Der Ausschuss für Bauen und Verkehr / der Rat der Stadt Waldbröl nimmt zur Kenntnis, dass aus Gründen der Rechtssicherheit alte Straßen, Wege und Plätze nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden, wenn die Eigenschaft der Öffentlichkeit nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
Im Auftrag
(Kaesberg)
21.09.2010 - Ausschuss für Bauen und Verkehr1
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr nimmt einstimmig zur
Kenntnis, dass aus Gründen der Rechtssicherheit alte Straßen, Wege und Plätze
nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW dem öffentlichen
Verkehr gewidmet werden, wenn die Eigenschaft der Öffentlichkeit nicht
eindeutig nachgewiesen werden kann.
29.09.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass aus Gründen der Rechtssicherheit alte Straßen, Wege und Plätze nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden, wenn die Eigenschaft der Öffentlichkeit nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.