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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 23.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung      
Ö 3  
Anfragen von Fraktionen und Stadtverordneten      
Ö 3.1  
Anfragen der CDU-Fraktion      
Ö 3.1.1  
Sachstand pädagogische Ausstattung des Schulzentrums      
Ö 3.1.2  
Farbliche Gestaltung der Klassenzimmer      
Ö 3.1.3  
Herrichten und Pflegen von Spielplätzen      
Ö 3.2  
Anfragen der SPD-Fraktion      
Ö 3.2.1  
Beleuchtung des Buswendeplatzes im Schulzentrum      
Ö 3.2.2  
Haltestelle für Bettingen      
Ö 3.2.3  
Unfallhäufungspunkt Brölerhütte / Niederhof      
Ö 3.3  
Anfragen der UWG-Fraktion      
Ö 3.3.1  
Grünschnittarbeiten im Breitenfeld, Hermesdorf      
Ö 3.3.2  
Sachstandsbericht Beleuchtung Kreisverkehrsplatz Seifen      
Ö 3.3.3  
Sachstandsbericht zum behindertengerechten Eingang Seniorentreff Gerdesstr. 8      
Ö 3.3.4  
Sachstandsbericht Fahrbahnmarkierung Gemeindestraße zwischen B 256 und Schönenbach      
Ö 3.3.5  
Straßenbaumaßnahme Wippenkausen 4 bis Wippenkausen 8a      
Ö 3.3.6  
Verkehrssituation Geilenkausen Richtung Hillesmühle      
Ö 3.3.7  
Gehweg unterhalb der Straße im Breitenfeld, Industriegebiet      
Ö 3.4  
Antrag des SV 1926 Hermesdorf eV auf Zuweisung eines Teilbetrages aus Mitteln des Konjunkturpakets II      
Ö 4  
Anträge von Fraktionen und Stadtverordneten      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Überzahlte Gelder aus dem Solidarpakt      
Ö 4.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Einrichtung eines Praktikumswegweisers auf der Hompage der Stadt Waldbröl      
Ö 4.2.2  
Instandsetzung der Straße "Neuer Weg"      
Ö 4.3  
Anträge der UWG-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Errichtung einer Verkehrsberuhigung in den Straßen "Im Schönblick" und "Escherwiese", Ortschaft Biebelshof, Überquerungshilfe über die Siegener Straße      
Ö 4.3.2  
Errichtung mehrerer Verkehrsspiegel      
Ö 4.3.3  
Ausbesserung des Fußweges Bahnhofsstraße /Gerdesstraße      
Ö 4.3.4  
Straßenherstellung Geilenkausener Straße, Bereich Gaststätte Möhrengrube      
Ö 4.3.5  
Tempo 30-Zone in der Ortschaft Grünenbach      
Ö 4.3.6  
Ausbesserung der Friedrich-Wilhelm-Straße      
Ö 5  
Vorprüfung für den Landesrechnungshof; hier: Bestellung eines Leiters und eines Prüfers für den Bereich der Vorprüfung nach Landeshaushaltsordnung     10/671/2009  
Ö 6  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2009     20/673/2009  
Ö 7  
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2008; Bericht über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2008 und Entlastung des Bürgermeisters      
Ö 8  
6. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach im Bereich Rossenbacher Straße / Hülbachweg     60/676/2009  
Ö 9  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl     60/679/2009  
Ö 10  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den bebauten Bereich im Außenbereich Alfenzingen     60/680/2009  
    21.09.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Zur Stellungnahme des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Gummersbach, vom 25.09.2008:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises in vollem Umfange statt. Das Plangebiet der 1. Ergänzungssatzung für Alfenzingen wird auf den bebauten Bereich im Außenbereich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben reduziert. Die Löschwasserversorgung ist in ausreichendem Maße sichergestellt.

 

Satzungsbeschluss:

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 23.09.2009 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Alfenzingen ist den Festsetzungen der beiliegenden Anlage (Kartenausschnitt Maßstab 1 : 2.500), die Bestandteil dieser Satzung ist, zu entnehmen.

 

§ 2

 

Im Geltungsbereich der Satzung kann den in § 3 näher bezeichneten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch nicht entgegen gehalten werden, dass sie

 

-          der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder

 

-          die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

 

§ 3

 

Vorhaben, auf die § 2 anzuwenden ist, müssen Wohnzwecken dienen.

 

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    23.09.2009 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises einstimmig in vollem Umfange statt. Das Plangebiet der 1. Ergänzungssatzung für Alfenzingen wird auf den bebauten Bereich im Außenbereich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben reduziert. Die Löschwasserversorgung ist in ausreichendem Maße sichergestellt.

 

Der Rat fasst einstimmig folgenden

 

Satzungsbeschluss:
 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 23.09.2009 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Alfenzingen ist den Festsetzungen der beiliegenden Anlage (Kartenausschnitt Maßstab 1 : 2.500), die Bestandteil dieser Satzung ist, zu entnehmen.

 

§ 2

 

Im Geltungsbereich der Satzung kann den in § 3 näher bezeichneten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch nicht entgegen gehalten werden, dass sie

 

-          der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder

 

-          die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

 

§ 3

 

Vorhaben, auf die § 2 anzuwenden ist, müssen Wohnzwecken dienen.

 

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 11  
11. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Boxberg - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)     60/681/2009  
Ö 12  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Wienhellerweges, Martin-Breuer-Weges und eines Teilstückes des Isengartens     60/682/2009  
Ö 13  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Hermesbuschweges     60/683/2009  
Ö 14  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung von Friedrich-Engelbert-Weg / Landrat-Maurer-Straße (zwischen Löher Weg und Kreisverkehrsplatz Wiedenhof)     60/684/2009  
Ö 15  
Genehmigung von Niederschriften-öffentlicher Teil - Genehmigung der Niederschrift Haupt- und Finanzausschuss vom 02.09.2009      
Ö 16  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 17     Anfrage der UWG-Fraktion - Kanalisationsarbeiten im Hermesbuschweg      
N 18     Antrag des Tierschutzvereins Oberberg e.V. auf Abschluss eines Vertrages über die Aufnahme von Fundtieren      
N 19     Genehmigung von Niederschriften-nichtöffentlicher Teil - siehe TOP 8      
N 20     Genehmigung der dringlichen Entscheidungen vom 08.07.2009 und 16.07.2009      
N 21     Herstellung von Forstwirtschaftswegen im Bereich der Stadt Waldbröl      
N 22     Sanierung Entwässerungsleitungen Hollenberg-Gymnasium      
N 23     Energetische Sanierung der Realschule Waldbröl - Konjunkturpaket II; hier: Vergabe der Fensterarbeiten (I. Bauabschnitt)      
N 24     Energetische Sanierung der GGS Wiedenhof - Konjunkturpaket II; hier: Vergabe der Fensterarbeiten - Bauteil B      
N 25     Energetische Sanierung des Schulzentrums Waldbröl - Investitionspakt; hier: Vergabe der Putz- und Stuckarbeiten - Fassade, Wärmedämmverbundsystem, 1. Bauabschnitt Haupt-/Gesamtschule      
N 26     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 27     Nichtöffentliche Bekanntgaben