Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl, die geänderten Gebühren für die kostenrechnenden Einrichtungen „Straßenreinigung und Winterdienst“ gemäß der Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 bis 2026 zu beschließen. § 6 Abs. 4 und 5 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird entsprechend angepasst.
In Vertretung
(Anja Brauer)
Stadtkämmerin
15.11.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - (offen)
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Marktstadt Waldbröl, die geänderten Gebühren für die kostenrechnenden Einrichtungen „Straßenreinigung und Winterdienst“ gemäß der Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 bis 2026 zu beschließen. § 6 Abs. 4 und 5 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird entsprechend angepasst.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt mehrheitlich mit einer Gegenstimme die geänderten Gebühren für die kostenrechnenden Einrichtungen „Straßenreinigung und Winterdienst“ gemäß der Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 bis 2026. § 6 Abs. 4 und 5 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird entsprechend angepasst.