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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 28.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO      
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfrage der FDP-Fraktion bezügl. Trekkingplätzen  
Enthält Anlagen
I/772/2022  
Ö 5     Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1     Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Bereitstellung Menstruationsartikel  
Enthält Anlagen
I/766/2022  
Ö 6  
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 - Campingpark - der Marktstadt Waldbröl - Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2022  
Enthält Anlagen
III/752/2022  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 101A - Rollsportpark Klus - der Marktstadt Waldbröl - Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2022  
Enthält Anlagen
III/753/2022  
Ö 8  
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A "Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Lise-Meitner-Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2022  
Enthält Anlagen
III/758/2022  
Ö 9  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II - der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Im Langenbacher Siefen" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB - Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2022  
Enthält Anlagen
III/759/2022  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB - Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2022  
Enthält Anlagen
III/765/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Aggerverband, Gummersbach, vom 30.08.2022

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Aggerverbands zur Kenntnis. Der Netzplan der Kläranlage Büchel wird angepasst, Fließgewässer sind nicht betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Gummersbach, vom 31.08.2022

 

Landschaftspflege

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehen. Die in der Artenschutzprüfung vorgesehenen Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen sowie die Kontrolle auf Fledermausbesatz vor Fällung der Bäume im Winterhalbjahr werden beachtet.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der kommunalen Abwasserbeseitigung keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen werden.

Da die Niederschlagswasserentsorgung auf den jeweiligen Hausgrundstücken erfolgen wird, sind die Vorgaben der Unteren Wasserbehörde zwingend zu beachten. Insbesondere sind hydrogeologische Gutachten vorzulegen, die für die beiden neu ausgewiesenen Baugrundstücke bereits erstellt wurden und jeweils die Versickerungsfähigkeit nachweisen.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die Hinweise zum Verbleib des abgeschobenen und ausgehobenen Oberbodens auf den Grundstücken ist bei der Bauausführung zu beachten.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum, vom 31.08.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Straßen „Bitzenkampund Geilenkausener Straße“ bereits endausgebaut sind. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in den Bebauungsplan aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen der §§ 68 und 69 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt. Die erforderliche grundbuchrechtliche Sicherung der Telekommunikationsleitungen auf den im Bebauungsplan festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten ist seitens der Deutschen Telekom zu veranlassen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Wasserleitungsverein Obergeilenkausen Neuenhähnen e.V., Waldbröl, vom 12.09.2022  

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Wasserleitungsvereins Obergeilenkausen Neuenhähnen e.V. zur Kenntnis. Die Bebauungsplanaufstellung ist nicht abhängig von Kostenübernahmeerklärungen der Wasseranschlussnehmer. Entscheidend für die planungsrechtliche Beurteilung der Trinkwasserversorgung ist die Feststellung, dass die Möglichkeit des Anschlusses an das Wasserleitungsnetz möglich ist. Kostenregelungen ssen zwischen dem Wasserleitungsverein und den Bauherren erfolgen.

 

 

Zu 5. Stellungnahme Abwasserwerk, Waldbröl, vom 12.09.2022

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) in seiner Sitzung am 28.09.2022 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer

 

   
    26.09.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 4 - (offen)
   

Beschluss :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat zu den Eingaben der Träger Öffentlicher Belange folgende Beschlussfassungen:

 

 

 

Zu 1. Stellungnahme Aggerverband, Gummersbach, vom 30.08.2022

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Aggerverbands zur Kenntnis. Der Netzplan der Kläranlage Büchel wird angepasst, Fließgewässer sind nicht betroffen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Gummersbach, vom 31.08.2022

 

Landschaftspflege

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehen. Die in der Artenschutzprüfung vorgesehenen Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen sowie die Kontrolle auf Fledermausbesatz vor Fällung der Bäume im Winterhalbjahr werden beachtet.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der kommunalen Abwasserbeseitigung keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen werden.

Da die Niederschlagswasserentsorgung auf den jeweiligen Hausgrundstücken erfolgen wird, sind die Vorgaben der Unteren Wasserbehörde zwingend zu beachten. Insbesondere sind hydrogeologische Gutachten vorzulegen, die für die beiden neu ausgewiesenen Baugrundstücke bereits erstellt wurden und jeweils die Versickerungsfähigkeit nachweisen.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die Hinweise zum Verbleib des abgeschobenen und ausgehobenen Oberbodens auf den Grundstücken ist bei der Bauausführung zu beachten.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum, vom 31.08.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Straßen „Bitzenkamp und Geilenkausener Straße“ bereits endausgebaut sind. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in den Bebauungsplan aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen der §§ 68 und 69 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt. Die erforderliche grundbuchrechtliche Sicherung der Telekommunikationsleitungen auf den im Bebauungsplan festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten ist seitens der Deutschen Telekom zu veranlassen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Wasserleitungsverein Obergeilenkausen Neuenhähnen e.V., Waldbröl, vom 12.09.2022  

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Wasserleitungsvereins Obergeilenkausen Neuenhähnen e.V. zur Kenntnis. Die Bebauungsplanaufstellung ist nicht abhängig von Kostenübernahmeerklärungen der Wasseranschlussnehmer. Entscheidend für die planungsrechtliche Beurteilung der Trinkwasserversorgung ist die Feststellung, dass die Möglichkeit des Anschlusses an das Wasserleitungsnetz möglich ist. Kostenregelungen müssen zwischen dem Wasserleitungsverein und den Bauherren erfolgen.

