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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 16.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
Zusatz: Vor Eintritt in die Tagesordnung: Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Herrn Mehdi Shaykhan

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 3.1.1  
Fragen zum Wertstoffhof in Waldbröl  
Enthält Anlagen
I/673/2016  
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Verwendung der Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes für die Umsetzung des Konzeptes Kirchenhecke  
Enthält Anlagen
I/674/2016  
Ö 4.1.2  
Umbesetzung im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie  
Enthält Anlagen
I/675/2016  
Ö 4.1.3  
Umbesetzung im Ausschuss für Bauen und Verkehr  
Enthält Anlagen
I/676/2016  
Ö 4.1.4  
Beantragung von Fördermitteln für die Breitbandverkabelung in Waldbröl  
Enthält Anlagen
I/683/2016  
Ö 4.2  
Antrag der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Prüfung durch die Verwaltung betreffend inhaltliche und organisatorische Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft  
Enthält Anlagen
I/677/2016  
Ö 4.3  
Antrag der UWG-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Umbesetzung des Aufsichtsratssitzes der Stadt Waldbröl im Klinikum Oberberg  
Enthält Anlagen
I/678/2016  
Ö 4.4  
Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.4.1  
Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen  
Enthält Anlagen
I/679/2016  
Ö 4.4.2  
Benennung einer stellvertretenden Sachkundigen Bürgerin  
Enthält Anlagen
I/680/2016  
Ö 4.4.3  
Vorstellung des derzeitigen Standes der Nahverkehrsplanung sowie eine Aussprache über die Wünsche und Anregungen aus der Stadt  
Enthält Anlagen
I/681/2016  
Ö 4.4.4  
Resolution des Rates der Stadt Waldbröl gegen den Betrieb der Atomkraftwerke Tihange und Doel in Belgien sowie die Aufforderung der sofortigen Stilllegung  
Enthält Anlagen
I/682/2016  
Ö 5  
"Wohnen im Alter am Sonnenhang" Entscheidung über die Zulassung einer Planung der 3L Architekten, Menden am Friedrich-Engelbert-Weg in Waldbröl - Vorberatung erfolgt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 09.03.2016      
Ö 6  
Einrichtung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gem. § 24, Abs. 1 GO NRW - Unterrichtungspflicht des Rates gem. § 24, Abs 2 GO NRW -      
Ö 7  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2015     V/672/2016  
Ö 8  
Genehmigung einer dringlichen Entscheidung vom 16.02.2016 über die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Waldbröl im Jahre 2016      
Ö 9  
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2015 - Unterlagen werden per E-Mail versandt -      
Ö 10  
Abwassergebühren: Gebührenerhebung für Gruben - siehe Betriebsausschuss v. 25.02.2016  
Enthält Anlagen
IV/671/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

 

Das Abwasserwerk empfiehlt dem Betriebsausschuss auf Grundlage der Variante 4 eine Änderung des Kalkulationsmodells sowie der Satzung für Hausentwässerungseinrichtungen. Dabei werden die Kosten für abflusslose Gruben sowie temporär für Drei-Kammer-Gruben im Rahmen einer Gesamtkostenbetrachtung bei der Kalkulation des allgemeinen Gebührensatzes berücksichtigt. Für die genannten Grubentypen wird der allgemeine Gebührensatz für Schmutzwasser erhoben. Für DIN-Gruben bleibt das verursachungsorientierte Kalkulationsverfahren erhalten.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 16.03.2016 entsprechend zu beschließen und das Abwasserwerk zu beauftragen, eine Satzungsänderung für Hausentwässerungseinrichtungen zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Anwendung der neuen Gebührensatzung mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft zu setzen.

 

Hierzu wird ferner vorgeschlagen, den Bürgermeister zu ermächtigen, im vorliegenden Fall eine Dringlichkeitsentscheidung treffen zu können.

