Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Stadt Waldbröl im gesamten Plangebiet (Aufstellungsbeschluss).
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
21.06.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 3 - (offen)
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Stadt Waldbröl im gesamten Plangebiet (Aufstellungsbeschluss).
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
23.06.2021 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 7 - (offen)
Beschluss :
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Stadt Waldbröl im gesamten Plangebiet (Aufstellungsbeschluss).
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.