15.03.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig
dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Satzungsbeschluss:
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB vollzogene 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh
– der Stadt Waldbröl im Bereich Gerberstraße / Vor dem Löh gemäß § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i.V.m. §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)
in seiner Sitzung am 24.03.2010 folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5
– Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Gerberstraße / Vor
dem Löh, Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstücke 240, 241, 242 und 200 tlw.,
bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.
§ 2
(1)Die
Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt
Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die
Grundzüge der Planung nicht berührt.
(2)Es
wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet
oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.
(3)Von
einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
§ 3
Die
Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
24.03.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Gerberstraße / Vor dem Löh gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i.V.m. §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in seiner Sitzung am 24.03.2010 folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Gerberstraße / Vor dem Löh, Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstücke 240, 241, 242 und 200 tlw., bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.
§ 2
(1)Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
(2)Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.
(3)Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
§ 3
Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
StV. Hertrich hat ihre Befangenheit erklärt und nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Genehmigung der dringlichen Entscheidung nach § 60, Abs. 1 GO NRW v. 16.02.2010 - Genehmigung der Auftragsüberschreitung für die Kieselrotsanierung auf den Wegen der Grünanlage Bröl/Talstraße
Schlussabrechnung der Baumaßnahme Erstellung der Holzhackschnitzelnahversorgung am Wiedenhof;
Vertrag zwischen dem Zweckverband der Förderschulen und der Stadt Waldbröl vom 21.05.2007