1.Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, den Satzungsbeschluss vom 29.09.2010 (Vorlage Nr. II/805/2010) über die Einziehung von verschiedenen Wegen in 51545 Waldbröl aufzuheben.
2.Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, die in der Satzung aufgelisteten Wege, die derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesen sind, einzuziehen und hierzu die als Anlage beigefügte und mit der Kommunalaufsicht abgestimmte Satzung zu erlassen.
Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil
- Ausschuss f. Soziales und Sport vom 13.07.2010
- Ausschuss f. Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 30.08.2010
- Ausschuss f. Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 06.09.2010
- Ausschuss f. Bauen und Verkehr vom 21.09.2010
- Ausschuss f. Schule und Kultur vom 05.10.2010
- Haupt- und Finanzausschuss vom 27.10.2010