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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1
Datum: Di, 21.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorstellung der Planung für die Erneuerung der Brücke über den Waldbrölbach in Höhe der "Beuinghausener Mühle" in Rossenbach durch das Ing.-Büro Oster + Siepe      
Ö 2  
Sachstandsbericht zur Sanierung der Bruchsteinmauer "Auf der Kirchenhecke" durch das Ing.-Büro Oster + Siepe      
Ö 3  
Anträge auf Geschwindigkeitsbeschränkungen      
Ö 3.1  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Einrichtung von Tempo 30-Zonen in allen Außenortschaften (siehe TOP 11 der Einladung zur Sitzung vom 06.07.2010)      
Ö 3.2  
Sachstandsbericht zu den übrigen Anträgen auf Geschwindigkeitsbegrenzungen      
Ö 4  
Sachstandsbericht über die Baumaßnahmen an städtischen Gebäuden im Rahmen des Konjunkturpakets II und des Investitionspakts      
Ö 5  
Vorhandene Straßen nach § 60 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW) in Waldbröl      
Ö 5.1  
Nachweis vorhandener Straßen nach § 60 StrWG NRW  
II /804/2010  
Ö 5.2  
Einziehung verschiedener Wege und Straßen mit anschließender Widmung für den öffentlichen Verkehr nach dem StrWG NRW  
II /805/2010  
Ö 6  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Curt-Projahn-Weges zwischen der Hölderlinstraße und dem Sudermannweg  
II /806/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Straße „Curt-Projahn-Weg zwischen der Hölderlinstraße und dem Sudermannweg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Der Curt-Projahn-Weg wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                               157.984,28 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS                               15.798,43 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                                       142.185,85 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

Der zu verteilende Aufwand von 142.185,85 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 11.617 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

142.185,85 € zu verteilender Aufwand           =         12,2395 € / VRE

Verrechnungseinheiten 11.617 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück Nr. 393, 394, 339, 340, 154, 13, 257, 314, 383, 382, 247, 53, 254, 180, 286.

 

 

 

 

Im Auftrag

 

Kaesberg

 

   
    21.09.2010 - Ausschuss für Bauen und Verkehr1
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig festzustellen, dass es sich bei der Straße „Curt-Projahn-Weg zwischen der Hölderlinstraße und dem Sudermannweg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Der Curt-Projahn-Weg wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                               157.984,28 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS                               15.798,43 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                                       142.185,85 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

Der zu verteilende Aufwand von 142.185,85 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 11.617 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

142.185,85 € zu verteilender Aufwand           =         12,2395 € / VRE

Verrechnungseinheiten 11.617 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück Nr. 393, 394, 339, 340, 154, 13, 257, 314, 383, 382, 247, 53, 254, 180, 286.

 

 

 

 

 

 

   
    29.09.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Rat stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straße „Curt-Projahn-Weg zwischen der Hölderlinstraße und dem Sudermannweg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Der Curt-Projahn-Weg wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                          157.984,28 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS                              15.798,43 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                                          142.185,85 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

Der zu verteilende Aufwand von 142.185,85 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 11.617 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

142.185,85 € zu verteilender Aufwand               =              12,2395 € / VRE

Verrechnungseinheiten 11.617 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück Nr. 393, 394, 339, 340, 154, 13, 257, 314, 383, 382, 247, 53, 254, 180, 286.

 

 

 

 

 

 

Ö 7  
Sachstandsbericht zur Sanierung der Eisenbahnüberführungen im Zuge der Straßen Brensbachweg und Brückenweg in Hermesdorf      
Ö 8  
Sachstandsbericht zu Straßenbaumaßnahmen - Deckensanierung im Vollausbau der L 38 (Homburger Straße), 3.BA - erstmalige Herstellung des Löher Weges zwischen der Gerberstraße und dem Turmweg - Errichtung des Kreisverkehrsplatzes Brölbahnstraße/Gartenstraße/B 256 (Kaiserstraße) - Vennstraße - Deckensanierungsprogramm an Gemeindestraßen      
Ö 9  
Markierung von Radfahrstreifen auf der Kreuzstraße      
Ö 10  
Antrag der UWG-Fraktion - Pfandsystem für Gießkannen auf dem Kommunalfriedhof (siehe TOP 10 der Einladung zur Sitzung am 06.07.2010)      
Ö 11  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 11.1  
Umverteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II     V /807/2010  
Ö 12  
Bekanntgaben      
N 13     Errichtung des Kreisverkehrsplatzes Brölbahnstraße/Gartenstraße/B 256 (Kaiserstraße) hier: Mehrkosten      
N 14     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 14.1     Vergabe des 1. Nachtrages zur Deckensanierung im Vollausbau der L 38 (Homburger Straße), 3. BA, an die Firma Adolf Koch, Reichshof-Allenbach      
N 15     Bekanntgaben Vorsitzender