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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 07.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Hollenberg-Gymnasiums, Goethestraße 6, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfrage der FDP-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Sachstand K28  
Enthält Anlagen
I/401/2020  
Ö 4.1.2  
Wettbewerb zur Namensfindung des Merkurkomplexes  
Enthält Anlagen
I/403/2020  
Ö 5  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Digitalpakt an Schulen, Sofortausstattung  
Enthält Anlagen
I/373/2020  
Ö 5.1.2  
Basketballfläche in der Mecklenburger Straße  
Enthält Anlagen
I/374/2020  
Ö 5.1.3  
Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung im Zuge der B 256 in Hermesdorf (Hauptstraße)  
Enthält Anlagen
I/394/2020  
Ö 5.2  
Antrag der SPD-Fraktion      
Ö 5.2.1  
Reaktivierung der Wiehltalbahn - sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.08.2020  
Enthält Anlagen
I/395/2020  
Ö 5.2.2  
Aufstellung von Mitfahrbänken auf den Dörfern      
Ö 5.2.3  
Einrichtung einer "Tempo-30 Zone" in Grünenbach      
Ö 5.2.4  
Aufhebung der Sperrvermerke zu den geplanten Rad-/Gehwegen B 256 Seifen-Spurkenbach und Baumener Straße  
Enthält Anlagen
I/397/2020  
Ö 5.2.5  
Prüfung der Aufstellung eines überdachten Buswartehäuschens in Happach  
Enthält Anlagen
I/398/2020  
Ö 5.3  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 5.3.1  
Förderantrag "Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld"  
Enthält Anlagen
I/399/2020  
Ö 5.4  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 5.4.1  
Errichtung eines Buswartehäuschens f. Happacher Schüler      
Ö 6  
1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Bröl, Brölerhütte, Thierseifen im Bereich Felsenweg - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.08.2020  
Enthält Anlagen
III/376/2020  
    VORLAGE
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Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises

 

Landschaftspflege und Bodenschutz

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer  Sicht und nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Für den planexternen Ausgleich im Rahmen des bestehenden Ökokontos der Marktstadt Waldbröl erfolgt die Abbuchung der Öko- und der Bodenpunkte von  der Ökokontofläche P 57-0010 „Glatthaferwiese Neuenhähnen-Trösten“. Hierbei handelt es sich um eine artenreiche Glatthafer-Mähwiese mit extensiver Nutzung. Daneben wurde eine  Weißdornhecke als Nahrungs- und Bruthabitat für den Neuntöter angelegt. Diese ökologische Ausgleichsmaßnahme wurde bereits durchgeführt. Die grundbuchrechtliche Sicherung mittels einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Unterlassungs- und Benutzungsdienstbarkeit) ist erfolgt. Die Maßnahmen des städtischen Ökokontos liegen der Unteren Naturschutzbehörde zur Führung des Ausgleichskatasters vor. Die Abbuchung des externen Ausgleichs erfolgt unmittelbar vor Inkrafttreten der Satzung. Mit dem Grundstückseigentümer bzw. dem Vorhabenträger innerhalb des Satzungsgebiets wird rechtzeitig ein städtebaulicher Vertrag zum Erwerb von Öko- und Bodenpunkten abgeschlossen.

Der Stadtrat stellt zur städtebaulichen Situation fest, dass die mit dieser Satzung einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt wird. Westlich und östlich des oberen Felsenwegs ist ausschließlich eine maximal zweigeschossige Ein- und Zweifamilienhausbebauung vorhanden. Somit können die Zulässigkeitsmerkmale für die Bebaubarkeit der ehemaligen Außenbereichsfläche des Plangebiets der Ergänzungssatzung eindeutig aus dem angrenzenden Bereich entnommen werden. Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, sind klar definiert. Die planungsrechtliche Absicherung der Hinterlandbebauung wird vorgenommen, weil sie den bestehenden Innenbereich am „Felsenweg“ auch im Hinblick auf das südlich angrenzende und bereits in der Umsetzung befindliche Bebauungsplangebiet Nr. 113 „Bröl – Neuer Weg II“ der Marktstadt Waldbröl sinnvoll ergänzt.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Brandschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Vorgaben des Brandschutzes eingehalten werden.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Schmutzwasserentsorgung

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl hinsichtlich der Schmutzwasserentsorgung. Über den neu gebildeten Privatweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 25, Flurstück Nr. 223 erfolgt die Verlegung einer geeigneten Schmutzwasserleitung vom bestehenden Schmutzwasserkanal im „Felsenweg“ zum neuen Baugrundstück. Die Leitungstrasse ist mittels einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern.

