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Tagesordnung - Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Datum: Mo, 06.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Besichtigung des Grundstückes der Christen-Mennoniten-Brüdergemeinde e.V. in Eichen mit den baulichen Erweiterungsabsichten      
Ö 2  
Ausbau der Gerberstraße (BauGB-Maßnahme von der Schladerner Straße bis Schumannweg; KAG-Maßnahme vom Löher Weg bis Friedrich-Engelbert-Weg) - Vorstellung der Planung durch das Ingenieurbüro Pfeiffer Consult KG, Hachenburg      
Ö 3  
Ausbau des Hermesbuschweges (BauGB-Maßnahme) - Vorstellung der Planung durch das Ingenieurbüro Heinz Lindenschmidt, Gummersbach      
Ö 4  
Ausbau der Nümbrechter Straße (GVFG- + KAG-Maßnahme) - Vorstellung der Planung durch das Ingenieurbüro Schneider Oster Siepe, Waldbröl      
Ö 5  
Ausbau der Industriestraße (KAG-Maßnahme) - Vorstellung der Planung durch das Ingenieurbüro Schneider Oster Siepe      
Ö 6  
35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schnörringen  
60/257/2006  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege statt. Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erneut beteiligt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt den Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der möglichen Bodenbelastungen zur Kenntnis. In die Begründung der Flächennutzungsplanänderung wird der Hinweis aufgenommen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt, den Umweltbericht entsprechend der Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde zu detaillieren.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW zur Kenntnis. Es ist davon auszugehen, dass durch die Errichtung von maximal zehn neuen Wohnhausvorhaben keine straßenbautechnischen Änderungen ausgehend von der Landesstraße erforderlich werden. Lärmschutzmaßnahmen sind ebenfalls nicht erforderlich, weil die Neubauvorhaben sich geländetechnisch unterhalb der Landesstraße vollziehen und auch einen Abstand von mindestens 40 m zum Fahrbahnrand einhalten werden.

 

 

Zu 4. Stellungnahme der Eheleute Engelbert:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist die Stellungnahme der Eheleute Magdalene und Herbert Engelbert zurück, weil sich das Grundstück außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung befindet. Es kann aus Gründen der Raumordnung nicht ausgewiesen werden, weil der zusätzlich anerkannte Bedarf für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit maximal zehn Baugrundstücken definiert worden ist. Zusätzlich sind in der Ortslage noch zwölf Baulücken anzutreffen. Ein weitergehender Bedarf kann erst genehmigt werden, wenn sich die Zahl dieser Baumöglichkeiten in Zukunft deutlich verringert hat und weiterer Bedarf für die ortsansässige Bevölkerung erkennbar ist.

 

 

Zu 4. Stellungnahme der Schümmer-Hauschulte:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist die Stellungnahme der Frau Ute Schümmer-Hauschulte zurück, weil sich das Grundstück außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung befindet. Es kann aus Gründen der Raumordnung nicht ausgewiesen werden, weil der zusätzlich anerkannte Bedarf für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit maximal zehn Baugrundstücken definiert worden ist. Zusätzlich sind in der Ortslage noch zwölf Baulücken anzutreffen. Ein weitergehender Bedarf kann erst genehmigt werden, wenn sich die Zahl dieser Baumöglichkeiten in Zukunft deutlich verringert hat und weiterer Bedarf für die ortsansässige Bevölkerung erkennbar ist.

 

 

Beschlussvorschlag zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die öffentliche Auslegung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schnörringen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

 

   
    06.02.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt bei einer Gegenstimme der Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege statt. Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erneut beteiligt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme den Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der möglichen Bodenbelastungen zur Kenntnis. In die Begründung der Flächennutzungsplanänderung wird der Hinweis aufgenommen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt bei einer Gegenstimme, den Umweltbericht entsprechend der Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde zu detaillieren.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW zur Kenntnis. Es ist davon auszugehen, dass durch die Errichtung von maximal zehn neuen Wohnhausvorhaben keine straßenbautechnischen Änderungen ausgehend von der Landesstraße erforderlich werden. Lärmschutzmaßnahmen sind ebenfalls nicht erforderlich, weil die Neubauvorhaben sich geländetechnisch unterhalb der Landesstraße vollziehen und auch einen Abstand von mindestens 40 m zum Fahrbahnrand einhalten werden.

 

 

Zu 4. Stellungnahme der Eheleute Engelbert:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist bei einer Gegenstimme die Stellungnahme der Eheleute Magdalene und Herbert Engelbert zurück, weil sich das Grundstück außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung befindet. Es kann aus Gründen der Raumordnung nicht ausgewiesen werden, weil der zusätzlich anerkannte Bedarf für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit maximal zehn Baugrundstücken definiert worden ist. Zusätzlich sind in der Ortslage noch zwölf Baulücken anzutreffen. Ein weitergehender Bedarf kann erst genehmigt werden, wenn sich die Zahl dieser Baumöglichkeiten in Zukunft deutlich verringert hat und weiterer Bedarf für die ortsansässige Bevölkerung erkennbar ist.

 

 

Zu 5. Stellungnahme der Schümmer-Hauschulte:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist bei einer Gegenstimme die Stellungnahme der Frau Ute Schümmer-Hauschulte zurück, weil sich das Grundstück außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung befindet. Es kann aus Gründen der Raumordnung nicht ausgewiesen werden, weil der zusätzlich anerkannte Bedarf für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit maximal zehn Baugrundstücken definiert worden ist. Zusätzlich sind in der Ortslage noch zwölf Baulücken anzutreffen. Ein weitergehender Bedarf kann erst genehmigt werden, wenn sich die Zahl dieser Baumöglichkeiten in Zukunft deutlich verringert hat und weiterer Bedarf für die ortsansässige Bevölkerung erkennbar ist.

 

 

Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt bei einer Gegenstimme die öffentliche Auslegung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schnörringen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

 

 

Ö 7  
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Boxberg - der Stadt Waldbröl  
60/258/2006  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 12 A - Thüringer Straße / Mecklenburger Straße - der Stadt Waldbröl  
60/259/2006  
Ö 9  
3. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Baumen - Satzungsentwurf siehe Anlage -      
Ö 10  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte - 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - im Bereich "Löher Weg" der Stadt Waldbröl      
Ö 11  
Bekanntgaben      
N 12     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 13     Bekanntgaben