Beschluss:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig
folgende Beschlussfassung
Der Rat der Stadt Waldbröl
stellt fest, dass es sich bei den Straßen Wienhellerweg / Martin-Breuer-Weg /
Isengarten um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straßen wurden entsprechend des § 10 der
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer
Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und
Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige
Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte
beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 277.423,60
€
nach Abzug des Stadtanteils
von 10 v.H. gem. § 5 EBS 27.742,36 €
wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 249.681,24
€
auf die von der
Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 6 der
Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den
erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.
Der zu verteilende Aufwand
von 249.681,24 € wird auf die
erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die
Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die
entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).
Die Summe der
Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit
jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet
beträgt 24.975 VRE.
Beitragsberechnung:
249.681,24 € zu verteilender Aufwand = 9,997 € / VRE
Verrechnungseinheiten 24.975
VRE
Der Beitragspflicht
unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr.
998, 593, 705, 596, 597, 1187, 706, 1186, 1042, 575, 574, 272, 996, 997, 226,
636, 1143, 1176, 955, 954, 1044, 951, 322, 323, 324, 325, 5, 6.