Wahlausschuss vom 27.01.2020