 

Niederschlagswasserentsorgung

 

Der Stadtrat stellt fest, dass Niederschlagswasserentsorgung gemeinwohlverträglich innerhalb des Plangebiets auf dem zukünftigen Baugrundstück erfolgen kann. Gemäß des Hydrogeologischen Gutachtens des Geologischen Büros Dr. Hartmut Frankenfeld, Nümbrecht, vom 06.02.2020 sind durch die Errichtung einer regelkonformen Versickerungsanlage als Rohrrigole Auswirkungen auf die Allgemeinheit nicht zu befürchten.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die 1. Ergänzung der Satzung für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Waldbröl – Bröl, Brölerhütte, Thierseifen im Bereich Felsenweg folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.04.2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 und § 34 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 07.10.2020 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

 

(1)   Die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Bröl, Brölerhütte und Thierseifen in der Urfassung vom 26.11.2014 wird am nördlichen Ortsrand im Bereich „Felsenweg“ um eine Außenbereichsfläche ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt wird.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 25, Flurstücke Nr. 194, 223 und 224.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ist mit der Marktstadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Inanspruchnahme des städtischen Ökokontos (externer Ausgleich) abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)   Durch diese Ergänzungssatzung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben be­gründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Ge­setz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

 

(2)   Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

   
    26.08.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 10 - (offen)
   

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen:

 

 

Zu 1. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises

 

Landschaftspflege und Bodenschutz

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer  Sicht und nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Für den planexternen Ausgleich im Rahmen des bestehenden Ökokontos der Marktstadt Waldbröl erfolgt die Abbuchung der Öko- und der Bodenpunkte von  der Ökokontofläche P 57-0010 „Glatthaferwiese Neuenhähnen-Trösten“. Hierbei handelt es sich um eine artenreiche Glatthafer-Mähwiese mit extensiver Nutzung. Daneben wurde eine  Weißdornhecke als Nahrungs- und Bruthabitat für den Neuntöter angelegt. Diese ökologische Ausgleichsmaßnahme wurde bereits durchgeführt. Die grundbuchrechtliche Sicherung mittels einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Unterlassungs- und Benutzungsdienstbarkeit) ist erfolgt. Die Maßnahmen des städtischen Ökokontos liegen der Unteren Naturschutzbehörde zur Führung des Ausgleichskatasters vor. Die Abbuchung des externen Ausgleichs erfolgt unmittelbar vor Inkrafttreten der Satzung. Mit dem Grundstückseigentümer bzw. dem Vorhabenträger innerhalb des Satzungsgebiets wird rechtzeitig ein städtebaulicher Vertrag zum Erwerb von Öko- und Bodenpunkten abgeschlossen.

Der Stadtrat stellt zur städtebaulichen Situation fest, dass die mit dieser Satzung einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt wird. Westlich und östlich des oberen Felsenwegs ist ausschließlich eine maximal zweigeschossige Ein- und Zweifamilienhausbebauung vorhanden. Somit können die Zulässigkeitsmerkmale für die Bebaubarkeit der ehemaligen Außenbereichsfläche des Plangebiets der Ergänzungssatzung eindeutig aus dem angrenzenden Bereich entnommen werden. Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, sind klar definiert. Die planungsrechtliche Absicherung der Hinterlandbebauung wird vorgenommen, weil sie den bestehenden Innenbereich am „Felsenweg“ auch im Hinblick auf das südlich angrenzende und bereits in der Umsetzung befindliche Bebauungsplangebiet Nr. 113 „Bröl Neuer Weg II“ der Marktstadt Waldbröl sinnvoll ergänzt.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Brandschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Vorgaben des Brandschutzes eingehalten werden.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Schmutzwasserentsorgung

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl hinsichtlich der Schmutzwasserentsorgung. Über den neu gebildeten Privatweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 25, Flurstück Nr. 223 erfolgt die Verlegung einer geeigneten Schmutzwasserleitung vom bestehenden Schmutzwasserkanal im „Felsenweg“ zum neuen Baugrundstück. Die Leitungstrasse ist mittels einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern.

 

Niederschlagswasserentsorgung

 

Der Stadtrat stellt fest, dass Niederschlagswasserentsorgung gemeinwohlverträglich innerhalb des Plangebiets auf dem zukünftigen Baugrundstück erfolgen kann. Gemäß des Hydrogeologischen Gutachtens des Geologischen Büros Dr. Hartmut Frankenfeld, Nümbrecht, vom 06.02.2020 sind durch die Errichtung einer regelkonformen Versickerungsanlage als Rohrrigole Auswirkungen auf die Allgemeinheit nicht zu befürchten.

