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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 28.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO      
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfrage der FDP-Fraktion bezügl. Trekkingplätzen  
Enthält Anlagen
I/772/2022  
Ö 5     Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1     Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Bereitstellung Menstruationsartikel  
Enthält Anlagen
I/766/2022  
Ö 6  
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 - Campingpark - der Marktstadt Waldbröl - Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2022  
Enthält Anlagen
III/752/2022  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 101A - Rollsportpark Klus - der Marktstadt Waldbröl - Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2022  
Enthält Anlagen
III/753/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

 

Zu 1. Stellungnahmen Oberbergischer Kreis vom 28.10.2021 und 20.12.2021

 

Landschaftspflege, Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus naturschutz- und artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die angeregte Vermeidungsmaßnahme bezüglich der Fällzeitbeschränkung ist in den textlichen Festsetzungen bereits enthalten. Die funktionale Trennung der Brölaue“ vom geplanten „Rollsportpark Klus“ erfolgt durch den notwendigen Betriebsweg. Eine Störung der naturnahmen Entwicklung des Gewässerbereichs ist nicht zu befürchten. Die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtigt. Es ist eine landschaftliche Einbindung der Anlage durch Pflanzung lebensraumtypischer Bäume und Sträucher vorgesehen. Deutliche und weithin sichtbare Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht gegeben.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat entspricht den Hinweisen des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der Entsorgung des Niederschlagswassers möglichst über die belebte Bodenzone und der damit verbundenen Notwendigkeit der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.

 

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stimmt den Hinweisen der Unteren Bodenschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zu. Die Begründung sowie der Umweltbericht der Bauleitplanung werden dementsprechend angepasst. Das Plangebiet wird gemäß des Altlastenerlasses NRW in den Planunterlagen gekennzeichnet.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises zu Kenntnis, dass durch das Vorhaben entsprechend der vorliegenden Schallimmissionsprognose keine Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen entstehen werden.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Straße „Niederhof“ auf Grund des in der Einmündung auf der Zubringerstraße erhaben durchzuführenden Rad-/Gehwegs zukünftig verkehrlich nachrangig wird. Dadurch werden sowohl die Verkehrsstärke als auch die mögliche Geschwindigkeit gegenüber dem derzeitigen Zustand stark reduziert und die anzulegenden Parkplatzflächen können sicher ausgeführt werden. Die Straße „Niederhof“ ist als Tempo-30-Zone angeordnet.

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung des Oberbergischen Kreises zur Planung einer Sperre / Umlaufsperre auf der Zuwegung zum Rollsportpark im Bereich der Überquerungshilfe. Die Einfahrt soll nur für Betriebsfahrzeuge möglich sein. Eine Umfahrungsmöglichkeit der Sperre wird unterbunden.

 

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis vom 08.04.2022

 

Landschaftspflege, Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die landschaftspflegerischen Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen des Umweltberichts sind zeitnah umzusetzen. Die Auszäunung der renaturierten Brölaue sowie der Grünfläche mit dem Planziel „natürliche Sukzession“ soll bei Bedarf erfolgen.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat entspricht den Hinweisen des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der Entsorgung des Niederschlagswassers möglichst über die belebte Bodenzone und der damit verbundenen Notwendigkeit der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises zu Kenntnis, dass durch das Vorhaben entsprechend der vorliegenden Schallimmissionsprognose keine Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen entstehen werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat stellt fest, dass den Anregungen des Oberbergischen Kreises aus polizeilicher Sicht entsprochen wurde.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Abwasserwerk vom 29.10.2021

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl hinsichtlich der Entsorgung des Schmutz- und des Niederschlagswassers zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass sich das Grundstück für die Errichtung des Regenrückhaltebeckens nach Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Marktstadt Waldbröl im planungsrechtlichen Außenbereich befindet. Vorhaben der Abwasserwirtschaft sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Somit bedarf es keines Bebauungsplans für die Realisierung des Beckens. Dem Antrag des Abwasserwerks wird insofern nicht entsprochen.

 

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW S. 490) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) in seiner Sitzung am 28.09.2022 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ der Marktstadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung mit der Begründung hierzu einschließlich Umweltbericht.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer


 

   
    26.09.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Enthaltung einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen zu den Eingaben der Träger öffentlicher Belange:

 

Zu 1. Stellungnahmen Oberbergischer Kreis vom 28.10.2021 und 20.12.2021

 

Landschaftspflege, Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus naturschutz- und artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die angeregte Vermeidungsmaßnahme bezüglich der Fällzeitbeschränkung ist in den textlichen Festsetzungen bereits enthalten. Die funktionale Trennung der Brölaue“ vom geplanten „Rollsportpark Klus“ erfolgt durch den notwendigen Betriebsweg. Eine Störung der naturnahmen Entwicklung des Gewässerbereichs ist nicht zu befürchten. Die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtigt. Es ist eine landschaftliche Einbindung der Anlage durch Pflanzung lebensraumtypischer Bäume und Sträucher vorgesehen. Deutliche und weithin sichtbare Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht gegeben.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat entspricht den Hinweisen des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der Entsorgung des Niederschlagswassers möglichst über die belebte Bodenzone und der damit verbundenen Notwendigkeit der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.

