Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl entspricht dem Antrag auf Baulandausweisung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 23, Flurstück 453 durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 C „Eichener Straße“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Bebauungsplan ist auf Kosten des Antragstellers / der Antragstellerin zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl zur Beschlussfassung vorzulegen.
Im Auftrag
Jan Kiefer