 

Im Auftrag

 

 

 

……..……………………………………

      (Betriebsleiter Guido Schick)

 

   
    25.02.2016 -  Betriebsausschuss1
    Ö 1 - (offen)
   

Beschluss:

 

 

Das Abwasserwerk empfiehlt dem Betriebsausschuss auf Grundlage der Variante 4 eine Änderung des Kalkulationsmodells sowie der Satzung für Hausentwässerungseinrichtungen. Dabei werden die Kosten für abflusslose Gruben sowie temporär für Drei-Kammer-Gruben im Rahmen einer Gesamt­kostenbetrachtung bei der Kalkulation des allgemeinen Gebührensatzes berücksichtigt. Für die ge­nannten Grubentypen wird der allgemeine Gebührensatz für Schmutzwasser erhoben. Für DIN-Gruben bleibt das verursachungsorientierte Kalkulationsverfahren erhalten.

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 16.03.2016 ent­sprechend zu beschließen und das Abwasserwerk zu beauftragen, eine Satzungsänderung für Hausentwässerungseinrichtungen zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Anwendung der neuen Gebühren­satzung mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft zu setzen. Die Gebühren für sonstige Hausentwässe­rungsanlagen betragen rückwirkend zum 01.01.2016 4,98 EUR je cbm. Zudem wird eine Grundge­hr pro sonstiger Hausentwässerungseinrichtung von 116,00 EUR jährlich erhoben. Die Gebühren für übrige Hausentwässerungsanlagen betragen rückwirkend zum 01.01.2016 4,98 EUR je cbm. Zu­dem wird eine Grundgebühr pro übriger Hausentwässerungseinrichtung von 116,00 EUR jährlich er­hoben. Näheres wird in der Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl geregelt.

Hierzu wird ferner vorgeschlagen, den Bürgermeister zu ermächtigen, im vorliegenden Fall eine Dringlichkeitsentscheidung treffen zu können.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:.dagegen:.Enthaltung:.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 160225 BAS AW (1050 KB)      
   
    16.03.2016 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - (offen)
   

 

 

Beschluss

 

 

 

Der Rat beschließt einstimmig, aufgrund der Grundlage der Variante 4 der Vorlage aus dem Betriebsausschuss vom 25.02.2016 eine Änderung des Kalkulationsmodells sowie der Satzung für Hausentwässerungseinrichtungen. Dabei werden die Kosten für abflusslose Gruben sowie temporär für Drei-Kammer-Gruben im Rahmen einer Gesamtkostenbetrachtung bei der Kalkulation des allgemeinen Gebührensatzes berücksichtigt. Für die genannten Grubentypen wird der allgemeine Gebührensatz für Schmutzwasser erhoben. Für DIN-Gruben bleibt das verursachungsorientierte Kalkulationsverfahren erhalten.

 

Die Leitung des Abwasserwerks wird beauftragt, eine Satzungsänderung für Hausentwässerungseinrichtungen zu erarbeiten mit dem Ziel, die Anwendung der neuen Gebührensatzung mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft zu setzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 11  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Haupt- und Finanzausschuss vom 13.01.2016 und 18.11.2015 - Betriebsausschuss vom 26.11.2015 und 07.09.2015 - Ausschuss für Soziales und Sport vom 29.09.2015 und 19.05.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 20.01.2016 - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 22.09.2015 und vom 12.01.2016 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 03.11.2015      
Ö 12  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 13     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Haupt- und Finanzausschuss vom 13.01.2016 und 18.11.2015 - Betriebsausschuss vom 26.11.2015 und 07.09.2015 - Ausschuss für Soziales und Sport vom 29.09.2015 und 19.05.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 20.01.2016 - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 22.09.2015 und vom 12.01.2016 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 03.11.2015      
N 14     Genehmigung der Dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NW - Vergabe des Bauauftrages für die Neugestaltung des Kirchplatzes in Waldbröl      
N 15     Stundung, Niederschlagung und Erlass      
N 16     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 17     Nichtöffentliche Bekanntgaben Peter Koester