 

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stimmt den Hinweisen der Unteren Bodenschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zu. Die Begründung sowie der Umweltbericht der Bauleitplanung werden dementsprechend angepasst. Das Plangebiet wird gemäß des Altlastenerlasses NRW in den Planunterlagen gekennzeichnet.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises zu Kenntnis, dass durch das Vorhaben entsprechend der vorliegenden Schallimmissionsprognose keine Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen entstehen werden.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Straße „Niederhof“ auf Grund des in der Einmündung auf der Zubringerstraße erhaben durchzuführenden Rad-/Gehwegs zukünftig verkehrlich nachrangig wird. Dadurch werden sowohl die Verkehrsstärke als auch die mögliche Geschwindigkeit gegenüber dem derzeitigen Zustand stark reduziert und die anzulegenden Parkplatzflächen können sicher ausgeführt werden. Die Straße „Niederhof“ ist als Tempo-30-Zone angeordnet.

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung des Oberbergischen Kreises zur Planung einer Sperre / Umlaufsperre auf der Zuwegung zum Rollsportpark im Bereich der Überquerungshilfe. Die Einfahrt soll nur für Betriebsfahrzeuge möglich sein. Eine Umfahrungsmöglichkeit der Sperre wird unterbunden.

 

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis vom 08.04.2022

 

Landschaftspflege, Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die landschaftspflegerischen Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen des Umweltberichts sind zeitnah umzusetzen. Die Auszäunung der renaturierten Brölaue sowie der Grünfläche mit dem Planziel „natürliche Sukzession“ soll bei Bedarf erfolgen.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat entspricht den Hinweisen des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der Entsorgung des Niederschlagswassers möglichst über die belebte Bodenzone und der damit verbundenen Notwendigkeit der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises zu Kenntnis, dass durch das Vorhaben entsprechend der vorliegenden Schallimmissionsprognose keine Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen entstehen werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat stellt fest, dass den Anregungen des Oberbergischen Kreises aus polizeilicher Sicht entsprochen wurde.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Abwasserwerk vom 29.10.2021

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl hinsichtlich der Entsorgung des Schmutz- und des Niederschlagswassers zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass sich das Grundstück für die Errichtung des Regenrückhaltebeckens nach Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Marktstadt Waldbröl im planungsrechtlichen Außenbereich befindet. Vorhaben der Abwasserwirtschaft sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Somit bedarf es keines Bebauungsplans für die Realisierung des Beckens. Dem Antrag des Abwasserwerks wird insofern nicht entsprochen.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Gegenstimme dem Stadtrat folgenden Satzungsbeschluss:

 

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW S. 490) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) in seiner Sitzung am 28.09.2022 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ der Marktstadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung mit der Begründung hierzu einschließlich Umweltbericht.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer


 

 

   
    28.09.2022 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

 

Zu 1. Stellungnahmen Oberbergischer Kreis vom 28.10.2021 und 20.12.2021

 

Landschaftspflege, Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus naturschutz- und artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die angeregte Vermeidungsmaßnahme bezüglich der Fällzeitbeschränkung ist in den textlichen Festsetzungen bereits enthalten. Die funktionale Trennung der Brölaue“ vom geplanten „Rollsportpark Klus“ erfolgt durch den notwendigen Betriebsweg. Eine Störung der naturnahmen Entwicklung des Gewässerbereichs ist nicht zu befürchten. Die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtigt. Es ist eine landschaftliche Einbindung der Anlage durch Pflanzung lebensraumtypischer Bäume und Sträucher vorgesehen. Deutliche und weithin sichtbare Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht gegeben.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat entspricht einstimmig den Hinweisen des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der Entsorgung des Niederschlagswassers möglichst über die belebte Bodenzone und der damit verbundenen Notwendigkeit der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.

 

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stimmt einstimmig den Hinweisen der Unteren Bodenschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zu. Die Begründung sowie der Umweltbericht der Bauleitplanung werden dementsprechend angepasst. Das Plangebiet wird gemäß des Altlastenerlasses NRW in den Planunterlagen gekennzeichnet.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises zu Kenntnis, dass durch das Vorhaben entsprechend der vorliegenden Schallimmissionsprognose keine Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen entstehen werden.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass die Straße „Niederhof“ auf Grund des in der Einmündung auf der Zubringerstraße erhaben durchzuführenden Rad-/Gehwegs zukünftig verkehrlich nachrangig wird. Dadurch werden sowohl die Verkehrsstärke als auch die mögliche Geschwindigkeit gegenüber dem derzeitigen Zustand stark reduziert und die anzulegenden Parkplatzflächen können sicher ausgeführt werden. Die Straße „Niederhof“ ist als Tempo-30-Zone angeordnet.

