Beschlüsse:
Zu
1. Stellungnahme Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt bei
einer Gegenstimme der Stellungnahme des Rheinischen Amtes für
Bodendenkmalpflege statt. Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt. Das
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erneut beteiligt.
Zu
2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei
einer Gegenstimme die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer
Sicht zustimmend zur Kenntnis.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme den
Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der möglichen Bodenbelastungen
zur Kenntnis. In die Begründung der Flächennutzungsplanänderung wird der
Hinweis aufgenommen.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt bei einer Gegenstimme, den
Umweltbericht entsprechend der Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde zu
detaillieren.
Zu
3. Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei
einer Gegenstimme die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW zur
Kenntnis. Es ist davon auszugehen, dass durch die Errichtung von maximal zehn
neuen Wohnhausvorhaben keine straßenbautechnischen Änderungen ausgehend von der
Landesstraße erforderlich werden. Lärmschutzmaßnahmen sind ebenfalls nicht
erforderlich, weil die Neubauvorhaben sich geländetechnisch unterhalb der Landesstraße
vollziehen und auch einen Abstand von mindestens 40 m zum Fahrbahnrand einhalten
werden.
Zu
4. Stellungnahme der Eheleute Engelbert:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist bei
einer Gegenstimme die Stellungnahme der Eheleute Magdalene und Herbert
Engelbert zurück, weil sich das Grundstück außerhalb des räumlichen
Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung befindet. Es kann aus Gründen
der Raumordnung nicht ausgewiesen werden, weil der zusätzlich anerkannte Bedarf
für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit maximal zehn Baugrundstücken
definiert worden ist. Zusätzlich sind in der Ortslage noch zwölf Baulücken
anzutreffen. Ein weitergehender Bedarf kann erst genehmigt werden, wenn sich
die Zahl dieser Baumöglichkeiten in Zukunft deutlich verringert hat und
weiterer Bedarf für die ortsansässige Bevölkerung erkennbar ist.
Zu 5. Stellungnahme der Schümmer-Hauschulte:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist bei
einer Gegenstimme die Stellungnahme der Frau Ute Schümmer-Hauschulte zurück,
weil sich das Grundstück außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der
Flächennutzungsplanänderung befindet. Es kann aus Gründen der Raumordnung nicht
ausgewiesen werden, weil der zusätzlich anerkannte Bedarf für den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil mit maximal zehn Baugrundstücken definiert worden ist. Zusätzlich
sind in der Ortslage noch zwölf Baulücken anzutreffen. Ein weitergehender
Bedarf kann erst genehmigt werden, wenn sich die Zahl dieser Baumöglichkeiten
in Zukunft deutlich verringert hat und weiterer Bedarf für die ortsansässige
Bevölkerung erkennbar ist.
Beschluss zur öffentlichen Auslegung und
Behördenbeteiligung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt
bei einer Gegenstimme die öffentliche Auslegung der 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schnörringen gemäß § 3 Abs.
2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.