Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Industriepark Hermesdorf III“ sowie des Bebauungsplanes Nr. 11F – Industriepark Hermesdorf III – der Stadt Waldbröl gemäߧ 2 Abs. 1 BauGB mit der Abgrenzung im Anlageplan.
03.09.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Stimmenthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Industriepark Hermesdorf III“ sowie des Bebauungsplanes Nr. 11F – Industriepark Hermesdorf III – der Stadt Waldbröl gemäߧ 2 Abs. 1 BauGB mit der Abgrenzung im Anlageplan.
24.09.2014 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen die Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Industriepark Hermesdorf III“ sowie des Bebauungsplanes Nr. 11F – Industriepark Hermesdorf III – der Stadt Waldbröl gemäߧ 2 Abs. 1 BauGB mit der Abgrenzung im Anlageplan.