 

Der Stadtrat entspricht einstimmig der Anregung des Oberbergischen Kreises zur Planung einer Sperre / Umlaufsperre auf der Zuwegung zum Rollsportpark im Bereich der Überquerungshilfe. Die Einfahrt soll nur für Betriebsfahrzeuge möglich sein. Eine Umfahrungsmöglichkeit der Sperre wird unterbunden.

 

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis vom 08.04.2022

 

Landschaftspflege, Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die landschaftspflegerischen Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen des Umweltberichts sind zeitnah umzusetzen. Die Auszäunung der renaturierten Brölaue sowie der Grünfläche mit dem Planziel „natürliche Sukzession“ soll bei Bedarf erfolgen.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat entspricht einstimmig den Hinweisen des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der Entsorgung des Niederschlagswassers möglichst über die belebte Bodenzone und der damit verbundenen Notwendigkeit der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises zu Kenntnis, dass durch das Vorhaben entsprechend der vorliegenden Schallimmissionsprognose keine Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen entstehen werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass den Anregungen des Oberbergischen Kreises aus polizeilicher Sicht entsprochen wurde.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Abwasserwerk vom 29.10.2021

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl hinsichtlich der Entsorgung des Schmutz- und des Niederschlagswassers zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass sich das Grundstück für die Errichtung des Regenrückhaltebeckens nach Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Marktstadt Waldbröl im planungsrechtlichen Außenbereich befindet. Vorhaben der Abwasserwirtschaft sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Somit bedarf es keines Bebauungsplans für die Realisierung des Beckens. Dem Antrag des Abwasserwerks wird insofern nicht entsprochen.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig r den Bebauungsplan Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW S. 490) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) in seiner Sitzung am 28.09.2022 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ der Marktstadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung mit der Begründung hierzu einschließlich Umweltbericht.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ö 8  
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A "Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Lise-Meitner-Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2022  
Enthält Anlagen
III/758/2022  
Ö 9  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II - der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Im Langenbacher Siefen" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB - Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2022  
Enthält Anlagen
III/759/2022  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB - Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2022  
Enthält Anlagen
III/765/2022  
Ö 11  
Antrag auf Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 76, Flurstück 175 "Auf den Krämershäuen" westlich der Lise-Meitner-Straße - sh. Umweltausschuss v. 31.5.2022  
Enthält Anlagen
III/722/2022  
Ö 12  
Einziehung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72, westlich von Bohlenhagen - sh. Umweltausschuss v. 31.5.2022  
Enthält Anlagen
III/723/2022  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Benennung von drei Straßen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 29 "Isengarten" - sh. Ausschuss f. Kultur u. Tourismus v. 15.9.2022  
Enthält Anlagen
III/756/2022  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Richtlinien über Ehrungen in der Marktstadt Waldbröl  
Enthält Anlagen
I/763/2022  
Ö 15  
Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserwerks für das Jahr 2021 - sh. Betriebsausschuss v. 14.9.2022  
IV/760/2022  
Ö 16  
Gewinnverwendungsbeschluss 2021 für das Abwasserwerk - sh. Betriebsausschuss v. 14.9.2022  
IV/761/2022  
Ö 17  
Wahl eines Wirtschaftsprüfers für das Abwasserwerk der Stadt Waldbröl - sh. Betriebsausschuss v. 14.9.2022  
IV/762/2022  
Ö 18  
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2021  
Enthält Anlagen
V/764/2022  
Ö 19  
Bestellung von weiteren vertretungsberechtigten Bediensteten gemäß der Hauptsatzung der Marktstadt Waldbröl     I/770/2022  
Ö 20  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 21     Berichte aus Kommissionen und Verbänden      
N 22     Übernahme eines Omnibusbetriebes durch die OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH      
N 23     Öffentlich rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der IT-Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW durch die Stadt Aachen für die "regio iT"      
N 24     Genehmigung einer dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 3 GO NRW hier: Vergabe der Unterhaltsreinigung der Sporthalle Heidberghalle Waldbröl      
N 25     Genehmigung einer dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Vergabe der Bauarbeiten zur Fassadenverkleidung und Flachdachsanierung am Hausmeisterhaus bei der Heidberghalle      
N 26     Vergabe des Auftrages zur Durchführung der Straßenreinigung in der Marktstadt Waldbröl - siehe Ausschuss f. Bauen und Verkehr vom 27.9.2022      
N 27     Vergabe der Arbeiten zur Deckensanierung der Turner Str. (2.BA) und eines Teilstückes der Mecklenburger Str. sh. Ausschuss für Bauen u. Verkehr v. 27.09.2022      
N 28     Kreditangelegenheiten -Vortrag erfolgt in der Sitzung-      
N 29     Energiekosten Balneo - Unterlagen werden nachgereicht      
N 30     Bekanntgaben