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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 26.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:57 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Hollenberg-Gymnasiums, Goethestraße 6, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Hinweise anlässlich der aktuellen Coronapandemie: 1. An Sitzungen dürfen nur immunisierte (vollständig geimpfte oder genesene) oder getestete Personen teilnehmen. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung wird empfohlen, dass sich auch Immunisierte im Vorfeld der Sitzung tagesaktuell selbst testen bzw. testen lassen. 2. Generell ist während der Sitzung wenigstens eine medizinische Maske OP-Maske) zu tragen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO      
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
CDU-Fraktion: Personalentwicklungskonzept  
Enthält Anlagen
I/663/2022  
Ö 4.2  
CDU-Fraktion - IT-Sicherheit in der Verwaltung  
Enthält Anlagen
I/676/2022  
Ö 4.3  
CDU - Fraktion - Instandsetzung Waldwirtschaftswege  
Enthält Anlagen
I/677/2022  
Ö 4.4  
CDU-Fraktion: Abrechnung Feuerwehreinsätze  
Enthält Anlagen
I/678/2022  
Ö 5  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 5.1.1  
Kennzeichnung Einbahnstraßen für Radfahrer - empfehlender Beschluss im Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 23.11.2021  
Enthält Anlagen
I/672/2022  
Ö 5.1.2  
Umbesetzung im Aufsichtsrat der SWW GmbH u. Umweltausschuss  
Enthält Anlagen
I/673/2022  
Ö 6  
Leader-Fortführung der Leader Region "1000 Dörfer-eine Zukunft" (Leader Region 2021-2027) - siehe HAFA vom 12.01.2022  
I/643/2021  
Ö 7  
Brandschutzbedarfsplan der Marktstadt Waldbröl für die Zeit von 2022 -2026 - siehe HAFA vom 12.01.2022  
Enthält Anlagen
II/650/2021  
Ö 8  
6. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 24.01.2022  
Enthält Anlagen
III/659/2022  
Ö 9  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 24.01.2022  
Enthält Anlagen
III/661/2022  
Ö 10  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2021  
Enthält Anlagen
V/646/2021  
Ö 11  
Verabschiedung des Haushaltes 2022 a) Stellenplan 2022 b) Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Jahres 2022 mit Anlagen und Veränderungsnachweis mit den Anträgen der Fraktionen Der Veränderungsnachweis wird per E-Mail versandt.  
Enthält Anlagen
V/649/2021  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 101A "Rollsportpark Klus" der Marktstadt Waldbröl  
Enthält Anlagen
III/668/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Landschaftspflege, Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus naturschutz- und artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die angeregte Vermeidungsmaßnahme bezüglich der Fällzeitbeschränkung ist in den textlichen Festsetzungen bereits enthalten. Die funktionale Trennung der „Brölaue“ von geplanten „Rollsportpark Klus“ erfolgt durch den notwendigen Betriebsweg. Eine Störung der naturnahmen Entwicklung des Gewässerbereichs ist nicht zu befürchten. Die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtigt. Es ist eine landschaftliche Einbindung der Anlage durch Pflanzung lebensraumtypischer Bäume und Sträucher vorgesehen. Deutliche und weithin sichtbare Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht gegeben.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat entspricht den Hinweisen des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der Entsorgung des Niederschlagswassers möglichst über die belebte Bodenzone und der damit verbundenen Notwendigkeit der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stimmt den Hinweisen der Unteren Bodenschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zu. Die Begründung sowie der Umweltbericht der Bauleitplanung werden dementsprechend angepasst. Das Plangebiet wird gemäß des Altlastenerlasses NRW in den Planunterlagen gekennzeichnet.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises zu Kenntnis, dass durch das Vorhaben entsprechend der vorliegenden Schallimmissionsprognose keine Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen entstehen werden.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Straße „Niederhof“ auf Grund des in der Einmündung auf der Zubringerstraße erhaben durchzuführenden Rad-/Gehwegs zukünftig verkehrlich nachrangig wird. Dadurch werden sowohl die Verkehrsstärke als auch die mögliche Geschwindigkeit gegenüber dem derzeitigen Zustand stark reduziert und die anzulegenden Parkflächen können sicher ausgeführt werden. Die Straße „Niederhof“ ist als Tempo-30-Zone angeordnet.