 

 

Satzungsbeschluss :

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die 1. Ergänzung der Satzung für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Waldbröl Bröl, Brölerhütte, Thierseifen im Bereich Felsenweg folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.04.2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 und § 34 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 07.10.2020 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

 

(1)   Die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Bröl, Brölerhütte und Thierseifen in der Urfassung vom 26.11.2014 wird am rdlichen Ortsrand im Bereich „Felsenweg um eine Außenbereichsfläche ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt wird.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 25, Flurstücke Nr. 194, 223 und 224.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ist mit der Marktstadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Inanspruchnahme des städtischen Ökokontos (externer Ausgleich) abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)   Durch diese Ergänzungssatzung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben be­gründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Ge­setz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeintchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

 

(2)   Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    07.10.2020 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

 

Zu 1. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises

 

Landschaftspflege und Bodenschutz

 

Der Stadtrat entspricht einstimmig der Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer  Sicht und nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Für den planexternen Ausgleich im Rahmen des bestehenden Ökokontos der Marktstadt Waldbröl erfolgt die Abbuchung der Öko- und der Bodenpunkte von  der Ökokontofläche P 57-0010 „Glatthaferwiese Neuenhähnen-Trösten“. Hierbei handelt es sich um eine artenreiche Glatthafer-Mähwiese mit extensiver Nutzung. Daneben wurde eine  Weißdornhecke als Nahrungs- und Bruthabitat für den Neuntöter angelegt. Diese ökologische Ausgleichsmaßnahme wurde bereits durchgeführt. Die grundbuchrechtliche Sicherung mittels einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Unterlassungs- und Benutzungsdienstbarkeit) ist erfolgt. Die Maßnahmen des städtischen Ökokontos liegen der Unteren Naturschutzbehörde zur Führung des Ausgleichskatasters vor. Die Abbuchung des externen Ausgleichs erfolgt unmittelbar vor Inkrafttreten der Satzung. Mit dem Grundstückseigentümer bzw. dem Vorhabenträger innerhalb des Satzungsgebiets wird rechtzeitig ein städtebaulicher Vertrag zum Erwerb von Öko- und Bodenpunkten abgeschlossen.

Der Stadtrat stellt zur städtebaulichen Situation fest, dass die mit dieser Satzung einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt wird. Westlich und östlich des oberen Felsenwegs ist ausschließlich eine maximal zweigeschossige Ein- und Zweifamilienhausbebauung vorhanden. Somit können die Zulässigkeitsmerkmale für die Bebaubarkeit der ehemaligen Außenbereichsfläche des Plangebiets der Ergänzungssatzung eindeutig aus dem angrenzenden Bereich entnommen werden. Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, sind klar definiert. Die planungsrechtliche Absicherung der Hinterlandbebauung wird vorgenommen, weil sie den bestehenden Innenbereich am „Felsenweg“ auch im Hinblick auf das südlich angrenzende und bereits in der Umsetzung befindliche Bebauungsplangebiet Nr. 113 „Bröl Neuer Weg II“ der Marktstadt Waldbröl sinnvoll ergänzt.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Landrates aus artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Brandschutz

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass die Vorgaben des Brandschutzes eingehalten werden.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Schmutzwasserentsorgung

 

Der Stadtrat entspricht einstimmig der Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl hinsichtlich der Schmutzwasserentsorgung. Über den neu gebildeten Privatweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 25, Flurstück Nr. 223 erfolgt die Verlegung einer geeigneten Schmutzwasserleitung vom bestehenden Schmutzwasserkanal im „Felsenweg“ zum neuen Baugrundstück. Die Leitungstrasse ist mittels einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern.

 

Niederschlagswasserentsorgung

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass Niederschlagswasserentsorgung gemeinwohlverträglich innerhalb des Plangebiets auf dem zukünftigen Baugrundstück erfolgen kann. Gemäß des Hydrogeologischen Gutachtens des Geologischen Büros Dr. Hartmut Frankenfeld, Nümbrecht, vom 06.02.2020 sind durch die Errichtung einer regelkonformen Versickerungsanlage als Rohrrigole Auswirkungen auf die Allgemeinheit nicht zu befürchten.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig r die 1. Ergänzung der Satzung für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Waldbröl Bröl, Brölerhütte, Thierseifen im Bereich Felsenweg folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.04.2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 und § 34 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 07.10.2020 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

 

