Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl entspricht einstimmig dem Antrag auf Baulandausweisung für die Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 49, Flurstücke 9, 10, 153 und 154 durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 (Ober-) Geilenkausen Nordwest“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Bebauungsplan ist auf Kosten des Antragstellers / der Antragstellerin zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl zur Beschlussfassung vorzulegen.
Zusatz: Im Bebauungsplan wird die Ausweisung eines Baufeldes und ein Hinweis auf die Erhaltung von Teilen der Streuobstwiese gewünscht.