Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Datum: Mo, 06.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Besichtigung des Grundstückes der Christen-Mennoniten-Brüdergemeinde e.V. in Eichen mit den baulichen Erweiterungsabsichten      
Ö 2  
Ausbau der Gerberstraße (BauGB-Maßnahme von der Schladerner Straße bis Schumannweg; KAG-Maßnahme vom Löher Weg bis Friedrich-Engelbert-Weg) - Vorstellung der Planung durch das Ingenieurbüro Pfeiffer Consult KG, Hachenburg      
Ö 3  
Ausbau des Hermesbuschweges (BauGB-Maßnahme) - Vorstellung der Planung durch das Ingenieurbüro Heinz Lindenschmidt, Gummersbach      
Ö 4  
Ausbau der Nümbrechter Straße (GVFG- + KAG-Maßnahme) - Vorstellung der Planung durch das Ingenieurbüro Schneider Oster Siepe, Waldbröl      
Ö 5  
Ausbau der Industriestraße (KAG-Maßnahme) - Vorstellung der Planung durch das Ingenieurbüro Schneider Oster Siepe      
Ö 6  
35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schnörringen  
60/257/2006  
Ö 7  
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Boxberg - der Stadt Waldbröl  
60/258/2006  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 12 A - Thüringer Straße / Mecklenburger Straße - der Stadt Waldbröl  
60/259/2006  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt den Hinweis des Geologischen Dienstes NRW zur Kenntnis und stellt weiterhin fest, dass das Schutzgut Boden sowohl im landschaftspflegerischen Fachbeitrag als auch im Umweltbericht Berücksichtigung gefunden hat.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der möglichen Bodenbelastungen sowie hinsichtlich des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Stellungnahme des Aggerverbandes zur Kenntnis. An der planerischen Konzeption, im Planbereich keine Flächen für Gewässer und Uferschutzstreifen auszuweisen, wird festgehalten.

 

Die Bedeutung des nur temporären namenlosen Siefens und des Quellbereiches am nordwestlichen Plangebietsrand ist aufgrund der aktuellen Ausprägung, der erheblichen Vorbelastungen und der bestehenden Beeinträchtigungen aus ökologischer Sicht als sehr gering einzustufen.

 

Der teilweise bereits verfüllte Quellbereich weist keine charakteristische Quellvegetation auf. Das Quelleinzugsgebiet ist bereit weitgehend überbaut. Dass nur zeitweise nach starken Niederschlägen wasserführende Gerinne weist keine charakteristische gewässerbegleitende Vegetation auf und es befinden sich Ablagerungen (vor allem Holz, Schüttgut, Planen und ähnliches) in diesem Bereich. Im südwestlichen Bereich ist das Gerinne im Bereich der Wohnbebauung und des Kindergartens verrohrt.

 

Der namenlose Siefen weist auch westlich der Wohnbebauung am Birkenhofer Weg nur eine sehr geringe Bedeutung auf. Hier sind in der Siefenmulde mehrere Fischteiche angelegt worden, die heute nicht mehr genutzt werden und stark verlandet sind. Das Gerinne wird in vollständig begradigter Linienführung und nur bedingt naturnaher Querschnittsgestaltung am nördlichen Rand der ehemaligen Fischteiche vorbeigeführt (Nebenschluss). Das ökologische Entwicklungspotential des temporär wasserführenden Siefens ist aufgrund der o.a. Ausprägungen und Vorbelastungen im Plangebiet als sehr gering einzuschätzen. Aufgrund der Geländehöhenverhältnisse und der Standortbedingungen soll die Entwässerung des neuen Wohngebietes (Oberflächenwasser) im Trennsystem erfolgen. Das anfallende Oberflächenwasser soll außerhalb des Plangebietes in den namenlosen Siefen unterhalb des Birkenweges (RRB) gedrosselt eingeleitet werden. Die ortsnahe Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers innerhalb des Plangebietes ist daher nicht vorgesehen.

 

 

Beschlussvorschlag zur öffentlichen Auslegung und zur Beteilung der Behörden:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 A – Thüringer Straße / Mecklenburger Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als Plan, textlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

   
    06.02.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 8 - geändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschlüsse:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig den Hinweis des Geologischen Dienstes NRW zur Kenntnis und stellt weiterhin fest, dass das Schutzgut Boden sowohl im landschaftspflegerischen Fachbeitrag als auch im Umweltbericht Berücksichtigung gefunden hat.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der möglichen Bodenbelastungen sowie hinsichtlich des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig die Stellungnahme des Aggerverbandes zur Kenntnis. An der planerischen Konzeption, im Planbereich keine Flächen für Gewässer und Uferschutzstreifen auszuweisen, wird festgehalten.

 

Die Bedeutung des nur temporären namenlosen Siefens und des Quellbereiches am nordwestlichen Plangebietsrand ist aufgrund der aktuellen Ausprägung, der erheblichen Vorbelastungen und der bestehenden Beeinträchtigungen aus ökologischer Sicht als sehr gering einzustufen.

 

Der teilweise bereits verfüllte Quellbereich weist keine charakteristische Quellvegetation auf. Das Quelleinzugsgebiet ist bereit weitgehend überbaut. Dass nur zeitweise nach starken Niederschlägen wasserführende Gerinne weist keine charakteristische gewässerbegleitende Vegetation auf und es befinden sich Ablagerungen (vor allem Holz, Schüttgut, Planen und ähnliches) in diesem Bereich. Im südwestlichen Bereich ist das Gerinne im Bereich der Wohnbebauung und des Kindergartens verrohrt.

 

Der namenlose Siefen weist auch westlich der Wohnbebauung am Birkenhofer Weg nur eine sehr geringe Bedeutung auf. Hier sind in der Siefenmulde mehrere Fischteiche angelegt worden, die heute nicht mehr genutzt werden und stark verlandet sind. Das Gerinne wird in vollständig begradigter Linienführung und nur bedingt naturnaher Querschnittsgestaltung am nördlichen Rand der ehemaligen Fischteiche vorbeigeführt (Nebenschluss). Das ökologische Entwicklungspotential des temporär wasserführenden Siefens ist aufgrund der o.a. Ausprägungen und Vorbelastungen im Plangebiet als sehr gering einzuschätzen. Aufgrund der Geländehöhenverhältnisse und der Standortbedingungen soll die Entwässerung des neuen Wohngebietes (Oberflächenwasser) im Trennsystem erfolgen. Das anfallende Oberflächenwasser soll außerhalb des Plangebietes in den namenlosen Siefen unterhalb des Birkenweges (RRB) gedrosselt eingeleitet werden. Die ortsnahe Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers innerhalb des Plangebietes ist daher nicht vorgesehen.

 

 

Auf Vorschlag der StV. Theuer beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen einstimmig, die in den Textlichen Festsetzungen unter 2.2 – Dachform (Farbgebung / Material) – aufgeführten Brauntöne zu streichen.

 

Beschlussvorschlag zur öffentlichen Auslegung und zur Beteilung der Behörden:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 A – Thüringer Straße / Mecklenburger Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als Plan, textlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Ö 9  
3. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Baumen - Satzungsentwurf siehe Anlage -      
Ö 10  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte - 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - im Bereich "Löher Weg" der Stadt Waldbröl      
Ö 11  
Bekanntgaben      
N 12     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 13     Bekanntgaben