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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1
Datum: Di, 21.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorstellung der Planung für die Erneuerung der Brücke über den Waldbrölbach in Höhe der "Beuinghausener Mühle" in Rossenbach durch das Ing.-Büro Oster + Siepe      
Ö 2  
Sachstandsbericht zur Sanierung der Bruchsteinmauer "Auf der Kirchenhecke" durch das Ing.-Büro Oster + Siepe      
Ö 3  
Anträge auf Geschwindigkeitsbeschränkungen      
Ö 3.1  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Einrichtung von Tempo 30-Zonen in allen Außenortschaften (siehe TOP 11 der Einladung zur Sitzung vom 06.07.2010)      
Ö 3.2  
Sachstandsbericht zu den übrigen Anträgen auf Geschwindigkeitsbegrenzungen      
Ö 4  
Sachstandsbericht über die Baumaßnahmen an städtischen Gebäuden im Rahmen des Konjunkturpakets II und des Investitionspakts      
Ö 5  
Vorhandene Straßen nach § 60 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW) in Waldbröl      
Ö 5.1  
Nachweis vorhandener Straßen nach § 60 StrWG NRW  
II /804/2010  
Ö 5.2  
Einziehung verschiedener Wege und Straßen mit anschließender Widmung für den öffentlichen Verkehr nach dem StrWG NRW  
II /805/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt, dem Rat der Stadt Waldbröl zu empfehlen, die in der Satzung aufgelisteten Wege, die derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesen sind, einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

S a t z u n g

 

über die Einziehung von verschiedenen Wegen in 51545 Waldbröl vom         

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950), und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW S. 198) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am      folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Die nachfolgend aufgelisteten Wirtschaftswege bzw. Wirtschaftswegeteilstücke in 51545 Waldbröl werden eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Liste der einzuziehenden Wege

 

1.                  Blütenweg                   (Lageplan Nr. 2)

            Gemarkung Waldbröl, Flur 84, Flurstück Nr. 70

 

2.                  Brahmsweg                 (Lageplan Nr. 1)

            Gemarkung Schnörringen, Flur 75, Flurstück Nr. 50

 

3.                  Curt-Projahn-Weg      (Lageplan Nr. 5)

            (zwischen Hölderlinstraße und Sudermannweg)

            Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück Nr. 298 (ehemals 58)

 

4.                  Gneisenaustraße         (Lageplan Nr. 4)

            Gemarkung Waldbröl, Flur 83, Flurstück Nr. 202 (ehemals 45)

 

5.                  Holunderhag               (Lageplan Nr. 2)

            ab Blumenweg Richtung Ameisenbusch bis zur Flurgrenze 84

            Gemarkung Waldbröl, Flur 84, Flurstück Nr. 499 (ehemals 72)

 

6.                  Margretenanger          (Lageplan Nr. 2)

            zwischen Veilchenpfad und Ginsterheide/Blütenweg

            Gemarkung Waldbröl, Flur 84 Flurstück Nr. 69

 

7.                  Neuer Friedhofweg – Teilstück          (Lageplan Nr. 3)

            Gemarkung Waldbröl, Flur 22, Flurstück Nr. 48

 

8.                  Rückertweg                 (Lageplan Nr. 4)

            Gemarkung Waldbröl, Flur 81, Flurstück Nr. 94

 

9.                  Turmweg                     (Lageplan Nr. 6)

            (Zwischen Weidenfeld und Löher Weg)

            Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück Nr. 70

 

10.              Veilchenpfad               (Lageplan Nr. 2)

            zwischen Ginsterheide und Holunderhag

            Gemarkung Waldbröl, Flur 84, Flurstück Nr. 498 (ehemals 71)

 

11.              Vor dem Löh               (Lageplan Nr. 6)

            zwischen Gerberstraße und Turmweg

            Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück Nr. 442 (ehemals 69)

 

12.              Wagnerweg                 (Lageplan Nr. 1)

            Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück Nr. 583 (ehemals 63)

 

13.              Weidenfeld                  (Lageplan Nr. 6)

            zwischen Turmweg und Löher Weg

            Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück Nr. 71

 

 

14.              Löher Weg                   (Lageplan Nr. 6)

            (zwischen Gerberstraße und Friedrich-Engelbert-Weg)

            Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück Nr. 443 (ehemals 67)

 

 

§ 2

In den als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplänen Nr. 1 bis Nr. 6 sind die einzuziehenden Wirtschaftswege bzw. Wirtschaftswegeteilstücke „farblich“ dargestellt.

Die Lagepläne Nr. 1 bis Nr. 6 können im Bauamt der Stadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 18, 51545 Waldbröl, Zimmer B52a während der Öffnungszeiten Mo - Fr von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo - Mi von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und Do von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, eingesehen werden.

 

§ 3

Die Einziehung der Wirtschaftswege ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 4

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

( Kaesberg )

 

 

 

 

 

   
    21.09.2010 - Ausschuss für Bauen und Verkehr1
    Ö 5.2 - (offen)
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl zu empfehlen, die in der Satzung aufgelisteten Wege, die derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesen sind, einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

   
    29.09.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 13 - geändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig, die in der zur heutigen Sitzung vorgelegten Satzung aufgelisteten Wege, die derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesen sind, einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Ö 6  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Curt-Projahn-Weges zwischen der Hölderlinstraße und dem Sudermannweg  
II /806/2010  
Ö 7  
Sachstandsbericht zur Sanierung der Eisenbahnüberführungen im Zuge der Straßen Brensbachweg und Brückenweg in Hermesdorf      
Ö 8  
Sachstandsbericht zu Straßenbaumaßnahmen - Deckensanierung im Vollausbau der L 38 (Homburger Straße), 3.BA - erstmalige Herstellung des Löher Weges zwischen der Gerberstraße und dem Turmweg - Errichtung des Kreisverkehrsplatzes Brölbahnstraße/Gartenstraße/B 256 (Kaiserstraße) - Vennstraße - Deckensanierungsprogramm an Gemeindestraßen      
Ö 9  
Markierung von Radfahrstreifen auf der Kreuzstraße      
Ö 10  
Antrag der UWG-Fraktion - Pfandsystem für Gießkannen auf dem Kommunalfriedhof (siehe TOP 10 der Einladung zur Sitzung am 06.07.2010)      
Ö 11  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 11.1  
Umverteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II     V /807/2010  
Ö 12  
Bekanntgaben      
N 13     Errichtung des Kreisverkehrsplatzes Brölbahnstraße/Gartenstraße/B 256 (Kaiserstraße) hier: Mehrkosten      
N 14     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 14.1     Vergabe des 1. Nachtrages zur Deckensanierung im Vollausbau der L 38 (Homburger Straße), 3. BA, an die Firma Adolf Koch, Reichshof-Allenbach      
N 15     Bekanntgaben Vorsitzender