Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Aufstellung der 8. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach im Bereich Rossenbacher Straße / Hillesberg gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB mit der Abgrenzung des Anlageplanes.
03.09.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Ö 9 - geändert beschlossen
24.09.2014 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt bei zwei Gegenstimmen die Aufstellung der 8. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach im Bereich Rossenbacher Straße / Hillesberg gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB mit der Abgrenzung des Anlageplanes.