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung des Oberbergischen Kreises zur Planung einer Sperre / Umlaufsperre auf der Zuwegung zum Rollsportpark im Bereich der Überquerungshilfe. Die Einfahrt soll nur für Betriebsfahrzeuge möglich sein. Eine Umfahrungsmöglichkeit der Sperre wird unterbunden.

 

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl hinsichtlich der Entsorgung des Schmutz- und des Niederschlagswassers zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass sich das Grundstück für die Errichtung des Regenrückhaltebeckens nach Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Marktstadt Waldbröl im planungsrechtlichen Außenbereich befindet. Vorhaben der Abwasserwirtschaft sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Somit bedarf es keines Bebauungsplans für die Realisierung des Beckens. Dem Antrag des Abwasserwerks wird insofern nicht entsprochen.

 

 

Offenlagebeschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer

 

 


 

   
    26.01.2022 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 12 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Landschaftspflege, Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus naturschutz- und artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die angeregte Vermeidungsmaßnahme bezüglich der Fällzeitbeschränkung ist in den textlichen Festsetzungen bereits enthalten. Die funktionale Trennung der „Brölaue“ von geplanten „Rollsportpark Klus“ erfolgt durch den notwendigen Betriebsweg. Eine Störung der naturnahmen Entwicklung des Gewässerbereichs ist nicht zu befürchten. Die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtigt. Es ist eine landschaftliche Einbindung der Anlage durch Pflanzung lebensraumtypischer Bäume und Sträucher vorgesehen. Deutliche und weithin sichtbare Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht gegeben.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat entspricht den Hinweisen des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der Entsorgung des Niederschlagswassers möglichst über die belebte Bodenzone und der damit verbundenen Notwendigkeit der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stimmt den Hinweisen der Unteren Bodenschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zu. Die Begründung sowie der Umweltbericht der Bauleitplanung werden dementsprechend angepasst. Das Plangebiet wird gemäß des Altlastenerlasses NRW in den Planunterlagen gekennzeichnet.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises zu Kenntnis, dass durch das Vorhaben entsprechend der vorliegenden Schallimmissionsprognose keine Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen entstehen werden.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Straße „Niederhof“ auf Grund des in der Einmündung auf der Zubringerstraße erhaben durchzuführenden Rad-/Gehwegs zukünftig verkehrlich nachrangig wird. Dadurch werden sowohl die Verkehrsstärke als auch die mögliche Geschwindigkeit gegenüber dem derzeitigen Zustand stark reduziert und die anzulegenden Parkflächen können sicher ausgeführt werden. Die Straße „Niederhof“ ist als Tempo-30-Zone angeordnet.

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung des Oberbergischen Kreises zur Planung einer Sperre / Umlaufsperre auf der Zuwegung zum Rollsportpark im Bereich der Überquerungshilfe. Die Einfahrt soll nur für Betriebsfahrzeuge möglich sein. Eine Umfahrungsmöglichkeit der Sperre wird unterbunden.

 

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl hinsichtlich der Entsorgung des Schmutz- und des Niederschlagswassers zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass sich das Grundstück für die Errichtung des Regenrückhaltebeckens nach Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Marktstadt Waldbröl im planungsrechtlichen Außenbereich befindet. Vorhaben der Abwasserwirtschaft sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Somit bedarf es keines Bebauungsplans für die Realisierung des Beckens. Dem Antrag des Abwasserwerks wird insofern nicht entsprochen.

 

 

Offenlagebeschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 


 

 

Ö 13  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 14     Maßnahmenbeschluss - Straßenbau 2022 - die Anlagen sind im Ratsinformationssystem einsehbar      
N 15     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 16     Nichtöffentliche Bekanntgaben