Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl, die geänderten Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ gemäß der Gebührenkallulation für die Jahre 2024 bis 2026 zu beschließen. § 1 der Friedhofsgebührensatzung wird entsprechend der beigefügten Anlage angepasst.
In Vertretung
(Anja Brauer)
Stadtkämmerin
15.11.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - (offen)
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlteinstimmig dem Rat der Marktstadt Waldbröl, die geänderten Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ gemäß der Gebührenkallulation für die Jahre 2024 bis 2026 zu beschließen. § 1 der Friedhofsgebührensatzung wird entsprechend der beigefügten Anlage angepasst.
Der Passus „Für Beerdigungen an Sonn- und Feiertagen erhöhen sich die Gebühren zu a) bis e) um 50 %, ausgenommen sie erfolgen aufgrund behördlicher oder sonstiger Verordnung" wird gestrichen.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig die geänderten Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ gemäß der Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 bis 2026. § 1 der Friedhofsgebührensatzung wird entsprechend der beigefügten Anlage angepasst.