Der Haupt- und Finanzausschuss der Marktstadt Waldbröl empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage 1 beigefügte Hebesatzsatzung zu beschließen:
Für die Grundsteuer A wird ein Hebesatz in Höhe von 252 v. H. festgesetzt, bei derGrundsteuer B für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 815 v. H. und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz in Höhe von 1.309 v. H.
Die Hebesatzsatzung gilt ausschließlich für das Jahr 2025.
Im Vertretung
(Anja Brauer)
Stadtkämmerin
13.11.2024 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 12 - (offen)
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Marktstadt Waldbröl empfiehlt mit zwei Nein-Stimmen und 15 Ja-Stimmen dem Stadtrat, die als Anlage 1 beigefügte Hebesatzsatzung zu beschließen:
Für die Grundsteuer A wird ein Hebesatz in Höhe von 252 v. H. festgesetzt, bei derGrundsteuer B für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 815 v. H. und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz in Höhe von 1.309 v. H.
Die Hebesatzsatzung gilt ausschließlich für das Jahr 2025.
27.11.2024 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 14 - (offen)
Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt mehheitlich mit fünf Gegenstimmen die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung:
Für die Grundsteuer A wird ein Hebesatz in Höhe von 252 v. H. festgesetzt, bei derGrundsteuer B für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 815 v. H. und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz in Höhe von 1.309 v. H.
Die Hebesatzsatzung gilt ausschließlich für das Jahr 2025.