Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt den vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2018 gem. § 95 Abs. 3 GO NRW a.F. zur Kenntnis und verweist ihn gem. § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 GO NRW a.F. zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
20.02.2019 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 8 - (offen)
Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig den vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2018 gem. § 95 Abs. 3 GO NRW a.F. zur Kenntnis und verweist ihn gem. § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 GO NRW a.F. zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Genehmigung Niederschriften - nichtöffentlicher Teil
Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 27.11.2018
Ausschuss für Schule und Kultur v. 03.12.2018
Haupt- u. Finanzausschuss v. 5.12.2019