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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 24.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO      
Ö 3  
Einfacher Bebauungsplan Nr. 104 A - Hundeübungsplatz Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 15.03.2010 -     II /733/2010  
Ö 4  
Anfragen der Stadtratsfraktionen und Stadtratsverordneten      
Ö 4.1  
Anfragen der FDP-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Straße Niederhof 1 im Bereich der Staumauer in Waldbröl      
Ö 4.2  
Anfragen der UWG-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Einführung der gesplitteten Gebühr      
Ö 4.2.2  
Versendung der Wasser/Abwassergebührenbescheide      
Ö 4.3  
Anfragen der SPD-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Verjährungsfrist betr. Rückerstattung überhöhter Gasbezugspreise      
Ö 4.3.2  
Aktivitäten der Wirtschaftsförderung in 2009      
Ö 5  
Haushalt      
Ö 5.1  
Haushaltsrelevante Anträge      
Ö 5.1.1  
Antrag CDU; Streichung des Ansatzes für ein Gebäudeentwicklungskonzept      
Ö 5.1.2  
Antrag CDU; Sperrung der Planungskosten für K28      
Ö 5.1.3  
Antrag Bündnis 90/Die Grünen; Streichung der Planungsmittel für den Ausbau der K28      
Ö 5.1.4  
Antrag UWG; Resolution: Verlängerung der Kreisstraße 28 durch das Schulzentrum zur Bundesstraße 478      
Ö 5.1.5  
Antrag CDU; Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes      
Ö 5.1.6  
Antrag SPD; Anerkennung Jubs als Pflichtaufgabe durch die Aufsicht      
Ö 5.1.7  
Antrag SPD; Entschuldungsplan über 20 Jahre      
Ö 5.1.8  
Antrag SPD; Streichen der Planungsmittel K 28      
Ö 5.1.9  
Antrag SPD; Einstellung von 50.000 € für Fachberatung für Stadtwerke      
Ö 5.2  
Erlass der Haushaltssatzung 2010 mit Finanzplanung für die Jahre 2010 - 2013      
Ö 5.3  
Haushaltssicherungskonzept sowie Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2010-2013      
Ö 5.4  
Prioritätenliste 2010      
Ö 5.5  
Stellenplan 2010 - siehe Haupt- und Finanzausschusssitzung v. 03.03.2010 -      
Ö 6  
Anträge der Stadtratsfraktionen und Stadtratsverordneten      
Ö 6.1  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, UWG und Bündnis 90/Die Grünen betr. Stadtwerke      
Ö 6.2  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 6.2.1  
Einrichtung eines Schulzweckverbandes      
Ö 6.2.2  
Neubau einer Feuerwache      
Ö 6.2.3  
Erstellung eines Mobilitätskonzeptes als weiterer Bestandteil eines Verkehrskonzeptes      
Ö 6.2.4  
Interkommunale Zusammenarbeit      
Ö 6.2.5  
Ergänzungsantrag zum Beschluss des Rates v. 09.12.2009 zum Thema Energieversorgung      
Ö 6.3  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 6.3.1  
Ausweisung eigener Wanderstrecken      
Ö 6.3.2  
Glascontainer an der Oberbrölstr. Parkplatz Campingpark      
Ö 6.3.3  
Bessere Einsicht für Verkehrsteilnehmer Parkplatz Campingpark      
Ö 6.3.4  
Möglichkeit der Kooperation mit Gemeinde/Gemeindewerke Nümbrecht      
Ö 6.4  
Anträge der UWG-Fraktion      
Ö 6.4.1  
Verkehrsschilder für die Gemeindestraße von Wies nach Bettenhagen      
Ö 6.4.2  
Verlegung des Wartehäuschens Kreisverkehr Seifen Verlegung der Bushaltestelle innerhalb der Ortschaft Seifen      
Ö 6.4.3  
Vorfahrtsregelung Pochestraße gegenüber dem Lützinger Weg im Ortsteil Wilhelmsthal      
Ö 6.4.4  
Sperrung der Ortsverbindungsstraße Abzw. B 256 und der Ortschaft Seifen      
Ö 6.5  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 6.5.1  
Rückzahlungsforderung der Stadt Waldbröl gegen AggerEnergie      
Ö 6.5.2  
Auflistung von Gebäuden ohne Kanalanschluss und Erhebung von Kanalanschlussgebühren      
Ö 6.5.3  
Beseitigung von Bruchsteinen im Hermann-Löns-Weg      
Ö 6.5.4  
Außerbetriebnahme der Straßenbeleuchtung auf dem Fußweg zwischen Turner- und Feldstraße      
Ö 6.6  
Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen      
Ö 6.6.1  
Vorstellung einer regionalen Wanderkarte durch die Naturarena Bergisches Land      
Ö 6.6.2  
Vorstellung des elektronischen Abfall-Nachweisverfahrens durch die ASTO      
Ö 6.6.3  
Benennung einer sachk. Bürgerin für den Ausschuss für Bauen und Verkehr, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung u. a.      
Ö 7  
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Gerberstraße / Vor dem Löh im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - siehe Ausschuss Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 15.03.2010 -     II /734/2010  
    15.03.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Gerberstraße / Vor dem Löh gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i.V.m. §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in seiner Sitzung am 24.03.2010 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Gerberstraße / Vor dem Löh, Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstücke 240, 241, 242 und 200 tlw., bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

(1)    Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)    Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

   
    24.03.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Gerberstraße / Vor dem Löh gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i.V.m. §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in seiner Sitzung am 24.03.2010 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Gerberstraße / Vor dem Löh, Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstücke 240, 241, 242 und 200 tlw., bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

(1)    Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)    Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

StV. Hertrich hat ihre Befangenheit erklärt und nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

 

 

 

 

 

Ö 8  
Nachbesetzung in der Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes der Förderschulen     I /737/2010  
Ö 9  
Bereitstellen von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Waldbröl     II /744/2010  
Ö 10  
Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl)      
Ö 11  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie v. 13.01.2010 - Haupt- und Finanzausschuss v. 20.01.2010 und 03.03.2010      
Ö 12  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 13     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - siehe TOP 11 -      
N 14     Genehmigung der dringlichen Entscheidung nach § 60, Abs. 1 GO NRW v. 16.02.2010 - Genehmigung der Auftragsüberschreitung für die Kieselrotsanierung auf den Wegen der Grünanlage Bröl/Talstraße      
N 15     Schlussabrechnung der Baumaßnahme Erstellung der Holzhackschnitzelnahversorgung am Wiedenhof; Vertrag zwischen dem Zweckverband der Förderschulen und der Stadt Waldbröl vom 21.05.2007      
N 16     Betreff: Naturerlebnispark Nutscheid; hier: Erhöhung der Beteiligung an der Naturerlebnis Nutscheid gGmbH um 7.500,00 Euro      
N 17     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 18     Nichtöffentliche Bekanntgaben