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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 17.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 3.1.1  
Aufhebung von Parkplätzen im Bereich des Glockenspiels auf dem Zuccalmaglioplatz  
Enthält Anlagen
I/236/2013  
Ö 3.1.2  
Konzept zur Steigerung der Attraktivität im Bereich der Mauer im Zuge der Straße "Auf der Kirchenhecke"  
Enthält Anlagen
I/245/2013  
Ö 3.1.3  
Ausstattung der Jugendfeuerwehr mit Einsatzbekleidung  
Enthält Anlagen
I/253/2013  
Ö 3.1.4  
Umbesetzung im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie, Ausschuss für Soziales und Sport und Ausschuss für Schule und Kultur  
Enthält Anlagen
I/254/2013  
Ö 3.2  
Anträge SPD-Fraktion      
Ö 3.2.1  
Fortführung Schulsozialarbeit  
Enthält Anlagen
I/264/2013  
Ö 3.3  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 3.3.1  
Abberufung der Beigeordneten  
Enthält Anlagen
I/243/2013  
Ö 3.3.2  
Sofortige Umsetzung der Abberufung der Beigeordneten  
Enthält Anlagen
I/247/2013  
Ö 4  
Straßenbenennung in Hermesdorf, Bebauungsplan Nr. 50 C -Oben im Appensiefen -siehe Ausschuss für Schule und Kultur vom 15.05.2013  
III/232/2013  
Ö 5  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2012 und 2013  
Enthält Anlagen
V/263/2013  
Ö 6  
Vorschlag der Stadt Waldbröl zur Benennung von Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Waldbröl     II/262/2013  
Ö 7  
Einziehung von zwei Wirtschaftswegen in der Gemarkung Waldbröl, Flur 65, Flurstück Nr. 91 (Im alten Garten) zwischen Hoff und Rossenbach und Flur 7, Flurstück Nr. 49 (Auf dem Heidchen) östlich von Hoff - siehe Ausschuss f. Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 23.05.2013     III/234/2013  
    23.05.2013 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie1
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig, gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten

 

a)                 den Wirtschaftsweg Gemarkung Waldbröl, Flur 65, Flurstück Nr. 91 (Im alten Garten) zwischen Hoff und Rossenbach

 

                                                        und

 

b)                 den Wirtschaftsweg Gemarkung Waldbröl, Flur 7 Flurstück Nr. 49 ( Auf dem Heidchen) östlich von Hoff – vorbehaltlich der Zustimmung des anderen Grundstückeigentümers -

 

einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen.

 

Nach der Einziehung werden die Wegeflächen Herrn Barth als Ersatz für seine abzugebenden Flächen zum Tausch angeboten.

 

 

 

 

 


S a t z u n g

 

über die Einziehung von zwei Wirtschaftswegen in der Gemarkung Waldbröl, Flur 65, Flurstück Nr. 91 (Im alten Garten) zwischen Hoff und Rossenbach und Flur 7, Flurstück Nr. 49 (Auf dem Heidchen) östlich von Hoff

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW S. 198) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am                   folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Die Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl, Gemarkung Waldbröl, Flur 65, Flurstück 91 (Im alten Garten) zwischen Hoff und Rossenbach und Flur 7, Flurstück Nr. 49 (Auf dem Heidchen) östlich von Hoff  werden eingezogen. Ein Lageplan, in dem die einzuziehenden Wirtschaftswege farblich dargestellt sind, ist als Anlage beigefügt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

 

§ 2

Die Einziehung der Wirtschaftswege ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

   
    17.07.2013 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten

 

a)                 den Wirtschaftsweg Gemarkung Waldbröl, Flur 65, Flurstück Nr. 91 (Im alten Garten) zwischen Hoff und Rossenbach

 

                                                        und

 

b)                 den Wirtschaftsweg Gemarkung Waldbröl, Flur 7 Flurstück Nr. 49 ( Auf dem Heidchen) östlich von Hoff – vorbehaltlich der Zustimmung des anderen Grundstückeigentümers -

 

einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen.

 

Nach der Einziehung werden die Wegeflächen Herrn Barth als Ersatz für seine abzugebenden Flächen zum Tausch angeboten.

 

 

 

 


S a t z u n g

 

über die Einziehung von zwei Wirtschaftswegen in der Gemarkung Waldbröl, Flur 65, Flurstück Nr. 91 (Im alten Garten) zwischen Hoff und Rossenbach und Flur 7, Flurstück Nr. 49 (Auf dem Heidchen) östlich von Hoff

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW S. 198) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am                   folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Die Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl, Gemarkung Waldbröl, Flur 65, Flurstück 91 (Im alten Garten) zwischen Hoff und Rossenbach und Flur 7, Flurstück Nr. 49 (Auf dem Heidchen) östlich von Hoff  werden eingezogen. Ein Lageplan, in dem die einzuziehenden Wirtschaftswege farblich dargestellt sind, ist als Anlage beigefügt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

 

§ 2

Die Einziehung der Wirtschaftswege ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

Ö 8  
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Nümbrechter Straße / Bahnhofstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 03.07.2013     III/249/2013  
Ö 9  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 - Seifen - Fernblick - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 03.07.2013     III/250/2013  
Ö 10  
Durchführungsbeschluss zur grundhaften Erneuerung von verkehrswichtigen Ortsverbindungsstraßen im Stadtgebiet Waldbröl als Sammelantrag für insgesamt 7 Bauabschnitte als Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach Entflechtungsgesetz/FöRi-kom-Stra     III/261/2013  
Ö 11  
Jahresabschluss 2011 des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl - Vorstellung durch die Beratungs- und Prüfgesellschaft GmbH ( BPG), Krefeld - siehe Betriebsausschuss vom 10.07.2013
Enthält Anlagen
IV/251/2013  
Ö 12  
1. Nachtrag zur Entwässerungssatzung vom 07.07.2010 zur Regelung der Befreiungsmöglichkeiten vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser - siehe Betriebsausschuss vom 10.07.2013  
IV/255/2013  
Ö 13  
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen (Wahlperiode 2014 bis 2018)     II/258/2013  
Ö 14  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 14.05.2013 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 23.05.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 13.03.2013, 10.04.2013 und 03.06.2013 - Ausschuss für Schule und Kultur v. 15.05.2013      
Ö 15  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 16     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 17     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 14.05.2013 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 23.05.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 11.03.2013, 10.04.2013 und 03.06.2013 - Ausschuss für Schule und Kultur v. 15.05.2013      
N 18     Nichtöffentliche Bekanntgaben Mit freundlichen Grüßen (Peter Koester)