(1)   Die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Bröl, Brölerhütte und Thierseifen in der Urfassung vom 26.11.2014 wird am rdlichen Ortsrand im Bereich „Felsenweg um eine Außenbereichsfläche ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt wird.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 25, Flurstücke Nr. 194, 223 und 224.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ist mit der Marktstadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Inanspruchnahme des städtischen Ökokontos (externer Ausgleich) abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)   Durch diese Ergänzungssatzung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben be­gründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Ge­setz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeintchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

 

(2)   Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ö 7  
Einziehung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 69, Flurstück 57 in 51545 Waldbröl, Hoff  
Enthält Anlagen
III/383/2020  
Ö 8  
Absicht zur Einziehung der Wirtschaftswege, Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Flurstück 301 und 305 im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 24 B „Heidberg-Süd“  
Enthält Anlagen
III/386/2020  
Ö 9  
„Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021“ Bike-Anlage Klus, Sachstandsbericht der Verwaltung      
Ö 10  
"Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020/2021" Erweiterung der Sportanlage Tal-/ Vennstraße um niederschwellige Sportangebote sowie die Errichtung eines Basketballfeldes an der Mecklenburger Straße - Durchführungsbeschlüsse      
Ö 11  
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Waldbröler Feuerwehr  
I/404/2020  
Ö 12  
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2019  
Enthält Anlagen
V/392/2020  
Ö 13  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2020  
Enthält Anlagen
V/405/2020  
Ö 14  
Genehmigung von Niederschriften, öffentlicher Teil - Ausschuss f. Landwirtschaft, Umwelt u. Energie v. 24.8.2020      
Ö 15  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 16     Genehmigung von Niederschriften, nichtöffentlicher Teil - Ausschuss f. Landwirtschaft, Umwelt u. Energie v. 24.8.2020      
N 17     Grundstücksangelegenheiten; hier: Ankauf einer unbebauten Grundstücksfläche im Bereich Friedenstraße in Waldbröl      
N 18     Grundstücksangelegenheit; hier: Veräußerung von unbebauten Gewerbegrundstücken im Bereich Breitenfeld in Hermesdorf      
N 19     Bau von zwei Kreisverkehrsplätzen an der Lise-Meitner-Straße; hier: Vergabe der Bauleistungen zum Los 1 "KVP Lise-Meitner-Straße / Industriestraße"      
N 20     Bau von zwei Kreisverkehrsplätzen an der Lise-Meitner-Straße; hier: Vergabe der Bauleistungen zum Los 2 "KVP L 324 / Lise-Meitner-Straße / Abzweig Alfenzingen"      
N 21     Vergabe des Nachtrags (Kostenfortschreibung) zum Ausbau der Nümbrechter Straße (1. BA) sowie des Knotens L 38 / Nümbrechter Straße      
N 22     Vergabe des Nachtrags (Kostenfortschreibung) zum Ausbau des Eichendorffwegs, der Hölderlinstraße und des Sudermannwegs      
N 23     Beschaffung von zwei Löschfahrzeugen für die freiwillige Feuerwehr der Marktstadt Waldbröl      
N 24     Personalangelegenheit      
N 25     Genehmigung der Dringlichen Entscheidung vom 22.7.2020 zur Digitalisierung der Schulen hier: Beschaffung von PC`s, Monitoren und Notebooks für die sechs städtischen Schulen      
N 26     Genehmigung der dringlichen Entscheidung vom 07.09.2020 betr. die Vergabe von Winterdienstarbeiten in der Wintersaison 2020/2021 und entsprechender Beschaffungen sowie Genehmigung der dadurch entstehenden außerplanmäßigen Ausgabe      
N 27     Genehmigung der dringlichen Entscheidung vom 02.09.2020 betr. die Vergabe der Ing.-Leistungen zur Planung und Baudurchführung des Rad-/Gehweges entlang der Lise-Meitner-Straße      
N 28     Genehmigung der dringlichen Entscheidung vom 02.09.2020 betr. die Vergabe der Bauoberleitung, örtlichen Bauleitung u. Bauvermessung zum Ausbau des Kreisverkehrsplatzes "Lise-Meitner-Straße / Industriestraße"      
N 29     Genemigung der dringlichen Entscheidung vom 27.08.2020 betreffend interkommunales integriertes Entwicklungs-und Handlungskonzept Windeck / Waldbröl - Verhandlungsvergabe zur Erarbeitung des "Städtebaulich orientierten Tourismuskonzeptes Windeck/Waldbröl" -      
N 30     Umstrukturierung der Energiewerke Waldbröl (Eww) GmbH      
N 31     Nichtöffentliche Bekanntgaben