Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
21.06.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 4 - (offen)
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
23.06.2021 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 8 - (offen)
Beschluss :
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.