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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 30.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Vortrag der AggerEnergie zu Schnellladestationen      
Ö 3  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 4  
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO      
Ö 5     Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
Anfrage der FDP-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Zusammenarbeit mit der Naturarena  
Enthält Anlagen
I/685/2022  
Ö 5.2  
Anfrage der CDU-Fraktion zur Schulsozialarbeit  
Enthält Anlagen
I/705/2022  
Ö 6  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 7  
Erschließungsmaßnahme erstmalige Herstellung Aspenweg hier: 1. Ergänzung des Bauprogramms - sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr vom 25.1.22  
III/671/2022  
Ö 8  
Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes für das Jahr 2020 - sh. Betriebsausschuss v. 23.2.22  
Enthält Anlagen
IV/665/2022  
Ö 9  
Gewinnverwendungsbeschluss des Abwasserwerkes 2020 - sh. Betriebsausschuss v. 23.2.22  
IV/664/2022  
Ö 10  
Wahl des Wirtschaftsprüfers 2021 - sh. Betriebsausschuss v. 23.2.2022  
IV/679/2022  
Ö 11  
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2020  
Enthält Anlagen
V/680/2022  
Ö 12  
Beteiligungsbericht 2020  
Enthält Anlagen
V/687/2022  
Ö 13  
Entwurf des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2021  
Enthält Anlagen
V/696/2022  
Ö 14  
Aktualisierung des Konzeptes zum Programm „Gute Schule 2020“  
Enthält Anlagen
V/681/2022  
Ö 15  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2021  
Enthält Anlagen
V/698/2022  
Ö 16  
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 G „Nümbrechter Straße/Kaiserstraße – Merkurareal“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB - sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 21.3.22  
Enthält Anlagen
III/691/2022  
Ö 17  
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB - sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 21.3.22  
Enthält Anlagen
III/692/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Anlage.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 13a Abs.3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die 1. Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Kiefer
 

   
    21.03.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Anlage.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 13a Abs.3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die 1. Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

 

 

 

   
    30.03.2022 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 17 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt bei zwei Gegenstimmen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Anlage.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt bei zwei Gegenstimmen gemäß § 13a Abs.3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die 1. Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Ö 18  
4. Ergänzung der Satzung und Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach - sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 21.3.22  
Enthält Anlagen
III/693/2022  
Ö 19  
Bestellung des allgemeinen Vertreters/der allgemeinen Vertreterin der Bürgermeisterin     BM/702/2022  
Ö 20  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 21     Städtebauliche Entwicklung des Merkur-Areal: Verkauf von Grundstücksflächen, Gemarkung Waldbröl, Flur 82, Flurstücke 387, 386, 403, jeweils teilweise an der Bahnhofstraße an die Ümit Immobilien GbR - sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 21.3.22      
N 22     Städtebauliche Entwicklung des Merkur-Areal: Verkauf von Grundstücksflächen, Gemarkung Waldbröl, Flur 82, Flurstücke 391 teilweise, an der Kaiserstraße, an die KPBAG Immobilien GmbH & Co. KG - sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 21.3.22      
N 23     Ersatzbeschaffung eines Transporters für den Bauhof      
N 24     Ersatzbeschaffung eines Häckslers für den Bauhof      
N 25     Erwerb einer neuen Kaltbindemittel-Spritzmaschine für den Bauhof      
N 26     Kreditangelegenheiten - Vortrag erfolgt in der Sitzung      
N 27     Berichte aus Kommissionen und Verbänden      
N 28     Nichtöffentliche Bekanntgaben