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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mi, 10.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Evangelisches Gemeindehaus
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorstellung des Siegerentwurfs aus der Mehrfachbeauftragung "Kirchplatz" entsprechend der Empfehlung der Auswahlkommission vom 02.06.2015 mit anschließender Beschlussfassung durch den Ausschuss Hinweis: Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Waldbröl wird bei diesem TOP anwesend sein und anschließend ebenfalls ein verbindliches Votum abgeben      
Ö 2  
Vorstellung der Bewerber für den Gestaltungsbeirat der Stadt Waldbröl und Entscheidung über die Neubesetzung des Beirats      
Ö 3  
Vorstellung des Projekts "Wohnen im Alter am Sonnenhang" (Friedrich-Engelbert-Weg) durch 3L Architekten, Menden      
Ö 4  
Nachfolgenutzung Klus - Vorstellung durch den Aggerverband und das Ingenieurbüro Osterhammel     /530/2015  
Ö 5  
Klarstellungs- und 8. Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortschaft Rossenbach  
III/531/2015  
Ö 6  
5. Änderung der Inhalte der bestehenden Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ziegenhardt  
III/532/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserwerk Stadt Waldbröl:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Eww:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Eww zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 5. Änderung der Inhalte der bestehenden Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ziegenhardt im Bereich „Zum Ziegenbusch“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 218) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 24.06.2015 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Ziegenhardt wird im Bereich „Zum Ziegenbusch“ Gemarkung Waldbröl, Flur 74, Flurstück Nr. 277 hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen geändert.

 

Die Abgrenzung mit den entsprechenden Festsetzungen ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

   
    10.06.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserwerk Stadt Waldbröl:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Eww:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Eww zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 5. Änderung der Inhalte der bestehenden Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ziegenhardt im Bereich „Zum Ziegenbusch“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 218) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 24.06.2015 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Ziegenhardt wird im Bereich „Zum Ziegenbusch“ Gemarkung Waldbröl, Flur 74, Flurstück Nr. 277 hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen geändert.

 

Die Abgrenzung mit den entsprechenden Festsetzungen ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

   
    24.06.2015 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserwerk Stadt Waldbröl:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Abwasserwerks zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Eww:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme der Eww zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig r die 5. Änderung der Inhalte der bestehenden Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ziegenhardt im Bereich „Zum Ziegenbusch“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 218) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 24.06.2015 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Ziegenhardt wird im Bereich „Zum Ziegenbusch“ Gemarkung Waldbröl, Flur 74, Flurstück Nr. 277 hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen geändert.

 

Die Abgrenzung mit den entsprechenden Festsetzungen ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ö 7  
3. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Wilhelmsthal  
III/533/2015  
Ö 8  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 9  
Bekanntgaben      
N 10     Antrag der Hemmersbach Vermögensverwaltungs GmbH, Hardenbergstraße 14, Waldbröl, auf Erwerb der städtischen Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 59, Flurstücke Nr. 260, 378 und 379, Käthe-Kollwitz-Straße 14, Gewerbepark Hermesdorf I - siehe Anlagen -      
N 11     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 12     Bekanntgaben