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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mo, 29.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigung an der Scharnhorststraße / Ecke Kaiserstraße um 16:15 Uhr

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigung; "Königsbornpark" im Hinblick auf die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 A "Kaiserstraße / Schaumburgweg"      
Ö 2  
Antrag der CDU-Fraktion vom 26.11.2017 "Breitbandausbau und telefonische Erreichbarkeit nach Abschaltung der analogen Telefonie" Vortrag von Herrn Stefan Mysliwitz, Telekom Deutschland GmbH      
Ö 3  
Umgestaltung der Kaiserstraße; hier Vorstellung der Vorentwurfsplanung      
Ö 4  
49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Parkplatz Panarbora"  
III/959/2018  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 112 A "Parkplatz Panarbora"  
III/962/2018  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 12 B "Eichen / Ritter-Tilmann-Straße" der Stadt Waldbröl  
III/958/2018  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW vom 10.03.2017

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Geologischen Dienstes bezüglich der gesetzlichen Verpflichtung zum Schutz des Mutterbodens zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stellt fest, dass das anfallende Niederschlagswasser nicht versickert werden soll, sondern mittels des vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanals abgeleitet wird.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk vom 31.03.2017

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Städtischen Abwasserwerks. Die Abwasserentsorgung des Plangebietes erfolgt im Trennsystem mittels privater Abwasserleitungen, die grundbuchrechtlich abzusichern sind, an den öffentlichen Kanal in der Köhlerstraße

 

 

Zu 3. Stellungnahmen Oberbergischer Kreis vom 03.04.2017 und 21.12.2017

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis. Hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung stellt der Stadtrat fest, dass das gesamte Plangebiet durch Anschluss an den vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanal erfolgt und somit kein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren ansteht.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Aggerverband vom 23.11.2017

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes bezüglich der Kanalnetzanzeige „Kläranlage Homburg-Bröl“ zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 12 B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW S. 966) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in seiner Sitzung am 31.01.2018 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung mit der Begründung hierzu einschließlich Umweltbericht.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    29.01.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 6 - (offen)
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Geologischen Dienstes bezüglich der gesetzlichen Verpflichtung zum Schutz des Mutterbodens zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stellt fest, dass das anfallende Niederschlagswasser nicht versickert werden soll, sondern mittels des vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanals abgeleitet wird.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Städtischen Abwasserwerks. Die Abwasserentsorgung des Plangebietes erfolgt im Trennsystem mittels privater Abwasserleitungen, die grundbuchrechtlich abzusichern sind, an den öffentlichen Kanal in der Köhlerstraße

 

 

Zu 3. Stellungnahmen Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis. Hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung stellt der Stadtrat fest, dass das gesamte Plangebiet durch Anschluss an den vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanal erfolgt und somit kein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren ansteht.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Aggerverband

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes bezüglich der Kanalnetzanzeige „Kläranlage Homburg-Bröl“ zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 12 B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW S. 966) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in seiner Sitzung am 31.01.2018 folgende

 

 

 

 

 

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung mit der Begründung hierzu einschließlich Umweltbericht.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    21.03.2018 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 11 - (offen)
   

 

Beschluss:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW vom 10.03.2017

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Geologischen Dienstes bezüglich der gesetzlichen Verpflichtung zum Schutz des Mutterbodens zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stellt fest, dass das anfallende Niederschlagswasser nicht versickert werden soll, sondern mittels des vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanals abgeleitet wird.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk vom 31.03.2017

 

Der Stadtrat entspricht einstimmig der Stellungnahme des Städtischen Abwasserwerks. Die Abwasserentsorgung des Plangebietes erfolgt im Trennsystem mittels privater Abwasserleitungen, die grundbuchrechtlich abzusichern sind, an den öffentlichen Kanal in der Köhlerstraße

 

 

Zu 3. Stellungnahmen Oberbergischer Kreis vom 03.04.2017 und 21.12.2017

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis. Hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung stellt der Stadtrat fest, dass das gesamte Plangebiet durch Anschluss an den vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanal erfolgt und somit kein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren ansteht.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Aggerverband vom 23.11.2017

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig den Hinweis des Aggerverbandes bezüglich der Kanalnetzanzeige „Kläranlage Homburg-Bröl“ zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, für den Bebauungsplan Nr. 12 B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW S. 966) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in seiner Sitzung am 31.01.2018 folgende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung mit der Begründung hierzu einschließlich Umweltbericht.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 114 "Ritter-Simon-Weg" der Stadt Waldbröl  
III/973/2018  
Ö 8  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 9  
Bekanntgaben      
N 10     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 11     Bekanntgaben