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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Mo, 06.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:49 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigung: Neben Geilenkausener Straße 39, 16:15 Uhr
Anlagen:
Anlage TOP 3 StAWI 06.12.2021  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigung; Bebauungsplan Nr. 115 (Ober-) Geilenkausen Nordwest      
Ö 2  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Vorstellung des Bauvorhabens in Schnörringen "Im Siefen" durch Herrn Architekt Jörg Weber      
Ö 4  
Entwicklungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB für Schnörringen - westlicher Teil  
Enthält Anlagen
III/626/2021  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl  
Enthält Anlagen
III/621/2021  
    VORLAGE
   

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl entspricht dem Antrag auf Baulandausweisung für die Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 49, Flurstücke 9, 10, 153 und 154 durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 (Ober-) Geilenkausen Nordwest“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Bebauungsplan ist auf Kosten des Antragstellers / der Antragstellerin zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Im Auftrag

 

 

Jan Kiefer


 

   
    06.12.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl entspricht einstimmig dem Antrag auf Baulandausweisung für die Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 49, Flurstücke 9, 10, 153 und 154 durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 (Ober-) Geilenkausen Nordwest“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Bebauungsplan ist auf Kosten des Antragstellers / der Antragstellerin zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Zusatz: Im Bebauungsplan wird die Ausweisung eines Baufeldes und ein Hinweis auf die Erhaltung von Teilen der Streuobstwiese gewünscht.

 

 


 

 

Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl  
Enthält Anlagen
III/601/2021  
Ö 7  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 B "Heidberg-Süd" der Marktstadt Waldbröl  
Enthält Anlagen
III/624/2021  
Ö 8  
5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wilkenroth - Vorlage wird nachgereicht -  
Enthält Anlagen
III/625/2021  
Ö 9  
Bauleitplanung im Bereich der Feldstraße  
Enthält Anlagen
III/627/2021  
Ö 10  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 11  
Bekanntgaben      
N 12     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 13     Bekanntgaben