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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 23.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung      
Ö 3  
Anfragen von Fraktionen und Stadtverordneten      
Ö 3.1  
Anfragen der CDU-Fraktion      
Ö 3.1.1  
Sachstand pädagogische Ausstattung des Schulzentrums      
Ö 3.1.2  
Farbliche Gestaltung der Klassenzimmer      
Ö 3.1.3  
Herrichten und Pflegen von Spielplätzen      
Ö 3.2  
Anfragen der SPD-Fraktion      
Ö 3.2.1  
Beleuchtung des Buswendeplatzes im Schulzentrum      
Ö 3.2.2  
Haltestelle für Bettingen      
Ö 3.2.3  
Unfallhäufungspunkt Brölerhütte / Niederhof      
Ö 3.3  
Anfragen der UWG-Fraktion      
Ö 3.3.1  
Grünschnittarbeiten im Breitenfeld, Hermesdorf      
Ö 3.3.2  
Sachstandsbericht Beleuchtung Kreisverkehrsplatz Seifen      
Ö 3.3.3  
Sachstandsbericht zum behindertengerechten Eingang Seniorentreff Gerdesstr. 8      
Ö 3.3.4  
Sachstandsbericht Fahrbahnmarkierung Gemeindestraße zwischen B 256 und Schönenbach      
Ö 3.3.5  
Straßenbaumaßnahme Wippenkausen 4 bis Wippenkausen 8a      
Ö 3.3.6  
Verkehrssituation Geilenkausen Richtung Hillesmühle      
Ö 3.3.7  
Gehweg unterhalb der Straße im Breitenfeld, Industriegebiet      
Ö 3.4  
Antrag des SV 1926 Hermesdorf eV auf Zuweisung eines Teilbetrages aus Mitteln des Konjunkturpakets II      
Ö 4  
Anträge von Fraktionen und Stadtverordneten      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Überzahlte Gelder aus dem Solidarpakt      
Ö 4.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Einrichtung eines Praktikumswegweisers auf der Hompage der Stadt Waldbröl      
Ö 4.2.2  
Instandsetzung der Straße "Neuer Weg"      
Ö 4.3  
Anträge der UWG-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Errichtung einer Verkehrsberuhigung in den Straßen "Im Schönblick" und "Escherwiese", Ortschaft Biebelshof, Überquerungshilfe über die Siegener Straße      
Ö 4.3.2  
Errichtung mehrerer Verkehrsspiegel      
Ö 4.3.3  
Ausbesserung des Fußweges Bahnhofsstraße /Gerdesstraße      
Ö 4.3.4  
Straßenherstellung Geilenkausener Straße, Bereich Gaststätte Möhrengrube      
Ö 4.3.5  
Tempo 30-Zone in der Ortschaft Grünenbach      
Ö 4.3.6  
Ausbesserung der Friedrich-Wilhelm-Straße      
Ö 5  
Vorprüfung für den Landesrechnungshof; hier: Bestellung eines Leiters und eines Prüfers für den Bereich der Vorprüfung nach Landeshaushaltsordnung     10/671/2009  
Ö 6  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2009     20/673/2009  
Ö 7  
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2008; Bericht über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2008 und Entlastung des Bürgermeisters      
Ö 8  
6. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach im Bereich Rossenbacher Straße / Hülbachweg     60/676/2009  
Ö 9  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl     60/679/2009  
Ö 10  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den bebauten Bereich im Außenbereich Alfenzingen     60/680/2009  
Ö 11  
11. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Boxberg - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)     60/681/2009  
Ö 12  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Wienhellerweges, Martin-Breuer-Weges und eines Teilstückes des Isengartens     60/682/2009  
    21.09.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei den Straßen Wienhellerweg / Martin-Breuer-Weg / Isengarten um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straßen wurden entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                               277.423,60 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v.H. gem. § 5 EBS                                27.742,36 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                                       249.681,24 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 249.681,24 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 24.975 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

249.681,24 € zu verteilender Aufwand           =           9,997 € / VRE

Verrechnungseinheiten 24.975 VRE

 

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 998, 593, 705, 596, 597, 1187, 706, 1186, 1042, 575, 574, 272, 996, 997, 226, 636, 1143, 1176, 955, 954, 1044, 951, 322, 323, 324, 325, 5, 6.

 

 

 

 

   
    23.09.2009 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei den Straßen Wienhellerweg / Martin-Breuer-Weg / Isengarten um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straßen wurden entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                                        277.423,60 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v.H. gem. § 5 EBS                                            27.742,36 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                                                        249.681,24 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 249.681,24 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 24.975 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

249.681,24 € zu verteilender Aufwand               =              9,997 € / VRE

Verrechnungseinheiten 24.975 VRE

 

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 998, 593, 705, 596, 597, 1187, 706, 1186, 1042, 575, 574, 272, 996, 997, 226, 636, 1143, 1176, 955, 954, 1044, 951, 322, 323, 324, 325, 5, 6.

 

 

 

 

Ö 13  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Hermesbuschweges     60/683/2009  
Ö 14  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung von Friedrich-Engelbert-Weg / Landrat-Maurer-Straße (zwischen Löher Weg und Kreisverkehrsplatz Wiedenhof)     60/684/2009  
Ö 15  
Genehmigung von Niederschriften-öffentlicher Teil - Genehmigung der Niederschrift Haupt- und Finanzausschuss vom 02.09.2009      
Ö 16  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 17     Anfrage der UWG-Fraktion - Kanalisationsarbeiten im Hermesbuschweg      
N 18     Antrag des Tierschutzvereins Oberberg e.V. auf Abschluss eines Vertrages über die Aufnahme von Fundtieren      
N 19     Genehmigung von Niederschriften-nichtöffentlicher Teil - siehe TOP 8      
N 20     Genehmigung der dringlichen Entscheidungen vom 08.07.2009 und 16.07.2009      
N 21     Herstellung von Forstwirtschaftswegen im Bereich der Stadt Waldbröl      
N 22     Sanierung Entwässerungsleitungen Hollenberg-Gymnasium      
N 23     Energetische Sanierung der Realschule Waldbröl - Konjunkturpaket II; hier: Vergabe der Fensterarbeiten (I. Bauabschnitt)      
N 24     Energetische Sanierung der GGS Wiedenhof - Konjunkturpaket II; hier: Vergabe der Fensterarbeiten - Bauteil B      
N 25     Energetische Sanierung des Schulzentrums Waldbröl - Investitionspakt; hier: Vergabe der Putz- und Stuckarbeiten - Fassade, Wärmedämmverbundsystem, 1. Bauabschnitt Haupt-/Gesamtschule      
N 26     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 27     Nichtöffentliche Bekanntgaben