Aula des Hollenberg-Gymnasiums, Goethestraße 6, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz:
Hinweise anlässlich der aktuellen Coronapandemie:
1. An Sitzungen dürfen nur immunisierte (vollständig geimpfte oder genesene) oder getestete Personen teilnehmen.
In Anbetracht der aktuellen Entwicklung wird empfohlen, dass sich auch Immunisierte im Vorfeld der Sitzung tagesaktuell selbst testen bzw. testen lassen.
2. Generell ist während der Sitzung wenigstens eine medizinische Maske
OP-Maske) zu tragen
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 13a Abs.3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Im Auftrag
Jan Kiefer
24.01.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 5 - (offen)
Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 13a Abs.3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
26.01.2022 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 9 - (offen)
Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 13a Abs.3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.