Beschluss :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat zu den Eingaben der Träger Öffentlicher Belange folgende Beschlussfassungen:
Zu 1. Stellungnahme Aggerverband, Gummersbach, vom 30.08.2022
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Aggerverbands zur Kenntnis. Der Netzplan der Kläranlage Büchel wird angepasst, Fließgewässer sind nicht betroffen.
Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Gummersbach, vom 31.08.2022
Landschaftspflege
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen.
Artenschutz
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehen. Die in der Artenschutzprüfung vorgesehenen Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen sowie die Kontrolle auf Fledermausbesatz vor Fällung der Bäume im Winterhalbjahr werden beachtet.
Gewässerschutz
Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.
Kommunale Abwasserbeseitigung
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der kommunalen Abwasserbeseitigung keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen werden.
Da die Niederschlagswasserentsorgung auf den jeweiligen Hausgrundstücken erfolgen wird, sind die Vorgaben der Unteren Wasserbehörde zwingend zu beachten. Insbesondere sind hydrogeologische Gutachten vorzulegen, die für die beiden neu ausgewiesenen Baugrundstücke bereits erstellt wurden und jeweils die Versickerungsfähigkeit nachweisen.
Bodenschutz
Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die Hinweise zum Verbleib des abgeschobenen und ausgehobenen Oberbodens auf den Grundstücken ist bei der Bauausführung zu beachten.
Immissionsschutz
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.
Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz
Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.
Polizei NRW, Direktion Verkehr
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen.
Zu 3. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum, vom 31.08.2022
Der Stadtrat stellt fest, dass die Straßen „Bitzenkamp“ und Geilenkausener Straße“ bereits endausgebaut sind. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in den Bebauungsplan aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen der §§ 68 und 69 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt. Die erforderliche grundbuchrechtliche Sicherung der Telekommunikationsleitungen auf den im Bebauungsplan festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten ist seitens der Deutschen Telekom zu veranlassen.
Zu 4. Stellungnahme Wasserleitungsverein Obergeilenkausen – Neuenhähnen e.V., Waldbröl, vom 12.09.2022
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Wasserleitungsvereins Obergeilenkausen – Neuenhähnen e.V. zur Kenntnis. Die Bebauungsplanaufstellung ist nicht abhängig von Kostenübernahmeerklärungen der Wasseranschlussnehmer. Entscheidend für die planungsrechtliche Beurteilung der Trinkwasserversorgung ist die Feststellung, dass die Möglichkeit des Anschlusses an das Wasserleitungsnetz möglich ist. Kostenregelungen müssen zwischen dem Wasserleitungsverein und den Bauherren erfolgen.
Zu 5. Stellungnahme Abwasserwerk, Waldbröl, vom 12.09.2022
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.
Satzungsbeschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) in seiner Sitzung am 28.09.2022 folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.
§ 2
Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.