 

 

Zu 5. Stellungnahme Abwasserwerk, Waldbröl, vom 12.09.2022

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) in seiner Sitzung am 28.09.2022 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

   
    28.09.2022 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

 

Zu 1. Stellungnahme Aggerverband, Gummersbach, vom 30.08.2022

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Aggerverbands zur Kenntnis. Der Netzplan der Kläranlage Büchel wird angepasst, Fließgewässer sind nicht betroffen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Gummersbach, vom 31.08.2022

 

Landschaftspflege

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die in der Artenschutzprüfung vorgesehenen Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen sowie die Kontrolle auf Fledermausbesatz vor Fällung der Bäume im Winterhalbjahr werden beachtet.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt mehrheitlich bei einer Gegenstimme fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme zur Kenntnis, dass von Seiten der kommunalen Abwasserbeseitigung keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen werden.

Da die Niederschlagswasserentsorgung auf den jeweiligen Hausgrundstücken erfolgen wird, sind die Vorgaben der Unteren Wasserbehörde zwingend zu beachten. Insbesondere sind hydrogeologische Gutachten vorzulegen, die für die beiden neu ausgewiesenen Baugrundstücke bereits erstellt wurden und jeweils die Versickerungsfähigkeit nachweisen.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stellt mehrheitlich bei einer Gegenstimme fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die Hinweise zum Verbleib des abgeschobenen und ausgehobenen Oberbodens auf den Grundstücken ist bei der Bauausführung zu beachten.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme  zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum, vom 31.08.2022

 

Der Stadtrat stellt mehrheitlich bei einer Gegenstimme fest, dass die Straßen „Bitzenkamp und Geilenkausener Straße“ bereits endausgebaut sind. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in den Bebauungsplan aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen der §§ 68 und 69 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt. Die erforderliche grundbuchrechtliche Sicherung der Telekommunikationsleitungen auf den im Bebauungsplan festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten ist seitens der Deutschen Telekom zu veranlassen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Wasserleitungsverein Obergeilenkausen Neuenhähnen e.V., Waldbröl, vom 12.09.2022  

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Wasserleitungsvereins Obergeilenkausen Neuenhähnen e.V. zur Kenntnis. Die Bebauungsplanaufstellung ist nicht abhängig von Kostenübernahmeerklärungen der Wasseranschlussnehmer. Entscheidend für die planungsrechtliche Beurteilung der Trinkwasserversorgung ist die Feststellung, dass die Möglichkeit des Anschlusses an das Wasserleitungsnetz möglich ist. Kostenregelungen müssen zwischen dem Wasserleitungsverein und den Bauherren erfolgen.

 

 

Zu 5. Stellungnahme Abwasserwerk, Waldbröl, vom 12.09.2022

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme r den Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) in seiner Sitzung am 28.09.2022 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ö 11  
Antrag auf Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 76, Flurstück 175 "Auf den Krämershäuen" westlich der Lise-Meitner-Straße - sh. Umweltausschuss v. 31.5.2022  
Enthält Anlagen
III/722/2022  
Ö 12  
Einziehung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72, westlich von Bohlenhagen - sh. Umweltausschuss v. 31.5.2022  
Enthält Anlagen
III/723/2022  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Benennung von drei Straßen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 29 "Isengarten" - sh. Ausschuss f. Kultur u. Tourismus v. 15.9.2022  
Enthält Anlagen
III/756/2022  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Richtlinien über Ehrungen in der Marktstadt Waldbröl  
Enthält Anlagen
I/763/2022  
Ö 15  
Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserwerks für das Jahr 2021 - sh. Betriebsausschuss v. 14.9.2022  
IV/760/2022  
Ö 16  
Gewinnverwendungsbeschluss 2021 für das Abwasserwerk - sh. Betriebsausschuss v. 14.9.2022  
IV/761/2022  
Ö 17  
Wahl eines Wirtschaftsprüfers für das Abwasserwerk der Stadt Waldbröl - sh. Betriebsausschuss v. 14.9.2022  
IV/762/2022  
Ö 18  
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2021  
Enthält Anlagen
V/764/2022  
Ö 19  
Bestellung von weiteren vertretungsberechtigten Bediensteten gemäß der Hauptsatzung der Marktstadt Waldbröl     I/770/2022  
Ö 20  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 21     Berichte aus Kommissionen und Verbänden      
N 22     Übernahme eines Omnibusbetriebes durch die OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH      
N 23     Öffentlich rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der IT-Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW durch die Stadt Aachen für die "regio iT"      
N 24     Genehmigung einer dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 3 GO NRW hier: Vergabe der Unterhaltsreinigung der Sporthalle Heidberghalle Waldbröl      
N 25     Genehmigung einer dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Vergabe der Bauarbeiten zur Fassadenverkleidung und Flachdachsanierung am Hausmeisterhaus bei der Heidberghalle      
N 26     Vergabe des Auftrages zur Durchführung der Straßenreinigung in der Marktstadt Waldbröl - siehe Ausschuss f. Bauen und Verkehr vom 27.9.2022      
N 27     Vergabe der Arbeiten zur Deckensanierung der Turner Str. (2.BA) und eines Teilstückes der Mecklenburger Str. sh. Ausschuss für Bauen u. Verkehr v. 27.09.2022      
N 28     Kreditangelegenheiten -Vortrag erfolgt in der Sitzung-      
N 29     Energiekosten Balneo - Unterlagen werden nachgereicht      
N 30     Bekanntgaben