Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 30.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Endgültige Bestellung des bisherigen kommissarischen Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl     II/399/2014  
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Einsparung durch Abbruch des Ziegelbaus am Rathaus  
Enthält Anlagen
I/393/2014  
Ö 4.1.2  
Reaktion des LVR auf die Resolution betreffend die Archäologische Zone  
Enthält Anlagen
I/394/2014  
Ö 5  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
CDU-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Nutzungskonzept für den Bereich der Klus  
Enthält Anlagen
I/390/2014  
Ö 5.1.2  
Beleuchtung des Rad-Gehweges an der B 256 zwischen Waldbröl und Hermesdorf  
Enthält Anlagen
I/400/2014  
Ö 5.1.3  
Gesellschaftsanteile an der AggerEnergie GmbH  
Enthält Anlagen
I/401/2014  
Ö 5.2  
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 5.2.1  
Einrichtung einer Arbeitsgruppe Inklusion  
Enthält Anlagen
I/391/2014  
Ö 5.2.2  
Veröffentlichung Schulentwicklungsplan  
Enthält Anlagen
I/392/2014  
Ö 5.2.3  
Zurückstellung von Baugesuchen zu Werbeanlagen  
Enthält Anlagen
I/402/2014  
Ö 5.3  
UWG-Fraktion      
Ö 5.3.1  
Erweiterung von Taxen-Stellplätzen  
Enthält Anlagen
I/403/2014  
Ö 5.3.2  
Anordnung des Zeichens 142 StVO - Wildwechsel  
Enthält Anlagen
I/404/2014  
Ö 6  
Einziehung von verschiedenen Wegen sowie anschließende Veräußerung - siehe Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie v. 22.03.2014 -     III/382/2014  
Ö 7  
Gesamtabschluss 2010     V/383/2014  
Ö 8  
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Waldbröl GmbH  
IV/384/2014  
Ö 9  
Berufung eines neuen Betriebsleiters für das Abwasserwerk  
IV/386/2014  
Ö 10  
4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Niedergeilenkausen - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 29.04.14 -     III/395/2014  
    29.04.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat bei einer Gegenstimme folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss zur Stellungnahme des Abwasserwerkes:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes zustimmend zur Kenntnis. In die Begründung der Satzung wurde der Sachverhalt entsprechend aufgenommen.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 4. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Niedergeilenkausen im Bereich Kostengarten folgende

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 6 und 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 30.04.2014 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

(1)   Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Niedergeilenkausen in der Fassung der 3. Ergänzungssatzung vom 25.09.1996 wird am nordwestlichen Ortsrand im Bereich „Kostengarten“ um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 45, Flurstücke Nr. 72 und Teile aus Nr. 117/71.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)   Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    30.04.2014 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss zur Stellungnahme des Abwasserwerkes:

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Stellungnahme des Abwasserwerkes zustimmend zur Kenntnis. In die Begründung der Satzung wurde der Sachverhalt entsprechend aufgenommen.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung r die 4. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Niedergeilenkausen im Bereich Kostengarten folgende

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 6 und 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 30.04.2014 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

(1)   Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Niedergeilenkausen in der Fassung der 3. Ergänzungssatzung vom 25.09.1996 wird am nordwestlichen Ortsrand im Bereich „Kostengarten“ um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 45, Flurstücke Nr. 72 und Teile aus Nr. 117/71.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)   Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ö 11  
50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Ergänzung des Industrie- und Gewerbegebietes Boxberg II"; Bebauungsplan Nr. 11 E - Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße - der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 29.04.14 -     III/396/2014  
Ö 12  
2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Wilhelmsthal     III/397/2014  
Ö 13  
Gestaltungsbeirat der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 29.04.14 -     III/398/2014  
Ö 14  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 20.03.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 03.02.2014 - Betriebsausschuss vom 09.12.2013      
Ö 15  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 16     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 03.02.2014      
N 17     Sachstandsbericht Merkurhaus      
N 18     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 19     Nichtöffentliche Bekanntgaben